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Auf Rücksitz icht angeschnallt, Gurt nich angelegt

Frage von Charisma88 Charisma88

Ich musste heute ein Verwarnungsgeld von 30€ bezahlen weil auf dem Rücksitz nicht angeschnalt war weil ich mich bei Schrittgeschwindigkeit kurz ausgeschnallt hatte, weil mir schlecht war

Mein Nachschullehrer hatte mir 2008 gesagt, dass man sich hinten nich anschnallen muss und dass man sogar auf einem dreier Sitz zu viert sitzen darf.

Sind die 30€ gerechtfertigt und kann ich gegen die Aussage meines Nachschullehrers vorgehen ?

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Antworten (21)

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    Antwort von mendy82 mendy82

    Ne ich denke nicht. Ich weiss nur das man im Auto immer angeschnallt sein muss. Egal ob man hinten oder vorne sitzt. Die Aussage der Polizisten gilt.

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    Antwort von Schinderhannes Schinderhannes

    Es herrscht Anschnallpflicht auf allen Plätzen. Verklagen kannst Du Deinen Fahrlehrer deswegen nicht.

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Verklage deinen Nachschullehrer, denn der hat Bockmist erzählt.

    Kommentar von Sumselbiene SumselbieneSumselbiene

    verklagen kann er nur, wenn er die Aussage schriftlich hat und erkenntlich ist, dass diese wirklich von dem Lehrer stammt. Sonst würde eine Klage niemals Erfolg haben

    Kommentar von MikeMolto MikeMoltoMikeMolto

    Wissen, das allgemein bekannt sein sollte für Führerscheininhaber, berechtigt nicht zu einer Klage. Warum sollen denn immer die anderen Schuld sein? Unwissen schützt vor Strafe nicht.

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    Antwort von zj1000 zj1000

    Du solltest vielleicht dauerhaft zur Nachschulung gehen wenn Du selbst so einfache Regeln nicht behalten kannst.

    Kommentar von Kithara1 Kithara1Kithara1

    DH!

    Kommentar von Tiggerandi TiggerandiTiggerandi

    Lese mal die STVO... (§12a Abs. 1 Nr. 3 StVO).

    Kommentar von Tiggerandi TiggerandiTiggerandi

    § 21a StVO Sicherheitsgurte, Schutzhelm sorry

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Ja, die 30 Euro sind gerechtfertigt - und ich würde mir mal überlegen, ob Du den Nachschullehrer richtig verstanden hast...

    Ganz davon ab solltest Du das in der Fahrschule schon gelernt haben, daß man sich auch hinten anschnallen muß.

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    Antwort von Taimanka Taimanka

    laß es lieber - dir wird davon nur wieder schlecht

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    Antwort von anna74rg anna74rg

    Wenn man angeblich hinten zu viert sitzen darf Warum baut die Autoindustrie dann nur 3 Gurte ein?Was erzählt der denn fürn Mist?Und Du glaubst das auch noch.Man oh Man!Du solltest mal ne Nachschulung bei ner Fahrschule machen und nicht in der Bar.Da sind selbst 30 € zu wenig.Ich hoffe Du hast Deine Bedenken nicht auch noch dem Polizisten erzählt.Der kommt ja aus dem Lachen nicht mehr raus.

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    Antwort von monja1995 monja1995

    Übelkeit ist kein Grund sich abzuschnallen

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    Antwort von DonBrush DonBrush

    Dein Nachschullehrer gibt keine rechtsverbindliche Auskünfte. Einzig das Strassenverkehrsgesetz gilt.

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    Antwort von Sumselbiene Sumselbiene

    Alle müssen angeschnallt sein. Aber gegen die Aussage des Lehrers vorzugehen ist schwierig, es sei denn, du hast dieses Aussage schriftlich....

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    Antwort von newcomer newcomer

    das gilt nur auf einem Parkplatz für den Fahrer, wenn er einparkt

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    Antwort von rebro05 rebro05

    für alle die im Auto mitfahren besteht ohne Ausnahme anschnallpflicht. die Antwort deines Nachschullehrers ist so wie du sie verstanden hast falsch aber auch nicht Rechtsverbindlich. Ob man auf einen dreier Sitz zu viert im Auto sitzen darf steht in der Zulssung des Fahrzeuges. Dort steht das Auto ist für 4 oder 5 Personen zugelassen und weitere Personen mitzunehemen ist nicht zulässig.

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    Antwort von Charisma88 Charisma88

    "Bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen muss kein Sicherheitsgurt angelegt werden"

    Gilt das auch für Beifahren im Rücksitz?

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    Antwort von Tiggerandi Tiggerandi

    Wenn ein Grt vorhanden ist, dann muss er auch genutzt werden. allerdings gilt das nicht für Schrittgeschwindigkeit ! Zitat :

    Für Kfz-Führer besteht keine Anschnallpflicht bei Fahren mit Schrittgeschwindigkeit, beim Rückwärtsfahren sowie bei Fahrten auf Parkplätzen.

    nachzulesen unter http://www.verkehrslexikon.de/Module/SicherheitsGurt.php

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Kfz-Führer sitzen aber in den seltensten Fällen auf dem Rücksitz!

    Kommentar von Tiggerandi TiggerandiTiggerandi

    auslegungssache :-)

    Kommentar von Tiggerandi TiggerandiTiggerandi

    Wenn du schrittgeschwindigkeit gefahren bist, dann ist das Verwarngeld nicht rechtens (§12a Abs. 1 Nr. 3 StVO) du kannst gagegen vorgehen (EInspruch erheben ) < Mein Nachschullehrer hatte mir 2008 gesagt, dass man sich hinten nich anschnallen muss und dass man sogar auf einem dreier Sitz zu viert sitzen darf. > Die Maximale anzahl der Personen ist auch in den Papieren beschrieben. Meistens 5. Hinten dürfen also gar nicht 4 leute sitzen.

    Kommentar von catsecret catsecret

    Denkt man immer, ist aber nicht so. Der Eintrag in den Papieren (FZ. Brief, ABE, bzw. Zulassungsteil 1) ist nicht bindend. Man muß eine "geeignete Sitzgelegenheit" haben und darf selbstverständlich das z.G.G nicht überschreiten. Aber 4 Kinder wären erlaubt !!! (Würde ich jedoch nie empfehlen!). Der § 21a StVO spricht davon ->vorhandene<- Sicherheitsgurte sind anzulegen. Ob welche vorhanden sein müssen, regelt die StVZO (bevor jemand auf die Idee kommt, die Gurte auszubauen).

    Kommentar von Tiggerandi TiggerandiTiggerandi

    sorry falscher § der isses : 21a StVO Sicherheitsgurte, Schutzhelm

    (1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für

    1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung,

    2. Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk,

    3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen

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    Antwort von Kithara1 Kithara1

    Angurten musst du dich auf JEDEM Sitzplatz, die 30 Euronen sind eigentlich eh ein Lapsus...

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    Antwort von harryohnetoto harryohnetoto

    Verwarngeld von 30,-€ ist Ok, auch hinten muss man sich anschnallen, auf einem Dreier-Sitz dürfen max.3 Personen sitzen. Wenn du dich abgeschnallt hast, weil dir schlecht war, hättest du es den PVB oder Ordnungsamtleuten sagen sollen, aber glaubwürdig. Ich hab noch keinen abgezogen, der einen triftigen/wichtigen Grund angeben konnte.

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    Antwort von verman27 verman27

    theoretisch brauchst du dich nie anschnallen wenn du genug geld hast. nicht angeschnallt zu sein ist nur eine ordnungwiedrigkeit was meiner meinung nach viel zu wenig ist. von mir aus müsste jeder der nicht angeschnallt fährt 500 euro zahlen. achja,wenn ein rücksitz für 3 personen zugelassen ist und es sitzen 4 auf der bank und dann passiert noch etwas wird dir das keine versicherrung dieser welt bezahlen weil das grob fahrlässig ist.

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Auch der ständige Verstoß gegen die Anschnallpflicht und damit begangene Ordnungswidrigkeiten können zum Führerscheinverlust führen, weil die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr fehlt.

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    Antwort von Farmgirl Farmgirl

    Hast du die Aussage deines Nachschullehrers von 2008 schriftlich???? Der kann dir viel erzählen, wenn der Tag lang ist. Lieber immer anschnallen oder sich vorher genau informieren. Meines Wissens nach muss man immer angeschnallt sein, wenn das Auto in Bewegung ist...

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    Antwort von Kellerassel Kellerassel

    Die € 30,00 sind auf alle Fälle gerechtfertigt. Dein Nachschullehrer wurde wohl in diesen Dingen nicht unterrichtet. Ein Vorgehen geht nicht, man sollte immmer selbst gut informiert sein.

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    Antwort von Nickara Nickara

    An der Strafe wirst du nicht vorbeikommen, aber das sowas ein Nachschullehrer erzählt kann ich mir schwer vorstellen. Das muss er dann wohl mit Absicht falsch gesagt haben (warum auch immer), weil das muss jeder Nachschullehrer wissen.

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    Antwort von DerTroll DerTroll

    Komisch, das Grücht, daß man sich hinten nicht anschnallen muß, ist irgendwie weit verbreitet. Aber klar herrscht hinten Anschnallpflicht. Auch bei kurzen Fahrten. Hab euch jetzt nicht gesehen, so daß ich nicht sagen kann, ob da jemand extrem pedantisch war, aber im grundsätzlich war die Entscheidung richtig.

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