wer haftet?
auf Privatgrundstück Stromkabel beim graben beschädigt
Antworten (16)
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hoewa14hoewa14
Frage ist immer, wer das Kabel angekratzt hat und in welcher Funktion.
Wenn es der "KUMPEL" war und die Arbeit aus Gefälligkeit gemacht hat, dann muss man den Schaden selbst zahlen. Die priv.-Haftpfl. des Kumpel wird den Schaden NICHT zahlen.-Gefälligkeitsarbeiten-. Es sei denn, der Kumpel ist zufällig auch noch Tiefbauunternehmer. Dann könnte bzw. würde die Betriebshaftpfl.-VS den Schaden bezahlen. Hoffentlich ist dem Kumpel nix passiert.
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zu nächst mal ist der jenige in der haftung, der den schaden verursacht hat. es sei denn mit dem auftauchen der leitung war nicht zu rechnen. das kann sein wenn die leitung....:
- unzureichend tief vergraben war
- in einem vorhandenen kabelplan nicht eingezeichnet ist
- kein markierungsband (flatterband) vergraben wurde
ich hoffe jedenfalls, dass nichts weiter passiert ist so von wegen lichtbogen und so
lg, anna
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Eichbaum1963Eichbaum1963
Wenn das Kabel tief genug lag, der Verursacher, wenn es ungeschützt zu dicht unter der Oberfläche lag ist es nen Streitfall. Aber an für sich zahlt die Haftpflicht des Verursachers.
Aber auf jeden Fall ein Auftrag für Dr. Muffe. ;)
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skyfly71skyfly71
Es kommt darauf an... Wenn es sich um eine Firma oder den Eigentümer des Grundstückes handelt, dann haftet der Verursacher. Wenn jedoch nen Kumpel im Rahmen eines "Arbeitseinsatzes" das Kabel beschädigt, dann haftet der Grundstückseigentümer bzw. Auftraggeber, da es sich um ein sogenanntes "Gefälligkeitsverhältsnis" handelt, in dem - genau so wie beispielsweise bei einem Umzugshelfer - der Verursacher von der Haftung befreit ist.
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wollyunowollyuno
grundsätzlich erst beim netzbetreiber kabelplan einholen,gilt für telefon genauso.wenn dann beschädigt,normal der verursacher,falls abweichungen in der kabeltiefe oder nicht dort verlegt wie im plan ist es sache des netzbetreibers.
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hustehuste
Wie immer bei Haftungsfragen gilt: das kommt darauf an-
Die erste Frage ist warum das Kabel dort überhaupt lag. Besteht ein Leitungsrecht oder ist es der Hausanschluss...
Außerdem: wurde es fahrlässig beschädigt? Dies ist z.B. dann der Fall wenn das kabel bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, keine Auskunft vom entsprechenden Versorger eingeholt wurdeund es fachgerecht verlegt (tief genug entsprechend gekennzeichnet...) war.
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angy2001angy2001
..... der Verursacher (oder wenn vorhanden, seine Versicherung).... also vermutlich die Firma, die da gebuddelt hat.
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dotindotin
isses denn dein Grundstück? und vorallem was für ein Kabel hast du erwischt?
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kluetjekluetje
Wenn vorher Kabelpläne besorgt wurden, die Versicherung.
Ansonsten der Verursacher...
ja eigenes baugrundstück.. kumpel hat beim graben buddeln n stromkabel angerissen..
Dann soll er mal seine Haftpflichtversicherung einschalten. Hat er keine? Dann kannst du ihn zur Schadensbegleichung auffordern - geht das nicht, weil das ein guter Kumpel ist, einigt euch.
hm, hat dein Kumpel ne Privathaftpflicht? Wenn ja würd ichs darüber mal versuchen. Is der Schaden denn so gross dass dus nicht selbst machen kannst?