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Auf nicht Gestreut Gehweg und gestürzt beweispflicht

Frage von NickBuchenau NickBuchenau

Auf nicht Gestreut Gehweg und gestürzt

Ich und Frau, sind an einem Montag abend gegen 18.20 Uhr auf dem weg zum Auto Dabei bin ich auf einer gefrorener Pfütze (die schon seit tagen Gefroren ist) Ausgerutscht. Zu erst dachte ich,Ich habe mir nur die rechte Hand geprellt ,des Habe ich nichts weiter unternommen. Am nächsten Tag bin ich zu Arzt und am Mittwoch wurde ich Operiert. Nun habe ich den Hauseigentümer ausfindig gemacht und angeschrieben. (Ich habe die Pfütze natürlich Fotografiert) Der hat mir geantwortet das ich nicht beweisen kann das ich vor seinem Haus gestürzt bin weil ich nicht gleich bescheit gesagt habe. Hat er Jetzt recht ???

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Antworten (5)

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    Antwort von orkrist orkrist

    da ist was dran. du könntest ja auch irgendwo gestürzt sein... ich denke mal da wird nicht viel bei rum kommen, zumal du anscheinend nur deine frau als zeugin hast...

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    Antwort von Feronie Feronie

    am besten suchst du dir Zeugen (zB deine Frau!) und wenn der Hauseigentümer sich ganz quer stellt und du dein Recht durchsetzen willst, dann geh am Besten zum Anwalt

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    Antwort von lenzing42 lenzing42

    "Du bist auf einer gefrorenen Pfütze ausgerutscht,die schon seit Tagen gefroren ist." So steht es in deiner Frage.

    Warum bist du nicht vorsichtig wenn du weist,das die Pfütze gefroren ist.

    Kommentar von gargamel111 gargamel111gargamel111

    Danke, wollte ich auch so schreiben.

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    Antwort von Ponypony Ponypony

    Am besten Du suchst Dir Beistand bei einem Anwalt oder Deiner Unfallversicherung... die können Dir da sicher helfen. Nur weil es kein Beweisvideo gibt, dass Du vor seinem Haus gestürzt bist, heißt das ja nicht, dass Du keine Ansprüche hast. Aber ohne Anwalt wirst Du da nicht weit kommen.

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    Antwort von angie760 angie760

    Ein Sturz wegen Glätte muß sofort gemeldet werden. Natürlich wären da Zeugen angebracht,nur ob Deine Frau als Zeugin angehört wird,ist fraglich.Erkundige Dich mal beim Anwalt.

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