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Auf Mieterwunsch wird eine Glastür eingebaut: Beteiligung des Mieters?

Frage von svs04 svs04

Hallo,

gegeben seien folgende Umstände:

Ein großes Wohnzimmer ist über einen offenen Torbogen mit dem großen Flur verbunden. Bzgl. Heizkosten und Schall ist dies nicht optimal, der Mieter regt den Einbau einer Glastür an. Der freundliche (!) Vermieter lässt ein Angebot machen und legt dies dem Mieter kommentarlos vor. Der Mieter geht davon aus, dass er in ca. 2 Jahren wieder ausziehen wird.

Die Frage: Da dies eine entscheidende Aufwertung der Wohnung ist, ist es da nicht üblich, dass der Vermieter die Kosten übernimmt? Kann er die Kosten nicht steuerlich geltend machen und hat über einige Jahre verteilt die Kosten nahezu "wieder drin"? Wie sind da eure Erfahrungen, was ist üblich, welche Kompromisslösungen gäbe es? Da der Mieter dort vermutlich nicht länger als 2 Jahre wohnen wird, kommt eine Beteiligung von z.B. 50% nicht in Frage.

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Antworten (10)

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    Antwort von Maximus40 Maximus40

    Schwierige Geschichte. Der Vermieter muss sie ja nicht einbauen. Du möchtest ja die Tür. Insofern ist es ein Entgegenkommen des Vermieters, wenn er dem zustimmt. Mit der Aufwertung magst Du Recht haben, ist aber wie gesagt kein Muss.
    Bedenke, dass Du derjenige bist, der unmittelbar davon profitiert - du sparst Heizkosten!

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    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    über eine modernisierungsvereinbarung ginge es wie folgt: 11% der kosten können jährlich auf den mieter umgelegt werden. dieser betrag dividiert durch 12 (monate) ergibt die monatliche mieterhöhung (nettomiete) das wäre für beide seiten akzeptabel. dieser erhöhungsbetrag bleibt für immer bestandteil der nettomiete, auch wenn die eigentlichen investitionskosten de fakto abgezahlt sind.

    Kommentar von LittleArrow LittleArrowLittleArrow

    Dein letzter Satz ist eine Fiktion, die nur für das bestehende Mietverhältnis gilt und nicht für ein neues Mietverhältnis.

    Beim neuen Mietverhältnis kann der Vermieter solche alten Modernisierungskosten nicht als Extrapreis verlangen.

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    bei neuvermietung wird neu verhandelt und die höherwertige wohung erzielt eine höhere miete.

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    bei neuvermietung wird neu verhandelt und die höherwertige wohung erzielt eine höhere miete.

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    ich habe die frage so gelesen und verstanden, dass diese sich auf ein bestehendes mietverhältnis bezieht.

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    schade, ich hab dich nicht gesehen, hätte mir mal wieder die antwort sparen können.

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    Antwort von Devilkater Devilkater

    Frage ist eigentlich - Wer möchte die Tür? Der Vermieter scheinbar nicht, denn dann hätte er sie ja schon vorher einbauen lassen.... Hatte die gleiche Situation - habe mir eine Tür allein mit meinem Schwiegervater (sehr handwerklich begabt) eingebaut und fertig war die Sache. Vorher aber unbedingt mit Vermieter abklären!

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    Antwort von Baggy Baggy

    Hmmm, meines Erachtens sollte der Vermieter die Kosten übernehmen. Die Wohnung wird aufgewertet. Der Mieter nimmt ja auch nicht nach Auszug die halbe Tür wieder mit. Wenn der Vermieter dies nicht bezahlen will fällt mir nur eine ganz einfache Lösung ein. Eine Gardinenstange zum Flur hin angebracht und einen dicken Vorhang drangehängt. Kann man im Sommer zur Seite machen und im Winter hält er die Wärme im Wohnzimmer.

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    Antwort von glastuershop24 glastuershop24

    Glastür=Luxus ist nicht richtig man findet im Internett inzwischen sehr gute Anbieter, die für sehr günstige Preise Ganzglastüren anbieten (z.B. www.glastuershop24.de). Wenn der Preis stimmt und der Vermieter vom höheren Nutzen einer Glastür überzeugt wird, ist dieser oft bereit einen Teil der Kosten mitzutragen.

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    Antwort von svs04 svs04

    Hi,

    vielen Dank für die rege Diskussion und die Infos und Meinungen! Als Hintergrundwissen für ein Gespräch mit den VM ist das sicherlich sehr hilfreich!

    Weniger hilfreich sind unsachliche "Mieter der Nation"-Kommentare, die - ohne weitere Hintergrundinfos zu haben - vorverurteilen, den Fragesteller angreifen und hier wohl die latent aggressive Stimmung verbreitet haben.

    So hat z.B. der VM die Glastür im Ggs. zu einer normalen Tür ins Gespräch gebracht (das zum "Glastür = Luxus"), um den offenen Blick zu wahren, und zu Beginn des Mietverhältnisses aus subjektiver Sicht des M geschönte Angaben zu Schallübertragung und Heizungs-Verhalten gemacht. Dies sind m.E. aber Details, die ich daher nicht in die Anfrage aufgenommen habe, um sie kurz und knackig zu halten.

    Definitiv ist es eine heizkostenreduzierende Maßnahme, wenn man anschließend nur noch das 40qm-Wohnzimmer, und nicht ständig den 20qm-Flur mit heizen muss.

    In der Summe aber: Vielen Dank an alle, auch für die M-kritischen Kommentare!

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    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    ich melde mich nochmals, da es doch in den fragen und antworten, leider teilweise unsachlich, zu kontroversen kam. in meiner antwort bin ich zunächst davon ausgegangen, dass hier der vermieter die frage stellte und eine praktikable lösung suchte, die den beiderseitigen interessen rechnung trägt. deshalb mein vorschlag einer modernisierungsvereinbarung. keineswegs sind modernisierungen ausschließlich solche bauliche veränderungen, die eine energieeinsparung zur folge haben, diese stellen lediglich eine variante dar. wenn nun der mieter mit bereits bestehendem mietverhältnis bzw. unterschriebenem mietvertrag den wunsch (er stellt keine forderung!) nach türumbau stellt, weil diese möglicherweise bessere lichtverhältnisse gewährleistet, ist das allemal eine modernisierung, die nach auszug in 2 jahren bei neuvermietung in die nettomiete integriert werden kann, zunächst aber im bestehenden mietverhältnis eine mieterhöhung wegen modernisierung zu folge hat. wenn nun die verhandlungen zwischen den parteien nicht zur mod.-vereinbarung führen, muss der vermieter ja keineswegs dem wunsche des mieters folgen. er kann dann fordern, dass der mieter die kosten trägt und, je nach vereinbarung, bei auszug den alten zustand wieder herzustellen hat oder aber vom vermieter dann eine kostenerstattung bekommt und die tür bleibt drin. ist alles verhandlungssache und sollte vertraglich schriftlich geregelt sein. also müssen muss der vermieter hier gar nichts. der fragesteller hat leider wieder ein mal nicht zu erkennen gegeben, welche partei er ist. ich fordere deshalb erneut dazu auf, die fragen eindeutiger und konkreter zu formulieren. das spart viel zeit und hilft mißverständnisse auszuschließen.

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    @albatros,

    bessere Lichtverhältnisse durch einen Türeinbau? Das glaubst Du doch wohl selbst nicht!?

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    ich ging davon aus, dass eine volltür da war, deren austausch bessere lichtverhältnisse gebracht hätte, da dann vom wohnzimmer her in den flur tageslicht in den flur kommen könnte. auf deinen kommentar hin hab ich mir die frage nochmal angeschaut, insofern hast du recht. es stellt sich aber nun heraus, dass es tatsächlich eine modernisierung mit energieeinsparungseffekt wäre. was sollte nun der modernisierungsvereinbarung im wege stehen? wie gesagt, der vermieter muss das nicht machen. der jetzige zustand ist auch kein mangel, er war dem mieter bei einzug bekannt. also, alles was ich zuvor schrieb bleibt meinerseits aufrechterhalten.

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Nein es ist kein Energieeinsparungseffekt annehmbar. Ich bitte um eine Quelle, die belegt, dass der Einbau von Innentüren eine Modernisierung darstellt.

    Im Übrigen ist die ausgangsfrage eindeutig!

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    in der ausgangsfrage steht, dass der offene torbogen "bezgl. heizkosten nicht optimal ist". es ist doch also logisch anzunehmen, dass, wenn eine tür da ist, sich dieser zustand bessert, sprich, es wird heizenergie gespart. und das diese tür eine glastür sein sollte bzw. könnte, habe ich schon versucht dir zu erklären.

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    albatros das ist verlorene mühe. der will oder kann nicht verstehen, daß ein windfangbereich mit unterschiedlichen thermozonen energieeinsparend wirkt. dabei war die frage so einleuchtend gestellt....

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    Antwort von Obelhicks Obelhicks

    sprechenden menschen kann geholfen werden.

    warum sprichst du nicht mit dem vermieter? darf er nicht wissen, daß du in 2 jahren ausziehst? oder hat er deinen wunsch so verstanden daß du zahlst?

    der normalfall wäre es die maßnahme als verbesserung der mietsache anzusehen. dann kann der vermieter nach einbau die miete um 11 % (jährlich) der einbaukosten erhöhen.

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Das ist Quatsch. Der einbau einer Innentür ist keine Modernisierungsmaßnahme

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    du hast null ahnung und nicht einmal die erklärung zu deiner antwort richtig gelesen.

    die grundlage für meine antwort ist § 559 Abs. 1 BGB. lies erst nach ehe du einen experten kritisierst.

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Experte? Ich lach mich schlapp...... Also nochmal.. Hier geht es um eine Glastür und nicht um eine Modernisierungsmaßnahme....

    Der Einbau einer Glastür erhöht weder den Gebrauchswert, noch werden die allgemeinen Wohnverhältnisse dadurch verbessert.

    Und bevor ich mich hier weiter von einem Experten beraten lassen muss, halte ich mich lieber an Leute wie Palandt und Sternel, die ja wohl offensichtlich dann auch null Ahnung haben.

    In diesem Sinne

    Kommentar von heimwerker heimwerkerheimwerker

    DH für Volker.Denn genau so ist es. Eine Modernisierung ist gleichzusetzen mit einer Wertverbesserung. Da nun eine Tür vorher offensichtlich vorhanden war ist es auch keine Wertverbesserung. Es werden immer die gleichen § zitiert, ohne deren Inhalt verstanden zu haben. MfG

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Das sind die Lieblingsmieter der Nation.

    Erst die Wohnung mieten, dann Sonderwünsche erklären und sich zudem auch nicht an den kosten beteiligen zu wollen.

    Der Einbau einer Tür stellt keine Modernisierungsnahme dar. Und schon gar nicht kommt eine Aufwertung in Betracht.

    Wenn man also den Wunsch hegt, dass doch bitte eine Glastür (Luxus) eingebaut werden solle, dann sollte man auch bereit sein, sich an den Kosten zu beteiligen.

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    die lieblingsmieter der nation kennen wahrscheinlich besser als du den § 535 BGB.

    eine modernisierungsmaßnahme ist es allemal wenn durch den einbau der fensteranlage der energieverbrauch gesenkt wird.

    eine kostenbeteiligung sieht das mietrecht nicht vor

    da du so auf latein stehst:

    quod erad demonstrandum

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    wir reden hier aber nicht on neuen Fenstern, sondern von einer popeligen Innentür, die sodann auch noch aus Glas sein soll.

    Stimmt. Eine Kostenbeteiligung sieht das Mietrecht nicht vor; ein Forderungsrecht für eine Glastür etc. ebenfalls nicht. Schlauberger

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    die lieblingsmieter der nation kennen wahrscheinlich besser als du den § 535 BGB.

    eine modernisierungsmaßnahme ist es allemal wenn durch den einbau der fensteranlage der energieverbrauch gesenkt wird.

    eine kostenbeteiligung sieht das mietrecht nicht vor

    da du so auf latein stehst:

    quod erad demonstrandum

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    Antwort von auchmama auchmama

    Vermietersache, der Mieter nimmt die Tür doch nicht mit, wenn er auszieht - oder???

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