Hallo,
gegeben seien folgende Umstände:
Ein großes Wohnzimmer ist über einen offenen Torbogen mit dem großen Flur verbunden. Bzgl. Heizkosten und Schall ist dies nicht optimal, der Mieter regt den Einbau einer Glastür an. Der freundliche (!) Vermieter lässt ein Angebot machen und legt dies dem Mieter kommentarlos vor. Der Mieter geht davon aus, dass er in ca. 2 Jahren wieder ausziehen wird.
Die Frage: Da dies eine entscheidende Aufwertung der Wohnung ist, ist es da nicht üblich, dass der Vermieter die Kosten übernimmt? Kann er die Kosten nicht steuerlich geltend machen und hat über einige Jahre verteilt die Kosten nahezu "wieder drin"? Wie sind da eure Erfahrungen, was ist üblich, welche Kompromisslösungen gäbe es? Da der Mieter dort vermutlich nicht länger als 2 Jahre wohnen wird, kommt eine Beteiligung von z.B. 50% nicht in Frage.
Dein letzter Satz ist eine Fiktion, die nur für das bestehende Mietverhältnis gilt und nicht für ein neues Mietverhältnis.
Beim neuen Mietverhältnis kann der Vermieter solche alten Modernisierungskosten nicht als Extrapreis verlangen.
bei neuvermietung wird neu verhandelt und die höherwertige wohung erzielt eine höhere miete.
bei neuvermietung wird neu verhandelt und die höherwertige wohung erzielt eine höhere miete.
ich habe die frage so gelesen und verstanden, dass diese sich auf ein bestehendes mietverhältnis bezieht.