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Auf meinem Grundstück mit dem PKW fahren zum wenden?

gefragt von olgober am 29.07.2009 um 0:14 Uhr

Wohne in einer Sackgasse, gepflasterte Straße, mit dem Zusatzschild - keine Wendemöglichkeit-. Mein Grundstück endet unmittelbar an dieser Straße und ist mit einem kleinen Randstein angegrenzt. Die Straße endet auch an meiner Garageneinfahrt. Darf nun jeder der in diese Straße hineinfährt mein Grundstück als Wendemöglichkeit benutzen??

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Immobilien x 972 Hausverwaltung x 120 Nachbarrecht x 14

anonym
beantwortet von peuteneuer am 29. Juli 2009 09:02
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Der Hinweis "Keine Wendemöglichkeit" an dem Sackgassenschild drückt nicht klar erkenntlich den Wunsch des/der Grundstückseigentümer in der Straße aus, sondern ist lediglich als verkehrsTECHNISCHER Hinweis anzusehen. Die Garagenzufahrt ist das Grundstück eines bestimmten Eigentümers, aber das alleine drückt nicht dessen Willen aus, dass dort niemand wenden darf! Hier kann nur eine eindeutige Willensbestimmung (Schild: 'Befahren des Grundstücks verboten - Der Eigentümer' oder so ähnlich lautender Text) als eindeutige Willensbekundung angesehen werden. Es könnte sogar sein, dass im Streitfalle von einem Gericht gesagt würde, dass auch dieses nicht reicht, sondern zusätzlich eine Absperrung (Flatterband, Bodenmarkierung etc.) angebracht sein muss. Sind diese Anforderungen erfüllt und jemand befährt dennoch das Grundstück, so könnte es sich um Hausfriedensbruch handeln.


bubululu
beantwortet von bubululu am 29. Juli 2009 00:16
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Nägelbrett und Warnschild?


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 29. Juli 2009 00:16
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Du bist fair... Deine feinde sind eigentlich freunde... oder ?


anonym
beantwortet von OhChristi am 29. Juli 2009 00:16
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nein ich denke nicht..den es ist ja dein grundstück..also wärs privat


anonym
beantwortet von HILKEULRIKE am 30. Juli 2009 08:23
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da auch das Grundstück Privateigentum ist, bleibt dir nichts anders übrig- Funktor davor-


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 29. Juli 2009 09:02
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Befrieden Sie Ihr Grundstück und die Sache ist erledigt!


anonym
beantwortet von HILKEULRIKE am 29. Juli 2009 08:25
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auch die Grundstückseinfahrt ist Privateigentum, als Kette oder Autmatiktor davor!


DickeBohne
beantwortet von DickeBohne am 29. Juli 2009 00:28
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sollen sie vor deinem Grundstück stehen bleiben, weil sie das Schild übersehen haben?

Kommentar von olgober am 29. Juli 2009 00:43

Rückwerts wieder raus, lernt man schon bei der Fahrschule!! Rückwerts einparken etc.....!

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 29. Juli 2009 12:59

und Rechtschreibung in der Schule - es heißt rückwärts

Kommentar von olgober am 30. Juli 2009 09:04

Oh, Danke ..... Hauptsache Sie machen keine Fehler MfG


anonym
beantwortet von zahlenmeister am 29. Juli 2009 00:24
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Es ist Dein Grund und Boden. Es besteht wohl keine öffentliche Widmung, daher darfst du alle Fahrer auf Unterlassung hinweisen.


masternikita
beantwortet von masternikita am 29. Juli 2009 00:18
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nein! 1.dein grundstück 2.schild keine Wendemöglichkeit. also haben die leute nicht bei dir zu wenden, werden ja durch das schild gewarnt.


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 29. Juli 2009 00:17
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Nein, darf er nicht. Aber wenn er schon drin ist in der Sackgasse, wie soll er herauskommen? Und ist es wirklich so schlimm?

Kommentar von olgober am 29. Juli 2009 00:25

So wie er hineingekommen ist. Es ist doch Missachtung fremden Eigentums,oder? Verbietet doch eigentlich schon der Anstand- meie Meinung.

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 29. Juli 2009 00:34

Frage war doch schon beantwortet. Aber wenn es dir Spaß macht, dich den ganzen Tag aufzuregen, kannst du gerne feststellen, wer was darf und jeden, der einen Strich übertritt, bei der Polizei melden. Wundere dich aber nicht, wenn du eines Tages merkst, das du a.) keine Freunde hast b) alleine im Altenheim sitzt, weil dich keiner mag und c.) vorzeitig am Herzinfarkt stirbst. Mir ist mein Leben zu schade, um Korinthen zu zählen. Und wie oft verirren sich denn Leute in deine Sackgasse? Sicher nicht zwanzig am Tag.

Kommentar von olgober am 29. Juli 2009 00:49

Lassen Sie sich alles gefallen, blos damit man Ihnen auf die Schulter klopft,nach dem Motto- ja mit dir können wir es ja machen!! Es sind ca. 3-4 am Tag. Nicht vergessen, es ist mein Grundstück!

Kommentar von suesseslaecheln am 29. Juli 2009 00:27

in der Fahrschule sollte man ja lernen in drei Zügen zu wenden...

in meiner ehemligen Straße war es ähnlich, Sackgasse, ohne Wendemöglichkeit. Der Anwohner da hatte eine Kette aufgehangen und mit großer Freude jeden notiert, der diese Kette kaputt gefahren hat (ja, die Rentner haben Zeit)

ist es eigentlich schlecht für den Bodenbelag (zbPlastersteine), wenn die bei dir wenden?

Kommentar von olgober am 29. Juli 2009 00:33

Ich habe extra für den Wagen meiner Frau eine zusätzliche Parkfläche auf meinem Grundstück eingerichtet, dass bietet sich ja förmlich an schnell zu wenden, es ist und bleibt aber mein Grundstück. Garageneinfahrt und Parkfläche wird somit von Fremden befahren. Nun will man ja nicht päpstlicher sein als der Papst, aber wenn das mehrmals am Tag passiert, dann nervt das schon. Ich finde es auch ziehmlich respektlos.

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 29. Juli 2009 15:47

Wenn es zwanzig mal der gleiche ist, würde es mich nerven. Wenn es zwanzig verschiedene Personen sind kontrolliere ich ob das Schild am Eingang der Sackgasse auch sichtbar ist. Und ich nagele noch ein Schild an meine Einfahrt: Privatgrund. Befahren nicht erlaubt.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 29. Juli 2009 12:58

rückwärts fahren???????


alex9787
beantwortet von alex9787 am 29. Juli 2009 00:17
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Wenn die einfahrt offen ist und somit von dem straßenverkehr frei zugänglich dann ja. wenn du aber einen zaun davor machst darf ihn niemand aufmachen um zu wenden. meisten reicht sogar ne kette.


anonym
beantwortet von Noel1994 am 29. Juli 2009 00:16
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Ich denke da dort eindeutig draufhingewiesen wird dass das ne sackgasse ist dürfen die dein grundstück nicht befahren


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