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Auf Kulanz der Vermieterin hoffen?

Frage von maxi111 maxi111

Hallo, ich habe eine 2-Raumwohnung, welche ich seit 03/10 mit meinem Ex bewohnt habe. nun habe ich eine Mitbewohnerin. Ich zahle für 2 personen 550 € warm. nun möchte meine Mitbewohnerin raus weil sich unsere Vermieterin um nichts kümmert. es sind wintermonate und nur eine Heizung funktioniert. Nun will sie ausziehen. Da ich mir das einfach nicht leisten kann, dank meines ex freundes (meine Vermieterin weiß wieso...) würde ich auch gerne ausziehen aber 3 monate noch 513 € (nur für mich!!!9) kann ich mir momentan einfach nicht leisten...besteht da eine möglichkeit aus finazieller sicht schneller auszuziehen oder gar die Miete zu senken?????

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Antworten (9)

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    Antwort von wolschi wolschi

    Wenn die Wohnung nicht in einem ordentlichen Zustand ist, sprich kaputte Heizungen, kannst Du die Miete mindern. Ich würde Dir aber vorschlagen, Dich mal bei der Verbraucherzentrale oder dem Mieterverein beraten zu lassen. Vielleicht können die Dir einen Tip geben, um die Wohnung vorzeitig loszuwerden.

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    Antwort von Gianna6 Gianna6

    Wenn Mängel an der Mietwohnung auftreten, berechtigt dies den Mieter zur Mietminderung - siehe § 535 ff. BGB. Handelt es sich um gravierende Mängel wie Beheizbarkeit/fehlende Heizung und zudem in der am o1.1o. regelmäßig begonnenen Heizperiode, so berechtigt dies zur Mietminderung der nicht beheizbare Räumen (bis zu 1oo Prozent für die darauf entfallende Wohnfläche). Zwar geht man inzwischen davon aus, daß Wohnungflure auch ohne Heizkörper zur beheizten Wohnfläche einer Wohnung gerechnet werden, doch das trifft nicht auf Zimmer selbst zu. Der Verfahrensweg ist folgender:

    Mangel bei Vermieter (schriftlich!) anzeigen und zur Abstellung auffordern, zugleich erklären, daß die Miete entsprechend gemindert wird und zwar für den Zeitraum ab sofort bis zur Abstellung des Mangels. Dann nächste Miete ggf. zurückholen und den errechnete Differenzbetrag (nach Minderung) von Hand überweisen. Der Verwalter wird sich sputen, den Mange abzustellen. Minderungaanspruch besteht dann übrigens taggenau und istauch so auszurechnen. Den angemessenen Mietminderungsbetrag findest Du in der so genannten "Mietminderungsliste", einer Sammlung von Mietrechtsurteilen (regelmäßig in gut sortierter Bibliothek) oder aber durch Recherche im Internet - konkret zu dem Sachmangel und zugehöriger Rechtsprechung.

    Ansonsten ist deine Situation leider nicht dazu geeignet, um einen Wohnungsmietvertrag damit begründet vorfristig zu lösen. Das geht dann nr in Abstimmung mit dem Vermieter. Wenn Du einen Nachmieter wüßtest oder ausfindig machen kannst, ist dies zumeist zweckdienlich, muß aber nicht zur Zustimmung des Vermieters führen. Nur darf er ihn eigentlich nicht ablehnen (wie be Untermietern), sofern in seiner Person kein ausweisbarer Hinderungsgrund besteht.

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    Antwort von tinafritz1992 tinafritz1992

    Informier dich doch mal beim Mieterbund, ob du wegen der Heizung die Miete kürzen kannst!

    http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_heizung.htm

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    Antwort von madinina madinina

    Puh... ich fürchte nicht. Schwierig zu sagen. Ich habe mal in einer Broschüre des Mietvereins gelesen, dass der Vermieter in manchen Fällen die Kündigungsfrist verkürzen muss. Vielleicht solltest Du Dich mal im Mietrecht umsehen... ich nehme an, Du hast keinen Rechtschutz oder bist nicht Mitglied im Mietverein? Das ist nämlich in solchen Fällen Gold wert. Red doch mal mit der Vermieterin und erkläre die Situation. Vielleicht könnt ihr Euch in der Mitte treffen.

    LG und viel Erfolg Madinina

    Kommentar von madinina madininamadinina

    ...abgesehen davon kannst Du wegen der nicht funktionierenden Heizung die Miete kürzen ;o)

    Kommentar von maxi111 maxi111

    ich habe eine Rechtschutz mit meinem EX ja. ein gespräch ist also schon mal von Vorteil

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    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    Wegen einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses mußt auf Kulanz der Vermieterin hoffen.

    Wegen den Heizungsausfall jedoch nicht.

    Du hast ihr, wie ich weiter unten lese, eine Frist bis zum 1.11. gesetzt.

    Leider nur telefonisch.

    Hol das noch schriftlich nach und droh, falls der Mangel bis zum genannten Termin nicht behoben, Mietminderung an.

    Wegen der unzureichenden Beheizung der Wohnung sind auf alle Fälle 25 - 50 % gerechtfertigt.

    Aber wärmer wird es davon leider auch nicht.

    http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_heizung.htm

    Evtl. müssen die Heizkörper einfach nur entlüftet werden.

    Geringer Aufwand aber mit großer Wirkung. Falls nichts anderes defekt ist.

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    vielleicht ist auch nur das Ventil kaputt und verhindert, das die Wärme in den körper kommt.

    Kommentar von anitari anitarianitari

    "vielleicht ist auch nur das Ventil kaputt ..."

    Das ist natürlich auch möglich. Hatten wir erst vor ein paar Tagen bei unserer Mieterin. Nachdem mehrmaliges Entlüften nichts brachte haben wir das Thermostat ausgetauscht und siehe da es wurde warm.

    Alles Dinge mit geringem Aufwand aber großer Wirkung.

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    Antwort von fieserfisch fieserfisch

    der auszug ist über den mietvertrag geregelt und kündigungszeiten sind einzuhalten...

    zudem kann nach mehrmaligem hinweis auf die nichtfunktionierende heizung und einer nichtreaktion der vermieterin eine mietminderung guten gewissens durchgesetzt werden..

    die vermieterin ist für die reibungslose funktion der beschriebenen nebenkosten rechtlich zuständig, deswegen trägst du auch die kosten...

    das problem ist die nachweispflicht um dich abzusichern, am besten wäre ein einschreiben/rückschein, mitschnitte per telefon sind bei nicht angesagter tat rechtswidrig....

    leider hat sie nicht nur eine woche zeit, heizung ist jedoch ein dringliches gut... die miete darf nicht vor der zweiten schriftlichen aufforderung gemindert werden.. zudem muss die vermieterin ihrer pflicht nicht nachgekommen sein..

    mfg

    Kommentar von maxi111 maxi111

    ich habe vor mehreren Monaten schon mal eine mangelliste geschickt darauf hin war jemand da nun ist die heizung an und e funktioniert nicht jetzt haben wir eine frist bis 1.11 gegeben per tel. leider ist es schon so kalt wegen schlechter dämmung das man es kaum aushält.

    Kommentar von fieserfisch fieserfischfieserfisch

    folglich hat die vermieterin reagiert... eine mietminderung wird somit nicht angebracht sein...

    hilft alles nichts... muss man einfach anrufen bei ihr und um erneute reparatut bitten...

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    Antwort von Lousyl Lousyl

    das hättet ihr schon machen sollen ,wo ihr beide darin wohnt ,wenn die heizung nicht vollständig funktioniert ,schriftlich die vermieterin aufmerksam machen ,einen termin zur reperatur setzen und dann die mietminderung einsetzen ,aber aus finanzieller sicht ,wird keiner früher aus dem vertrag entlassen ,sei denn du sprichst mit der vermieterin ,ob sie einverstanden ist ,wenn du einen nachmieter findest

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    Antwort von symbolismus symbolismus
    • ja, einerseits kann man/ frau hierbei auf die kulanz der vermieterin hoffen, --wer weiss, auch leute die sich - von aussen gesehen - um nichts kümmern, sind dennoch manchmal erstaunlich KULANT / WENN MAN SIE NACHVOLLZIEHZIEHBAR & PERSÖNLICH UM DIESE ECHT BITTET!! - andererseits, gibt es - und dies ist auch formal - sozusagen verbrieft- die möglichkeit, der vermieterin, drei nachmieter, die alle reeel in frage kommen könnten, vorzusschlagen.... dann würden sich die weiterführenden mietzahleungen ja -von daher - ergeben... alles gute!!
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    Antwort von doris11 doris11

    nun ja, da hilft dir nur ein GEspräch mit der VErmieterin,....und die Reperatur des Heizkörpers, wäre wohl die einfachere Methode, dann würde die Mitbewohnerin womöglich bleiben?

    Kommentar von maxi111 maxi111

    ja das soll sie bis 1.11 gemacht haben eventuell kommt sie diese woche noch.

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