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Auf KINOX.TO Filme schauen, legal?

Frage von abbyfitch abbyfitch

Hallo. Wollte fragen ob es legal ist auf kinox.to einen Film zuschauen, jedoch ihn nicht runterläd , eben nur anschaut, ist es legal? Oder kann dadurch auch die Polizei vor meiner Tür stehen wenn ich ihn nur angechaut habe?

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Antworten (10)

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    Antwort von 1996lavezzi 1996lavezzi

    ja es is legal solange du nix downloadest du kannst die filme oder serien gucken ohne das die polizei kommt ;)

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    Antwort von Alpacino Alpacino

    Was denkst du wie der Film auf deinen PC kommt? ;) Alles was du auf deinem Bildschirm sehen kannst und das aus dem Internet kommt wird RUNTERGELADEN! auch wenn das ganze in diesem Fall nur kurzzeitig auf deinem PC gespeichert wird. Es ist 1 zu 1 das selbe Spiel wie bei kino.to http://www.mediadesign24.de/razia-kino.to.html Du kannst davon ausgehen das du eine Straftat begehst.. ob das letztendlich irgendwann einmal verfolgt wird ist eine andere Klamotte.. Tja.. wenn keiner mehr ins Kino geht.. dann steigen die Preise für Kinokartenweiter und irgendwann gibts keine Kinofilme mehr.. die kleinen Kinos gehen ja eh alle schon pleite^^

  • 2
    Antwort von jeany91 jeany91

    ILLEGAL auch wenn du ihn nicht runterlädst wenn das jeder machen würde dann würde keiner mehr ins Kino gehen oder DVDs kaufen und das heisst Kino oder DVD händler wären Pleite wenn man mal überlegt könnte man da auch selber drauf kommen und hier würde nicht 1000 mal am Tag dieselbe frage gestellt werden ( nichts gegen dich )

    Kommentar von cybaer cybaercybaer

    wenn man mal überlegt könnte man da auch selber drauf kommen und hier würde nicht 1000 mal am Tag dieselbe frage gestellt werden ( nichts gegen dich )

    Nichts gegen dich, aber Du machst es dir zu einfach.

    Bzw. Du argumentierst logisch innerhalb einer "nicht-rechtlichen Logik". Recht hat aber eine andere Logik, die auf einer weitaus größeren Wissenbasis aufbaut (ist ja aus gutem Grund ein Jura-Studium und keine "Jura-Lehre").

    Warum?

    Nun, die Unterschiede zw. "Download" und "Streaming" ("Cache-Problematik") habe ich an anderer Stelle im Thread erklärt.

    Warum prinzipiell noch?

    Verteilung von Resourcen ist eine gesellschaftliche Aufgabe, und das kann nicht mit "meins ist meins und damit basta" beantwortet werden - jedenfalls nicht in unserem Gesellschaftsssystem.

    Es gibt da u.a. 2 Grundgesetzartikel von entsprechend großer Bedeutung:

    Artikel 5, Absatz 1: "Jeder hat das Recht, (...) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten"

    Artikel 14 Absatz 2: "Eigentum verpflichtet"

    Das beinhaltet den gesellschaftspolitische Wunsch nach Verbreitung von Kultur (wie wichtig dies ist, zeigen unter anderem nicht nur die Bibliotheken, sondern zum Beispiel auch die hervorragende Medienkomödie "Pleasantville").

    Das Urheberrecht ist ein sog. "absolutes Recht". Und wie jedes "absolute Recht", hat der Gesetzgeber hier "Schranken" auferlegt, um es damit eben mit durchaus konkurrierenden anderen, eben auch grundgesetzlichen Rechten in Einklang zu bringen.

    Bis zur letzten UrhG-Reform wäre z.B. auch der kostenlose Download von Filmen zu privaten Zwecken durchaus legal gewesen. Ebenso das sonstige Kopieren von Filmen und Musik für private Zwecke.

    Und selbst heute noch, wird dich niemand verfolgen, wenn Du eine private Kopie einer Film-DVD oder Musik-CD machst. Ganz egal, ob dir die Vorlage selbst gehört, oder der Stadtbücherei, oder der Videothek, oder deinem Schwippschwager 50. Ordnung. ;-)

    Wo also genau die Grenze ist, was legal, was illegal ist, was verfolgt und was nicht verfolgt wird, ist jederzeit änderbar.

    Aus gutem Grund.

    Und wenn das Kino-Besitzern und DVD-Herstellern nicht paßt (und die aktuelle Rechtslage gefällt ihnen überhaupt nicht), dann müssen sie ihre Produkte halt so attraktiv machen, daß sie trotz der existierenden Schranken ihren Umsatz machen!

    So war es, so ist es, so wird es sein. Weil unsere Gesellschaft nunmal aus gutem Grund so gewollt ist, und hier kein "rücksichtsloser Manchester-Kapitalismus" gilt ...

  • 2
    Antwort von Leraw Leraw

    ja, war es bei kino.to auch. Nicht das Ausnutzen dieser Dienstleistung sondern nur das Anbieten dieser ist verboten. Das einzige, das verboten sein könnte wäre ein Download über Bittorrent, da dort packages zwischen downloadern mhergeschoben werden.

    Kommentar von Alpacino AlpacinoAlpacino

    Stimmt so nicht ;) Gibt einige Gesetze die verletzt werden. Ganz mal davon abgesehen das von euch keiner zu wissen scheint wie das Internet funktioniert :P Ich lade mir alles was ich mir ansehe (jede Webseite, jedes Video, jeden Text, ja auch hier alles von Gutefrage) kurzzeitig auf meinen PC herrunter. Wie soll ich die Infos denn sonst bitte bekommen?

    Kommentar von cybaer cybaercybaer

    Ich lade mir alles was ich mir ansehe (jede Webseite, jedes Video, jeden Text, ja auch hier alles von Gutefrage) kurzzeitig auf meinen PC herrunter.

    Genau das ist der umstrittene Punkt: Ein zwischenspeichern (z.B. im Cache des Browsers) gilt rechtlich nicht als Kopie. Bzw. es ist hoch umstritten, ob es eine Kopie ist oder nicht.

    Einfaches Beispiel: Du bist auf einer normalen Pornosite, und der Browser holt sich, z.B. via Prefetching, eine Seite mit KiPo, Jugendpornographie oder wenigstens Jugendanscheinspornographie in den Cache. Wenn dieser Vorgang jetzt rechtlich so bewertet würde wie der wissentliche und gewollte Aufruf dieser Seite nebst anschließendem Abspeichern in deine Porn-Ordner, dann hättest Du schon beim unabsichtlichen Prefetching ein mächtiges KiPo-Problem!

  • 2
    Antwort von Vaniifi Vaniifi

    wenn du ihn dir nur anschaust und nicht einen anderen film hochlädtst machst du dich nicht strafbar. Die seite ansich ist illegal, allerdings darfst du dir die filme dort ansehen, ohne befürchten zu müssen das die polizei bei dir auftaucht

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    Antwort von nutzer96 nutzer96

    nein wurd uns in dieser woche in der veranstalldung https://www.sparda-n.de/surfsafe.php

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    Antwort von cybaer cybaer

    jedoch ihn nicht runterläd , eben nur anschaut, ist es legal?

    Das ist rechtlich umstritten - also "Grauzone". Aber gehen wir ruhig davon aus, daß ein möglicher Richter der Meinung ist, daß es, genau wie ein Download, verboten sei:

    Oder kann dadurch auch die Polizei vor meiner Tür stehen wenn ich ihn nur angechaut habe?

    Och, die Polizei kann wg. allem Möglichen vor deiner Tür stehen - die halten sich leider nicht immer an Vorschriften oder Gesetze. :-(

    Falls sie aber wg. des Streamings (oder auch wg. eines Download) vor deiner Tür stünden, dann wäre das ärgerlich, aber rechtlich nicht OK (also: sehr, sehr unwahrscheinlich).

    Warum?

    Du begehst einen kleinen Rechtsverstoß, und die Verletzung deiner Privatspäre durch die Polizei stünde dazu in keinem Verhältnis! Die "Unverletzlichkeit der Wohnung" ist ein Grundgesetzartikel und hat eine sehr hohen Rang!

    Mittlerweile hat das höchste deutsche Gericht ein Grundsatzurteil gefällt, daß ein Urheberrechtsverstoß durch illegalen Konsum viel zu unbedeutend ist, um das Verfassungsgut der geschützten Wohnung dafür auszuhebeln!

    Etwas anderes ist es, wenn Du selber Raubkopien anbietest/verteilst. Und wenn man sich Filme/Musik via Filesharing zieht, dann wird (i.d.R.) ja auch nicht nur gezogen, sondern Du verteilst auch (selbst wenn dir das gar nicht bewußt sein sollte).

    Wenn Du Filme hingegen streamst (oder via Filehoster wie Rapidshare & Co. downloadest), dann bist Du nur passiver Nutzer, und verteilst dabei selbst keine Raubkopien - also: keine Polizei vor der Tür.

    Davon abgesehen: Die Filehoster speichern die IP-Adresse nicht (dauerhaft) - natürlich nicht, denn wenn sie die rausgeben könnten/würden, dann würde das ihr Geschäftsmodell bedrohen. Ein Filehoster der das macht, könnte seinen Laden sofort dichtmachen (auch hier: das gilt nicht für diejenigen, die Filme bei einem Filehoster uploaden - deren IP-Adresse wird gespeichert und auch an die Polizei ggf. rausgegeben).

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    Antwort von paddypap paddypap

    denk mal nach!!!

    Kommentar von PinkFlower PinkFlowerPinkFlower

    soll heißen?

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    Antwort von Onkelbenz Onkelbenz

    Technisch gesehen kannst du keinen Film sehen ohne den runter zu laden - bis heute kann kein PC der Welt etwas anzeigen was nicht in RAM vorhanden ist.

    Aber zu deiner Frage -es ist vollkommen legal - das einzige illigale wäre wenn du den Film öffentlich vorführst (d.h. außerhalb deines Freundeskreises) oder wenn du den Film zum download anbietest (es passiert wenn du den Film über torrent downlädst, dabei verteilst du den auch an unbekannte - ist nicht mit reinem download zu verwechseln, welcher vollkommen legal ist)

    Kommentar von roadrunn3r roadrunn3rroadrunn3r

    Was laberst du da wenn Filme kostenlos downloaden legal ist bin ich Jesus.

    Es passiert nur nichts weil es ein Schaden von ca. 15 € ist.

    Kommentar von PinkFlower PinkFlowerPinkFlower

    es geht ja nicht ums downloaden, sondern um angucken auf der website. der film wird dadurch nicht gespeichert! zumind, nicht auf lange zeit

    Kommentar von roadrunn3r roadrunn3rroadrunn3r

    dann les mal den Komment von Onkelbenz durch bzw den letzten Satz

    Kommentar von Onkelbenz OnkelbenzOnkelbenz

    Dein kommentar hat mich etwas nachdenklich gemacht - anschein bist du dir zu 100% sicher, dass es nicht legal wäre - aber gegen welches gesetzt verstößt man dabei? -Weil ich hatte 2 Semester lang Vorlesung "Recht im Internet" und soweit ich mich erinnere, ist "eigenbedarf" (d.h. du verteilst es nicht außerhalb deines Bekanntenkreises) nicht strafbar. Mehr noch, du darfst eine Sicherkeitskopie anlegen (welche auch nur innerhalb deines Bekanntenkreises weitergegeben werden darf)

    Kommentar von roadrunn3r roadrunn3rroadrunn3r

    Du lädst dir urheberrechtlich geschütztes Material runter, wenn du aus der Schweiz bist dann is legal aber bei uns in Deutschland is es seit 2008 illegal.

    Kommentar von roadrunn3r roadrunn3rroadrunn3r

    Jo wenn du dir die DvD kaufst kannst du davon ne Sicherheitskopie machen, falls du aber downloadest is es illegal das is mein Wissensstand... falls du Quellen hast wo das wiederlegt wird nur herdamit ;)

    Kommentar von Onkelbenz OnkelbenzOnkelbenz

    Die meisten Bilder, die du im Internet siehst sind auch urheberrechtlich geschützt - wenn es so wäre wie du es sagst, dann dürtest du keine Bilder im internet sehen, da damit du diese siehst, müssen diese downgeladen werde (anders kann der PC es technisch nicht anzeigen) - du kannst die angesehe Bilder später in temporären Oderdnern auf der Festplatte finden.

    aber wir wissen dass es nicht so ist - und wo ist jetzt gesetzmäßig der Unterschied zu Filmen?

    Kommentar von roadrunn3r roadrunn3rroadrunn3r

    Ehhm die Bilder die im Internet zusehen sind wurden von den Seiten gekauft, wenn nicht macht sich die Seite strafbar... is ja das selbe wie im Fernsehn die Filme wurden auch bezahlt sonst dürfte man nich mal das anschaun ;) Wie gesagt gibt mir ne quelle wo geschrieben ist das Filme downloaden legal ist;P

    Kommentar von Onkelbenz OnkelbenzOnkelbenz

    Ich habe nicht jura studiert um paragraphen zu kennen, jedoch weiß ich zu 100%, das meine Dozentin (Rechtanwältin, die sich auf Recht im Internet spiezialisiert) meinte, dass nur Verbreitung von Filmen (und anderen urcheberrechtilich geschützten Sachen) illegal ist. Das einzige wo ich mir unsicher bin, wie es sich verhält wenn die quelle selbst illegal ist. Anders ausgedrückt - wenn die Filmquelle legal ist, dann kannst du diese dir legal downloaden, eine Sicherheitskopie davon anlegen (oder gar zwei, wenn ich mich nicht ganz irre) und es später mit deinen Freunden/Familie ansehen.

    Kommentar von cybaer cybaercybaer

    soweit ich mich erinnere, ist "eigenbedarf" (d.h. du verteilst es nicht außerhalb deines Bekanntenkreises) nicht strafbar.

    Wie lange ist das her? Mit der letzten UrhG-Reform (große Koalition) ist es bereits illegal, wenn Du eine "offensichtlich illegale" Quelle nutzt. Und eine Quelle, bei der Du für lau aktuelle Filme ziehen kannst, ist ja doch wohl ziemlich offensichtlich nicht koscher. ;-)

    Umstritten ist "nur", ob das Streamen bereits eine Kopie im rechtlichen Sinne ist. Frag da 2 Juristen, udn Du bekommst 3 Antworten! ;-)

    Mehr noch, du darfst eine Sicherkeitskopie anlegen (welche auch nur innerhalb deines Bekanntenkreises weitergegeben werden darf)

    Da hast Du wirklich nicht aufgepaßt/etwas falsch verstanden! Eine mögliche "Sicherungskopie" gibt es nur bei Software. Und die darf auch an niemanden weitergegeben werden. Die Sicherungskopie ist unabhängig von einem existierenden Kopierschutz, aber es kann auch Fälle geben, wo sie dennoch nicht erlaubt ist (wenn der Hersteller selbst eine Ersatzmöglichkeit anbietet).

    Was Du meinst ist das angebliche "Recht auf eine Privatkopie", was bei Filmen und Musik greift. "Angeblich", weil es ein solches Recht nicht gibt, die Rechtslage aber (von Laien) gerne so genannt wird. Seit der UrhG-Reform gilt: Privat darfst Du Filme und Musik kopieren, sofern Du dich nicht einer offensichtlich illegalen Quelle bedienst, und kein Kopierschutz umgangen wird. Die Umgehung eines Kopierschutzes ist verboten, und macht also aus der Kopie somit eine illegale Kopie, die wiederum nicht weitergegeben/weiter kopiert werden darf. Allerdings ist die Umgehung eines Kopierschutzes für den privaten Bedarf (und hier kommen auch wieder die engsten Freunde mit ins Spiel) nicht strafbewehrt. D.h., es ist verboten, wird aber nicht verfolgt oder bestraft.

    Soweit die strafrechtliche Seite. Etwaige zivilrechtliche Ansprüche des Rechteinhabers sind davon also nicht betroffen

    S. auch http://dvr.binon.net/#Rechtslage

    Da habe ich das, IMHO gut verständlich, mal zusammengefaßt.

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    Antwort von roadrunn3r roadrunn3r

    Nja es is ne Grauzone, so richtig legal is es nich du schaust dir immer hin einen Film der normal Geld kostet umsonst an... aber Polizei steht nich bei dir vor der Haustür nur weil du ihn dir anschaust ;)

    Kommentar von roadrunn3r roadrunn3rroadrunn3r

    Es wird hald nich so verfolgt wie das Hochladen weil bei den Firmen dadurch nich so ein grosser Schaden entsteht wie bei der Verbreitung der Filme.

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