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Auf Kindergeld verzichten, um Studiengebühren abzusetzten?

Frage von Lenno94 Lenno94

Guten Tag liebe Community,

Ich habe mal eine Steuerrechtliche Frage: Erstmal zur Hintergrundgeschichte: Mein Traum wäre es, ab nächstem Jahr, nach Beendingung des Abis in den USA zu studieren. Nur sind die privaten Unis in den Staaten bekanntlich alles andere als billig. Mehrere zehntausend Euro STudiengebühren im Jahr sind da keine Seltenheit. Was noch dazu kommt: Normalerweise lassen sich diese Studiengebühren ja garnicht oder nur sehr gering von der Steuer absetzen. Für Mitglieder der obernen Mittelschicht hieße das, dass zu den eigentlichen Studien gebühren noch einmal ne saftige Menge Steuern dazu kämen. Derartige Beträge zu bezahlen ist für die meisten schlichtweg unmöglich. Nun habe ich aber gelesen, dass es unter bestimmten Umständen möglich ist für die Eltern, die Studiengebühren als SOnderkosten o. Ä. von der STeuer abzusetzen. Nun geht dies aber nur, laut meinen Informationen, unter bestimmten Auflagen wie z.B. dass die "kinder" kein Kindergeld mehr beziehen. Anderseits ist es aber ja auch möglich, auf das Kindergeld zu verzichten... Jetzt meine Frage: IST es möglich, freiwillig auf das Kindergeld zu verzichten, und dann im Anschluss an das Studium, die Studiengebühren von der Steuer abzusetzen?

schonmal danke für ANtworten!

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Antworten (2)

  • 0
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Neues Urteil:

    Studienkosten können später vom Ex-Student abgesetzt werden:

    http://www.stern.de/wirtschaft/job/urteil-des-bundesfinanzhofs-studienkosten-von...

    Mehr: googeln mit:

    Urteil Studienkosten bfh


    ich würde nie auf Kindergeld verzichten. :-)

    Kommentar von northwestriver northwestrivernorthwestriver

    dse dauert keine drei monate, dann gibt es ein gesetz das das zu verhindern weiß, versprochen.

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    ... Der Staat wird es zunächst mit einem Nichtanwendungserlass (http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtanwendungserlass) versuchen. Dann wird es weitere Klagen und Urteile geben.

    Also: Erst mal die Werbungskosten in eine Steuererklärung, Verlustvortrag beantragen und bei einem "Nein" des Finanztamts fristgerecht einen Einspruch schreiben, anhängige Gerichtsverfahren nennen und beantragen, dass die gerichtlichen Entscheidungen abgewartet werden.

    Dann gemeinsam mit dem FAmt abwarten. So was funktioniert meist recht gut.

    Immer höflich, aber in der Sache fest. ;-))

  • 0
    Antwort von Marcels04 Marcels04

    Dies wurde doch heut erst in den Nachrichten bekannt.....Studiengebühren lassen sich nachträglich als vorbereitungskosten absetzen

    Kommentar von Lenno94 Lenno94

    Weißt du etwas mehr darüber? Wieviel der Studiengebühren? Welche Voraussetzungen gibt es? etc...

    Kommentar von Lenno94 Lenno94

    Weißt du etwas mehr darüber? Wieviel der Studiengebühren? Welche Voraussetzungen gibt es? etc...

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