McChaos am 15.01.2008 um 21:38 Uhr
Ich habe mich auf der Internetseite www.die-namens-seite.com angemeldet. Da die AGB-Bestimmungen so versteckt angegeben wurden ( auch in der Bestätigungsemail) habe ich nicht gewusst das es ein Vertrag verbunden mit Kosten ist. Nun werde ich von ihnen aufdringlich gebeten das Geld in Höhe von 144 € für ein Jahr sprich 288 € für die 2 Jahre Vertragsbindung zu überweisen. Ich bin nicht in der finanziellen Lage das Geld zu überweisen. Außerdem bin ich minderjährig, sodass ich es eigentlich gar nicht darf. Beim Anmelden mit der Angabe des Geburtsdatums ist mir ein Fehler unterlaufen. Ich habe statt 92, 88 angegeben. Bin wirklich verzweifel
Cool bleiben, diese Firmen haben keine Chance, an ihr Geld zu kommen, insbesondere nicht bei Minderjährigen. Allerdings werden die versuchen, Druck zu machen und Euch einzuschüchtern. Ich nehme an, du wohnst bei deinen Eltern? Dann solltest du die jedenfalls informieren, dass da was auf dich zukommt. Sobald die Briefe vom Inkasso-Büro da sind, klarstellen, dass die kein Geld bekommen werden, auf dein Alter hinweisen (das Betuppen bei der Eingabe spielt rechtlich keine Rolle) und mit Konsequenzen z. B. Anzeige drohen, wenn sie Euch nicht in Ruhe lassen. Such bei youtube nach diesen Themen, da sind Fernsehberichte darüber eingestellt. Kann dir auch Links geben, wenn du das nicht selber findest.
schau ganz unten im impressum nach, da findest du u.a. die deutsche postadresse von diesen gaunern.
dahin soll dein vater einen brief schreiben, mit angabe der kundennummer und möglichhst per einschreiben.
in dem brief soll er darlegen, dass du ein kind bist, noch nicht volljährig und somit nur beschränkt geschäftsfähig.
ich muss dir allerdings sagen, dass die bedingungen nicht sehr versteckt waren, ich habe sie sofort entdeckt und da stand auch die ip-adresse, der anbieter des dsl-vertrages und die kosten.

Auf der Seite unten steht Widerruf, wenn Du dies anklickst, gibt es eine Widerrufsbelehrung. Dort steht, Du kannst innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Schau mal nach.

also die AGB sind eigendlich gut sichtbar...und wie man sich vertippen kann zwichen 92 und 88 naja...wie "HerrLich" schon schreibt...red mit deinen eltern...is immer gut bevor sie die post in die finger bekommen...und da du minderjährig bist können die dir eh nichts...vieleicht läuft das auf eine geldstrafe raus...wegen betrugs...geburtdatum ...die geht dann an deine eltern...also red mit denen...
Geldstrafe ist unwahrscheinlich. Dafür müsste jemand Anzeige erstatten, der selbst vermutlich ungern mit Behörden zu tun hat... ;)
Geldstrafe ist unwahrscheinlich. Dafür müsste jemand Anzeige erstatten, der selbst vermutlich ungern mit Behörden zu tun hat... ;)

Leg Widerspruch ein bzw. sag deinen Eltern bescheid, die sollen da Widerspruch einlegen.
Mal ganz blöd gefragt: wie vertippt man sich beim Geburtsdatum denn dermaßen?!

Ich habe mir die Seite angesehen und auch gelesen, dass es kostenpflichtig ist. Wenn Du noch minderjährig bist, dann sprich' mit Deinen Eltern darüber. Ist natürlich blöd, dass Du ein falsches Geburtsdatum angegeben hast.
littletiger am 15. Januar 2008 21:51 Stimmt, daß hab ich auch gelesen. Und zwar auf der Startseite, ganz unten und auch gut leserlich...
Gemäß Verbraucherschutz sind diese Klauseln unwirksam, wenn Sie unterhalb der Registrierung stehen und noch dazu in einem kleiner gedruckten Fließtext, der ausschließlich dafür sorgen soll, dass dies übersehen werden soll. Bei Verträgen muss der Preis auch VOR der Unterschrift stehen, und nicht unten drunter oder auf der Rückseite.
littletiger am 15. Januar 2008 21:59 @Rizzo: schon klar. Ich meinte ja nur, daß die Angaben nicht wirklich versteckt sind und man da ohne großen Aufwand genau weiß, worauf man sich einlässt. Schau dir die Seite mal an.
Habe mir die Seite schon angeschaut. Aber genau das ist die Darstellung der Kosten, die lt. Verbraucherzentrale als nicht seriös und unwirksam bezeichnet wird (Link weiter unten). Bin ja selbst bei ´nem Rechtsschutzversicherer tätig und unsere Spezis sagen immer: bloß nicht zum Anwalt gehen, die klagen sowieso nie im Leben... ;)
Raimund1 am 15. Januar 2008 21:56 Minderjährig zieht schon - Taschengeldparagraf als Stichwort -
richtig
und das heißt? Taschengeldparagraph würde ja gerade das Gegenteil bedeuten.
Nur, wenn jemand soviel Taschengeld bekäme, dass er Verträge über 288 EUR eingehen kann. Also Millionärskinder kommen dann wahrscheinlich nicht aus solchen Verträgen raus, aber da tuts dann vielleicht auch nicht so weh... ;)
ich habe jetzt das selbe problem ich habe mich wo angemeldet, was ab 18 ist, und jetzt muss ich 60 euro zahlen. ich kann nicht meinen eltern sagen, das schaff ich ned. mich hat jemand im chat angesprochen und hat zu mir gesagt, dass ich auf. www.mandygirl.de schauen soll. da hab ich mich dann angemeldet, und zack boom. was soll ich tun. ich bin erst 13. scheiße, helft mir bitte.
Wende dich an den Verbraucherschutz und an einen Anwalt, die Betrüger haben keine Chance, vor allem nicht, wenn sie schon bekannt sind.

Du hast deine eigene Frage 7 mal beantwortet.
Was soll das?

Ich meine ''Ihre Tipps''. Wollte nicht unhöflich klingen. Entschuldigung ;-)
McChaos am 15. Januar 2008 23:32 so^^
HerrLich am 16. Januar 2008 08:38 Warst ja nicht "unhöflich" ;-) Und ansonsten: Lass' Dich von der Firma nicht verunsichern, meistens kommt gar nichts. LG
McChaos am 16. Januar 2008 09:55 Ok^^. Ich finde es einfach toll das so viele Menschen (relativ viele) sich hinsetzten und einfach die Frage eines hilfesuchenden aufgreifen und sie mit passion und Vernunft versuchen zu beantworten :]
Liebe/r McChaos, bitte sei doch so nett und nutze in Zukunft für Beiträge zu Deinen eigenen Fragen das Kommentarfeld anstatt des Antwortfeldes. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support
McChaos am 16. Januar 2008 10:40 Ok, Ted. Ist es so richtig?

Ich habe mit meinen Eltern schon darüber gesprochen, als die Email von denen ankam. Ich habe keine Angst vor meinen Eltern. Die haben mir auch gesagt, dass ich diese Email, die ich geschrieben habe, nicht senden soll und nicht reagieren soll. Mein Vater hat gesagt die können nichts, gar nichts machen. Nur ich hatte Angst, weil die mit Gericht und Anzeigen gedroht haben und wollte hier Tipps und Meinungen einholen. PS: Mein Statement sollte auch nicht unbedingt beurteilt werden^^. Wollte es nur mal loswerden.
Vielen Dank fürs Zuhören!
HerrLich am 15. Januar 2008 23:26 Ich habe mir aber die Freiheit genommen, Dein überflüssiges Statement zu kommentieren. Ich weiß nämlich wie man kommentiert ;-) Zudem verstehe ich nicht, warum Du hier fragst, wenn Du bereits alles mit Deinen Eltern geklärt hast. Glaube einem Erwachsenen, in diesem Fall Deinem Vater, einfach.
Wenn allerdings ein Mahnbescheid kommt, müsst ihr dem widersprechen. Ansonsten folgt der Vollstreckungsbescheid und daraufhin wird die Forderung zunächstmal rechtskräftig und muss nicht mehr nachgewiesen werden, so ist das Gesetz.
McChaos am 15. Januar 2008 23:42 Also wenn meine Eltern den Mahnbescheid widersprechen wird die Forderung nicht rechtskräftig? Sie kennen sich gut in diesen Bereichen aus, stimmts?
um Mißverständnissen vorzubeugen: Ein Mahnbescheid ist ein gerichtliches Schreiben und auch als Mahnbescheid gekennzeichnet. Gegen dieses sollte dann jedenfalls Widerspruch eingelegt werden. Naütrlich ist die Sache damit nicht unbedingt abgegessen - die können dann immer noch klagen.
guter Kommentar, amiria. @McChaos: Wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt (der den beantragt, muss erstmal nicht nachweisen warum), dann sollte man dem widersprechen. Darüber informiert das Gericht dann den Antragsteller und der muss sich entscheiden, ob er klagen will, oder aufgibt. Antwortet man nicht, wird auch das mitgeteilt, dann wird der Antragsteller wohl ankreuzen, dass ein Vollstreckungsbescheid zugestellt werden soll - heißt: drauf steht zahlen oder Gerichtsvollzieher kommt. Auch hier nochmal 14 Tage Widerspruchsfrist. Rührt sich der Angeschriebene dann noch nicht, ist die Sache fürs Gericht schon bewiesen und die Forderung kann einem Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung - sprich Pfändung - weitergegeben werden. Dann müsste erstmal der Schuldner - also du bzw. deine Eltern - vor Gericht ziehen und beweisen, dass das Ganze unberechtigt war. Darum ist der Widerspruch wichtig, denn: Wer weiß, dass er schlechte Karten hat, wird wohl kaum auf eigene Kosten klagen und damit ist die Sache spätestens nach dem Widerspruch erledigt. Musste das früher mal lernen mit dem gerichtlichen Mahnverfahren im Rechnungswesen.
McChaos am 22. Januar 2008 14:19 Hallo! Ich meine Eltern haben diesen Text mit Hilfe von Rizzos Audrücken erstellt. Ich wurde gebeten zu fragen, ob dieser Text so Ausdrucksstark und zuverlässig ist. Wenn nicht, könnt ihr ihn verbessern? Bitte schnell melden soll in einigen Tagen abgeschickt werden:
Kundennummer: 5400003934
Sehr geehrte Damen und Herren,
da unser Sohn diesen Vertrag abgeschlossen hat, ist dies ein Sachverhalt der Minderjährigkeit und somit ist der Vertrag unwirksam. Das Angebot ist unseriös und wir lehnen eine Zahlungsverpflichtung ab. Wir werden nicht zögern und einen Anwalt in Anspruch nehmen ggf. eine negative Feststellungsklage sowie eine polizeiliche Betrugsanzeige machen, sofern die Ansprüche nicht fallen gelassen werden. Wir betrachten die Angelegenheit hiermit als erledigt.
Hochachtungsvoll,
am Ende werden meine Eltern unterschreiben.
HerrLich am 22. Januar 2008 15:03 McChaos, dies hier ist keine Rechtsberatung. Hier kann jeder seinen Rat nach bestem Wissen und Gewissen geben. "Zuverlässig" berät ein Anwalt. Wie hier schon ständig darauf hingewiesen wurde. Die Dir hier gegebenen Ratschläge verwendest Du auf eigenes Risiko.
McChaos am 22. Januar 2008 15:10 Ein Ratschlag wär trotzdem nicht schlecht
McChaos am 26. Januar 2008 12:40 Könnte mal bitte jemand eine Meinung abgeben?

Also soll ich jetzt diesen Text senden oder nicht? Danke HerrLich für Ihre Antwort! Bitte um weitere Meinung. Wäre umso besser wenn sie mehr Erfahrungen haben. Werde bis morgen Abend warten und die Antworten sammeln und wie gefolgt reagieren! Ich danke schon allen im Vorraus. Ich finde es sehr nett von euch so schnell und rational zu reagieren bei dem relativem Status der Gesellschaft von heute...
Vielen vielen Dank!
HerrLich am 15. Januar 2008 23:12 Willst Du die Sache mit aller Gewalt verschlimmern? Wende Dich an Deine Eltern. Du solltest gar nicht reagieren. Und Dein Statement zur Gesellschaft finde ich einfach nur überflüssig. P.S.: Bitte beantworte nicht Deine eigenen Fragen, sondern kommentiere.
Nicht selbst senden, sondern die Eltern nüchtern und unemotional antworten lassen mit Inhalt: Sachverhalt der Minderjährigkeit, Unwirksamkeit des Vertrages, Unseriösität des Angebotes, Ablehnung einer Zahlungsverpflichtung, Drohung mit der Inanspruchnahme eines Anwaltes, ggf. einer negativen Feststellungsklage sowie polizeilicher Betrugsanzeige, sofern die Ansprüche nicht fallen gelassen werden. Letzter Satz: "Wir betrachten die Angelegenheit hiermit als erledigt. Hochachtungsvoll...". Das ganze per Einschreiben, wie xy weiter oben schon geschrieben hat.

Ich wollte eigentlich mit diesem Text antworten:
Sie sind ziemlich dreist. Gut das nicht so viele auf Ihre Tricks reinfallen. Ich werde auf keinen Fall zahlen. Gemäß Verbraucherschutz sind diese Klauseln unwirksam, wenn Sie unterhalb der Registrierung stehen und noch dazu in einem kleiner gedruckten Fließtext, der ausschließlich dafür sorgen soll, dass dies übersehen werden soll. Bei Verträgen muss der Preis auch VOR der Unterschrift stehen, und nicht unten drunter oder auf der Rückseite. Ich werde mit der Meldung bei der Verbraucherzentrale, bei weiterern Belästigungen, nicht zögern.
Bitte sagt mir weiter eure Meinungen! Vielen herzlichen Dank!
HerrLich am 15. Januar 2008 22:41 Völlig überflüssig und ohne Aussagekraft dieser Text. Da lachen die nur drüber. Überlass' mal das Weitere jetzt Deinen Eltern.
Richtig. Zeig deinen Eltern alles, auch die Berichterstattung über solche Firmen. Als Antwortbrief eignet sich am ehesten etwas völlig unemotionales aus dem hervorgeht, dass einem die Sache am ... vorbeigeht und dass die nichts erreichen werden, außer ggf. angezeigt zu werden. Wichtig ist, dass die Antwort jetzt von jemandem kommt, der NICHT minderjährig ist und denen mit breitem Kreuz gegenübertreten kann, wenns hart auf hart kommt. Ist aber nur eine Sache der Zeit, das erledigt sich von ganz alleine. Darum einfach nicht mehr drüber aufregen und keine schlaflosen Nächte machen lassen. Da passiert nichts Interessantes mehr.

Nein, brauchst du nicht. Red aber auf jeden Fall mit deinen Eltern, Sie müssen auf jeden Fall sofort einen Brief aufsetzen u. ihren Widerruf erklären. Geh mal auf die Seite www.nickles.de oder auf die Seite der Verbraucherzentrale. Da findest du einiges zu diesem Thema, auch wie du u. deine Eltern verfahren sollten. Auch nicht durch irgendwelche Briefe von Inkassobüros reagieren.In der Regel passiert da nichts weiter.Sie drohen zwar mit Mahnbescheid, aber weiter passiert da nichts.Denn Gerichtsverfahren scheuen diese Abzocker wie das Feuer das Wasser.

Danke für die vielen konstruktiven Ideen und Tipps. Werde den Inhabern der Seite eine Email schreiben mit der Ablehnung ihrere Aufforderung und mit dem Zitat von Rizzo: Gemäß Verbraucherschutz sind diese Klauseln unwirksam, wenn Sie unterhalb der Registrierung stehen und noch dazu in einem kleiner gedruckten Fließtext, der ausschließlich dafür sorgen soll, dass dies übersehen werden soll. Bei Verträgen muss der Preis auch VOR der Unterschrift stehen, und nicht unten drunter oder auf der Rückseite.
Habt ihr noch weitere Tipps?
PS: Ich habe mich bei dem Geburtsdatum vertippt . Man könnte eher sagen verscrollt mit dem Scroll der Maus.
MfG
Rizzo, gib doch bitte mal ein paar Links, das Thema taucht ja öfter auf, aber die Links scheint keiner zu kennen.
Der Link müsste schon genügen, da ist alles enthalten:
http://de.youtube.com/watch?v=5d0rN6l6HFQ
Danke für diesen Link. Ist sehr aufschlussreich.Auch für mich!
AN ALLE: Mein Vater hat den Brief versendet. Bis jetzt haben wir unsere Ruhe in ich hoffe das bleibt auch so. Werde mich melden, wenn es neues von denen gibt und mit euch was neues Ausdenken, falls die nicht Ruhe geben ;-).