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Auf Handwerkerrechnungen Leistung und Material getrennt?

gefragt von EdwinsonEdwinson am 23.02.2009 um 18:09 Uhr

Bei der Erstellung der Steuererklärung kann die Handwerkerleistung nicht in Ansatz gebracht werden, wenn auf der Rechnung nicht Material und Leistung getrennt ausgewiesen sind. So hat mein Installateur z.B. berechnet: Eine Dusche liefern und montieren gesamt soundsoviel EUR, usw. Das kauft das Finanzamt natürlich so nicht ab. Ist der Installateur nun verpflichtet, mir eine neue detailierte Rechnung zu erstellen ? Gibt esda rechtliche Grundlagen dazu ? Danke, Edwinson

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Finanzen x 23.707 Steuererklärung x 785 Handwerkerleistungen x 2

gruenbaer
beantwortet von gruenbaer am 23. Februar 2009 18:15
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Dein Handwerker ist natürlich verpflichtet eine Rechnung nach finanzamtlichen, korrekten Vorgaben zu erstellen.

Kommentar von HSchlaemmer am 24. Februar 2009 20:14

was hat denn die Antwort mit der Frage zu tun ?????

Kommentar von Deac04e24ed17e3623192956c247cc5dsmallgruenbaer am 25. Februar 2009 00:41

Tja, wenn Du das nicht weißt...


geige
beantwortet von geige am 23. Februar 2009 18:14
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Will der Handwerker Folgeaufträge und/oder Empfehlungen, sollte er Dir eine nach Material und Lohnkosten gesplittete Abrechnung erstellen. Müssen muß er nicht - wäre aber schlechtes Geschäftsgebahren.


anonym
beantwortet von marinaellen am 23. Februar 2009 18:17
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Hallo Edwinson, das Finanzamt benötigt eine Aufstellung, weil nur die Arbeitsleistung absetzbar ist. Außerdem ist es in Deinem Interesse, weil Du so besser Kostenvoranschläge vergleichen kannst.Außerdem weißt Du dann, ob man dich nicht mit der Dusche oder dem Stundenlohn, Anfahrtusw. über den Tisch gezogen hat.


svanny
beantwortet von svanny am 23. Februar 2009 18:15
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Eine Rechnung muss natürlich nachvollziehbar sein, da ist es eigentlich sinnvoll, wenn man solche Dinge getrennt auflistet.

Aber eine rechtliche Pflicht gibt es so nicht. Das hättest du vorher vereinbaren sollen bzw bei Rechnungsempfang nachfragen sollen. Jetzt ist es wohl zu spät.

Dazu ein guter Link: http://nullbarriere.de/handwerker-rechnung.htm

(Keine Rechtsberatung.)


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