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Auf Fußgängerweg oder Fahrradweg parken

Frage von ScyllaCharybdis ScyllaCharybdis

Also, nehmen wir mal an, ich bekom auf der Straße kein Parkplatz, und will nur kurz inne Videothek oder Bäkerei rein.

Ist es dann ok, mal kurz auf dem Fußgängerweg oder Fahrradweg zu parken?

Ist da vom Strafgeld nen Unterschied oder beides gleich teuer?

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Antworten (14)

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    Antwort von fritzhund fritzhund

    Ist das ok wenn Dein Auto "Mal kurz" abgeschleppt wird ???

  • 3
    Antwort von Kanne Kanne

    Hattest du keine Fahrschule ??

  • 2
    Antwort von Foerster1973 Foerster1973

    Von mir aus darfst du immer auf Radwegen parken:

    http://bernd.sluka.de/Radfahren/vgr.html

  • 2
    Antwort von petebe petebe

    Nein, ist nicht ok. Diese Parker "vor der Bäckerei oder Videothek" sind im übrigen meist auch nur zu faul 100 oder 200 m bis zum nächsten verfügbaren Parkplatz zu laufen. Ganz davon abgesehen ist dies äußerst rückichtslos. Denn der Gehweg ist nun mal für den Fußgänger (soll die Frau mit dem Kinderwagen wegen Dir auf die Straße ausweichen?) und der Radweg für den Fahrradfahrer da.

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    Antwort von AnnikaK74 AnnikaK74

    Nein! Ich musste mich letztens aus gegebenen Anlass belehren lassen, dass es eine Ordnungswidrigkeit ist, mit 2 Rädern auf dem Gehweg/Fahrradweg zu parken. Hingegen, wenn ich mit 4 Rädern auf der Straße parke (vorausgesetzt, da ist kein Halteverbot), selbst wenn ich den fließenden Verkehr behindere, ist das okay. Man kann sich nur wundern ...

    Kommentar von tintini tintinitintini

    Warum wundern? Du möchtest doch auch nicht hinter einem Fußgänger herschleichen, der auf der Straße geht, oder? Der Radweg ist nunmal für Fahrradfahrer, der Gehweg für Fußgänger und die Fahrbahn für Fahrzeuge. Wenn Du auf Rad oder Fußweg parkst, wenn auch nur zur Hälfte, behinderst Du dort auch den fließenden Verkehr, nämlich den Rad- oder Fußgängerverkehr.

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    Antwort von uhellweg uhellweg

    Auf Fuß- oder Radwegen hat ein Auto nichts zu suchen, auch nicht wenn man mal für ein paar Minuten irgendwo reinspringt. Es ist beides ein Tatbestand der Ordnungswidrigkeit und kostest beides den gleichen Betrag.

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    Antwort von rosenstrauss rosenstrauss

    das befahren des gehweges ist schon verboten. parken kostet 15 euro.

    es ist nämlich ein gehweg und kein parkplatz. wo sollen die fußgänger langgehen oder muttis mit kinderwagen oder gar behinderte mit rollstuhl?

  • 1
    Antwort von Schuhu Schuhu

    Stell dir mal vor, ich will mal kurz spazieren gehen und auf dem Bürgersteig hat wer geparkt. Ist es dann ok, wenn ich kurz mitten auf der Fahrbahn gehe und den Verkehr behindere?

  • 1
    Antwort von zornroeschen23 zornroeschen23

    is verboten und "nur mal kurz" hören politessen wahrscheinlich ne millionen mal am tag. und ne millionen mal intressiert es die nen feuchten

    Kommentar von rosenstrauss rosenstraussrosenstrauss

    richtig und mit recht!

  • 1
    Antwort von Pauli1965 Pauli1965

    Ist verboten, kostet geld. Auch wenn es nur kurz ist.

    Auto s haben auf Fahrrad-und Gehwegen nichts verloren.

  • 1
    Antwort von Psycow88 Psycow88

    Der Fahrradweg gehört genauso wenig zur Fahrbahn wie der Fußgängerweg.

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    Antwort von number3 number3

    verboten ;) wenn du erwischt wirst, kostet es was ;)

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    Antwort von mofafahrer mofafahrer

    darf man nicht

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    Antwort von KlausHanau KlausHanau

    Ist klar verboten. Diese Owi's kosten im besten Fall 15 €, wenn Behinderung (ist meist der Fall) 25 € und dann wird auch der Abschleppwagen bestellt. Hier in Hanau ca. 180 € bei PKW's an normalen Werktagen und Zeiten.

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