Hallo,
ich würde gern wissen, wie es rechtlich aussieht, wenn ich auf einem öffentlichen Platz Gegenstände fotografiere. Also z.B. auf einem Flohmarkt oder einem Kunsthandwerker/Antik-Markt. Es geht mir dabei NUR darum, ob ich die Gegenstände fotografieren darf, NICHT die Personen! Hat der Anbieter/Verkäufer irgendwelche Rechte an den Fotos? Kann er mir verbieten, seine ausgestellten Waren zu fotografieren? Besteht ein Unterschied zwischen gebrauchter Ware (Flohmarkt) und z.B. antikem Silberbesteck oder von einem Künstler hergestellte Sachen (Neuware)?
Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten!
Wie sieht es eigentlich mit Fotos in Schaufenstern aus? Stell dir folgendes vor: Jemand fotografiert von außen den Weihnachtskrimskrams, der in einem Schreibwarenladen innen an der Scheibe hängt, also z.B. Kugeln, Weihnachtsmänner, Engelchen usw. Alles Objekte, die industriell hergestellt worden sind. Später veröffentlicht der Fotograf die Fotos. Die Schaufensterdekoration ist dann mittlerweile auch verschwunden. Wie sieht es dann aus mit den Rechten???
Also Rechtsberatung machen wir hier nicht! ;)
Ich würde mal sehen, hoffentlich erkennt der Schreibwarenhändler nicht, dass es sein Schaufenster war. Weil so wie es klingt, wurden expliziet die Dinger hinter dem Schaufenster fotografiert, also der Innenbereich eines Geschäftsraumes, der irgendwie mit einer Wohnung zu vergleichen ist! In diesem Fall geht es glaube ich nicht mehr um Bildrechte, sondern um eine Art Einbruch! Anders ist es aber, wenn man das Schaufenster mit der Hausfasade von der öffentlichen Straße fotografiert!