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Auf (Floh)-Märkten fotografieren - Wie sieht´s rechtlich aus?

Frage von Rosine0815 Rosine0815

Hallo,

ich würde gern wissen, wie es rechtlich aussieht, wenn ich auf einem öffentlichen Platz Gegenstände fotografiere. Also z.B. auf einem Flohmarkt oder einem Kunsthandwerker/Antik-Markt. Es geht mir dabei NUR darum, ob ich die Gegenstände fotografieren darf, NICHT die Personen! Hat der Anbieter/Verkäufer irgendwelche Rechte an den Fotos? Kann er mir verbieten, seine ausgestellten Waren zu fotografieren? Besteht ein Unterschied zwischen gebrauchter Ware (Flohmarkt) und z.B. antikem Silberbesteck oder von einem Künstler hergestellte Sachen (Neuware)?

Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten!

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Antworten (6)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von muab77 muab77

    Die Frage ist immer ganz leicht zu beantworten! Beraube ich jemanden mit der Handlung seiner Rechte? Private Verkäufer die private Sachen verkaufen, stellen diese zweifelsohne auf einem Flohmarkt zur Ansicht zur Verfügung, aber nur zur Ansicht und Probe vor dem Kauf. Es ist nicht Sinn und Zweck eines Flohmarktes für Fotographen kostenlos Bildmaterial zur Verfügung zu stellen. Wenn, sollte der Verkäufer um Erlaubnis gefragt werden bzw. der Gegenstand auch erworben werden. Und bei einem Künstler ist es sogar noch gefährlicher...

    Die Sache ist diese welche, dass von einem Kunstwerk oder einem seltenem Sammlerstück Bilder gemacht werden könnten. Und beispielsweise können Postkarten, T-Shirt oder Firmenlogos damit ausgestattet werden. Will sagen, man kann mit diesen Bildern Geld verdienen... aber, wenn jemand jetzt schon vorher diese Produkte gut fotografiert hat und veröffentlich bzw. kommerziel vertrieben, dann sind die weiteren Bildrechte nicht mehr exklusiv... also irgendwie Wertlos!

    Ich gebe dabei zu bedenken, dass oftmals bei aktuellen Designs und Produkten selbst bei den Bildern auf den Musterschutz des Originals hingewiesen wird.

    Kommentar von elgrecovero elgrecoveroelgrecovero

    Wie sieht es eigentlich mit Fotos in Schaufenstern aus? Stell dir folgendes vor: Jemand fotografiert von außen den Weihnachtskrimskrams, der in einem Schreibwarenladen innen an der Scheibe hängt, also z.B. Kugeln, Weihnachtsmänner, Engelchen usw. Alles Objekte, die industriell hergestellt worden sind. Später veröffentlicht der Fotograf die Fotos. Die Schaufensterdekoration ist dann mittlerweile auch verschwunden. Wie sieht es dann aus mit den Rechten???

    Kommentar von muab77 muab77muab77

    Also Rechtsberatung machen wir hier nicht! ;)

    Ich würde mal sehen, hoffentlich erkennt der Schreibwarenhändler nicht, dass es sein Schaufenster war. Weil so wie es klingt, wurden expliziet die Dinger hinter dem Schaufenster fotografiert, also der Innenbereich eines Geschäftsraumes, der irgendwie mit einer Wohnung zu vergleichen ist! In diesem Fall geht es glaube ich nicht mehr um Bildrechte, sondern um eine Art Einbruch! Anders ist es aber, wenn man das Schaufenster mit der Hausfasade von der öffentlichen Straße fotografiert!

  • 1
    Antwort von Artischocke Artischocke

    Sprech den Aussteller/ Verkäufer an und sag ihm du machst eine reportage über Flohmärkte, dann wird er wohl nichts dagegen haben, machst du das aber unerlaubt ist die rechtliche Lage nicht ganz klar!

  • 1
    Antwort von elgrecovero elgrecovero

    Geh mal in eine Buchhandlung, such das Buch "Stockfotografie" und lies darin das Kapitel über Rechtliches. Das ist ziemlich heikel. Wenn du etwas fotografierst, das dir nicht GEHÖRT, ist es mit dem Veröffentlichen des Fotos später schon problematisch.

    Ich bin kein Anwalt, hab' wegen eigener Fotos da aber eine Weile herumgelesen. Mein Fazit soweit ist, das "fast jeder Mist" problematisch ist - d.h. was das Veröffentlichen betrifft.

    Kommentar von Rosine0815 Rosine0815

    Ich will die Fotos ja nicht veröffentlichen, die wären dann nur für mich privat auf meinem PC.

    Und Danke für den Tipp mit dem Buch!

    Kommentar von elgrecovero elgrecoveroelgrecovero

    Aha, schon mal etwas weniger kompliziert. Aber immer noch so und so: Die Gegenstände gehören nicht dir, ABER du bist nicht beim Händler zu Hause im Wohnzimmer, sondern an einer öffentlichen Stelle, wo du stehen darst. Es gibt da so einen Rechtsbegriff für so etwas wie "die optische Perspektive", die man von einem bestimmten öffentlichen Punkt aus hat (der mit aber gerade nicht einfällt). Wenn du auf der Straße stehst, darfst du die Umgebung fotografieren, obwohl dir nicht die Häuser und Autos gehören, die du mit deiner Kamera erwischt. Wenn du IN einem Geschäft bist, ist das bestimmt was anderes. Und wenn du auf dem Flohmarkt stehst, kommt mir das so vor, als wäre das eine Situation auf halbem Wege zwischen "irgendwo draußen" und "in einem Geschäft". Na ja, ich bin überfragt. Frag doch mal im Laden eines Fotografen! Der weiß das ja womöglich.

    Kommentar von Rosine0815 Rosine0815

    :-) Ja, kommt mir bekannt vor, das mit der "optischen Perspektive". Der Tipp mit dem Fotografen-fragen is auch gut, Danke nochmals!

    Kommentar von elgrecovero elgrecoveroelgrecovero

    "optische Perspektive" hab' ich jetzt einfach so formuliert. Der Originalbegriff war ziemlich eigenartig und eher "Rechtsdeutsch". Aber wie gesagt: Fotografen, die für Zeitungen, Hochzeiten etc. etc. fotografieren, müssten doch da was wissen.

    Kommentar von muab77 muab77muab77

    Ich kenne keinen Flohmarkt, der nicht als ein Geschäft zu betrachten ist!

  • 1
    Antwort von MissMuse MissMuse

    Genau soetwas habe ich im Sommer LIVE auf einem Flomarkt erlebt : Der Besitzer hat sich einfach davor gestellt :P Kannst du ja dann auch schlecht was machen ;) ... Und mal ehrlich, hättest du bock das einer einfach so kommt und ohne fragen Fotos macht, ist doch i-wie komisch, wo bleibt die Privatspähre ?

    Kommentar von Rosine0815 Rosine0815

    Ja... aber ein Flohmarkt z.B. is ja schon öffentlich. Aber hast recht, vorher fragen is immer besser.

    Kommentar von muab77 muab77muab77

    Flohmärkte sind in der Regel nicht öffentlich! Sie sind nur zugänglich und meist auf einen vorher und nachher wieder öffentlichen Gelände. Beispielsweise gibt es Regeln, Standmieten und so weiter... ansonsten wäre dies ein "wilder" Flohmarkt, wo jeder kommen kann und machen was er will!

    Kommentar von MissMuse MissMuseMissMuse

    "wilder Flomarkt", hm, ich hätt da mal ne Idee ... ;)

  • 1
    Antwort von tigresse tigresse

    denke mal du darfst dort nur mit Erlaubnis des Standinhabers die gegenstände fotografieren

  • 1
    Antwort von Quickfinger Quickfinger

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Fotografieren öffentlich ausgestellter Dinge verboten sein kann.

    Kommentar von Fugenfuzzi FugenfuzziFugenfuzzi

    Naja der eigentümer der Sachen kann es verbieten das du die Fotos weiterbenutzt bzw. kanns dir verbieten. Ist ja sein Eigentum das da steht nicht das von dem der es Fotografiert hat. Wenn der Händler oder Privatmann mündlich zustimmt ist klar dann ists was anderes.

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