Auf Erfüllung des Kaufvertrag bestehen!?
Ich habe in letzter Zeit, als Alternative zu eBay, verstärkt die eBay Kleinanzeigen genutzt und musste leider feststellen das es dort scheinbar völlig normal ist, Interesse zu bekunden, die Adresse zu erfragen und einen Termin zu vereinbaren, dann aber nicht zu erscheinen und sich auch nicht mehr zu melden.
Da mir das gewaltig gegen den Strich geht, würde ich gerne Wissen ob man hier auf die Erfüllung des Kaufvertrages bestehen kann. Bei einem Angebot mit Festpreis hat man sich über diesen Aspekt ja bereits geeinigt und damit würde ja mit der Erfragung eines Abholtermin das Angebot angenommen bzw ein Kaufvertrag zustande kommen. Mein zweites Problem an der Sache wäre dann den potentiellen Käufer zu identifizieren, eine Telefonnummer habe ich, kann ein Anwalt die Inhaberdaten beim Provider erfragen ? Und zuletzt, würde sich durch den vereinbarten Abholtermin eine Fristsetzung erübrigen, da sich der "Käufer" ja nicht nur zum Kauf, sondern zum Kauf innerhalb eines bestimmten Zeitrahmen verpflichtet hat.
1 Antwort
Recht haben, heißt nicht immer, Recht bekommen...
Ich würde mir die Nerven und die Kosten für Anwalt usw. sparen. Was ist wenn der Käufer überhaupt kein Geld hat? Dann bleibst Du auf dem ganzen Ärger sitzen.
Verbindlichkeit und das gegebene Wort, Kaufmannsehre, was weiß ich - das gibts nicht mehr, und wenn dann nur noch sehr selten.