Wenn Kleidung also z.B. nach 14 Monaten obwohl nur 1 x getragen kaputt geht - habe ich dann ein Rückgaberecht?
Auf Elektroartikel etc. gibt's ja 2 Jahre Garantie - ist das auch bei Bekleidung so?
Antworten (3)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
moosmutzelchenmoosmutzelchen
Nein, keine zwei Wochen. Das ist das Umtauschrecht. Das hat aber nichts mit der Gewährleistung zu tun. In jedem Falle hast du 24 Monate lang die Möglichkeit, dem Mangel zu rügen. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer es anstandslos zurücknehmen, oder beweisen, dass es kein "Garantiefall" ist. Danach ist der Käufer in der Beweispflicht, obwohl die Läden das meist nicht so genau nehmen und es trotzdem umtauschen. Auf dein Geld kannst du bist zum letzten Tag der 24 Monate bestehen (siehe §437 BGB), obwohl das widerum gern abgestritten wird. Einen Kassenbon brauchst du ebenfalls nicht Zwangsläufig - nur einen Nachweis. Ein Zeuge reicht da theoretisch schon, verkompliziert aber nur alles.
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2Antwort von
deejay1903deejay1903
Auf sämtliche NEU gekaufte Ware gibt es 2 Jahre Gewährleistung - einen Garantieanspruch gibt es nicht. Wenn das Kleid etc. durch einen Mangel kaputt geht bist du auf der "Rechten" Seite.
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