Bei meiner Steuererklärung habe ich seit Jahren eine pauschale Angabe bezüglich der Wegegelder gemacht. Das beruhte auf der Tatsache, daß ich täglich in verschiedenen Objekten unseres Unternehmens tätig bin - morgens zu dem Einen hinfahre und abends dann von einem anderen Objekt nach hause fahre. Seit Jahren hat das Finanzamt dieses akzeptiert. Nun habe ich eine Aufforderung bekommen, daß ich meine täglichen Wege zur Arbeit detailliert darlegen soll, was fast unmöglich ist. Hat Jemand Erfahrung? Und kann man nicht vom "Gewohnheitsrecht" ausgehen, wenn es jahrelang so akzeptiert wurde?
Antworten (5)
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GerdaGGerdaG
Auch Steuergesetze ändern sich. Du musst eine detaillierte Abrechnung auf Verlangen vorlegen. Da kommst Du leider nicht drumherum.
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rawi47rawi47
gewohnheitsrecht kannst du vergessen, ich befürchte, du wirst um den einzelnachweis nicht rum kommen. frag doch beim fa nach, ob ein verkürztes fahrtenbuch akzeptiert wird, also nur eine auflistung der ersten und letzten fahrt des tages
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RegenmacherRegenmacher
Das Finanzamt kann die Führung eines Fahrtenbuches verlangen. Was ist daran fast unmöglich?
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firstguardianfirstguardian
Akzeptiert hätte es das Finanzamt, wenn der Steuerbescheid aus dem Vorbehalt der Nachprüfung raus gewesen wäre. So wurden die Angaben zwar zur Kenntnis genommen aber jetzt in Zweifel gezogen. Jetzt einfach die vom Arbeitgeber bestätigetn Einsatzpläne vorlegen und schon ist der Spuk vorbei. Spukt´s weiter, dann heißt es zurückzahlen mit Zinsen!
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tiniminitinimini
Kenne ich .Am besten mit Adresse und Unterschrift des Unternehmens oder der Person.
Weil ich es jetzt nicht mehr richtig nachvollziehen kann, wo ich wann im Jahre 2007 war.