Meine Freundin hat auf einer Messe Wein bei Fa. Palhuber bestellt. Zu Hause angekommen, war sie sich doch nicht so ganz sicher, ob sie den Wein haben möchte. Folglich wurde innerhalb des Widerrufsrecht der Auftrag zurückgezogen. Nun sind seit Bestellung etwa 4 Wochen vergangen und der Wein wurde geliefert. Sie selbst war nicht da - aber die Nachbarn, die natürlich nett sein wollten und die Lieferung angenommen haben. Wir muss sie sich nun verhalten? Wein lagern und warten, dass diesen jemand abholt? Selbst den Wein zurücksenden? Brief schreiben?
LG Andy
Hab ich gemacht. Aber was ich jetzt machen soll, ist da nicht ersichtlich - leider.
Meine ExEhefrau ist auch mal darauf reingefallen. Obwohl sie fristgerecht widerrief, wurden Weine zugesandt. Wir haben die Firma erneut auf das Nichtzustandekommen eines Vertrags hingewiesen und ihr angeboten, die Ware innerhalb von 60 Tagen nach Absprache abzuholen. Danach wird sie vernichtet. Alles per Fax wegen dem Übertragungsprotoll als Nachweis, weil's billiger ist als Einschreiben&Co. (Fax per PC, Internetcafé, Büro usw.).
Du wirst wahrscheinlich eine ganze Zeit noch Post oder sogar Werbe"angebot"anrufe erhalten - ignorieren! Letztere kannst Du seit dem 04.08.2009 sogar melden. Näheres auf der Webseite
http://www.bmj.bund.de/enid/Verbraucherschutz/UnerwuenschteTelefonwerbung1cj.html