Ich beobachtete auf einem Parkplatz eines Discounters , dass zwei Fahrzeuge beim ausparken, beide fuhren rückwärts, zusammenschießen und es entstand leichter Blechschaden bzw. Kratzer an einem Fahrzeug. Kann man in einem solchen Fall eindeutig sagen, wer der Schuldige ist? Gibt es da eindeutige Regeln?
Antworten (5)
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6Antwort von
demosthenesdemosthenes
Beide haben wenigstens gegen den § 1 der StVO verstossen und deshalb haben auch beide "Schuld".
Die Kosten dürften sie sich teilen müssen oder, der Einfachheit halber, trägt jeder seine eigenen Kosten.
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6Antwort von
dock69dock69
In dieser Konstellation wird am besten jeder seine eigenen Kosten tragen. Es haben ja beide nicht aufgepasst bzw. scheint sich das in diesem Fall nicht rekonstruieren oder beweisen lassen.
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5Antwort von
SchiebedachSchiebedach
Schaden sollte gegeneinander "aufgehoben" werden. Die Polizei zu rufen ist untunlich, da sich beide verkehrswidrig (unachtsam) verhalten haben, ist auf alle Fälle zweimal ein Bußgeld fällig.
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4Antwort von
KnowledgeKnowledge
Ich weiß nicht, was "Zusammenschießen" ist, aber die eindeutige Regel zur Schadensregulierung besteht darin, dass sie in gegenseitiger Absprache zu vereinbaren ist. Ob man sich den Schaden teilt, jeder seinen eigenen Schaden trägt oder einer der beiden (z. B. bei Vollkasko-Versicherungsschutz) ihn für den anderen "übernimmt", ist egal. Die angesprochene "Übernahme" ist natürlich rechtlich bedenklich...ggg...deshalb habe ich es hier ja auch nicht geschrieben.
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2Antwort von
andreas48andreas48
die Schuld an einem Unfall muss immer ein Gericht feststellen, deshalb ja die grundsätzliche Aussage, dass egeal was und wie es passiert ist, man niemals ein schriftliches Schuldeingeständnis machen soll. Auch die Polizei spricht mit der Vergabe von Strafmandaten an die Beteiligten keinen Schuldspruch.
Kommentar von
DerAufbereiterDerAufbereiter Sogenannte Bgatellfälle werden allerdings nichtmal gerne von der Polizei aufgenommen, geschweige von einem Gericht bearbeitet.
Kommentar von
gri1sugri1su und wenn es sich um einen Privatparkplatz handelt, kommt nicht einmal die Polizei.
Kommentar von
wolli3454wolli3454 ...sie machen allenfalls die Personalienfeststellung.
"Zusammenschießen" = "Zusammenstießen" Sorry - ist aber ein netter Schreibfehler, oder ;-))