colomba am 19.09.2007 um 21:27 Uhr
Ich beobachtete auf einem Parkplatz eines Discounters , dass zwei Fahrzeuge beim ausparken, beide fuhren rückwärts, zusammenschießen und es entstand leichter Blechschaden bzw. Kratzer an einem Fahrzeug. Kann man in einem solchen Fall eindeutig sagen, wer der Schuldige ist? Gibt es da eindeutige Regeln?

Beide haben wenigstens gegen den § 1 der StVO verstossen und deshalb haben auch beide "Schuld".
Die Kosten dürften sie sich teilen müssen oder, der Einfachheit halber, trägt jeder seine eigenen Kosten.

In dieser Konstellation wird am besten jeder seine eigenen Kosten tragen. Es haben ja beide nicht aufgepasst bzw. scheint sich das in diesem Fall nicht rekonstruieren oder beweisen lassen.

Schaden sollte gegeneinander "aufgehoben" werden. Die Polizei zu rufen ist untunlich, da sich beide verkehrswidrig (unachtsam) verhalten haben, ist auf alle Fälle zweimal ein Bußgeld fällig.

Ich weiß nicht, was "Zusammenschießen" ist, aber die eindeutige Regel zur Schadensregulierung besteht darin, dass sie in gegenseitiger Absprache zu vereinbaren ist. Ob man sich den Schaden teilt, jeder seinen eigenen Schaden trägt oder einer der beiden (z. B. bei Vollkasko-Versicherungsschutz) ihn für den anderen "übernimmt", ist egal. Die angesprochene "Übernahme" ist natürlich rechtlich bedenklich...ggg...deshalb habe ich es hier ja auch nicht geschrieben.
colomba am 20. September 2007 10:38 "Zusammenschießen" = "Zusammenstießen" Sorry - ist aber ein netter Schreibfehler, oder ;-))

die Schuld an einem Unfall muss immer ein Gericht feststellen, deshalb ja die grundsätzliche Aussage, dass egeal was und wie es passiert ist, man niemals ein schriftliches Schuldeingeständnis machen soll. Auch die Polizei spricht mit der Vergabe von Strafmandaten an die Beteiligten keinen Schuldspruch.
DerAufbereiter am 19. September 2007 21:37 Sogenannte Bgatellfälle werden allerdings nichtmal gerne von der Polizei aufgenommen, geschweige von einem Gericht bearbeitet.