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Auf einem Discounter-Parkplatz Blechschaden beim Ausparken

Frage von colomba colomba

Ich beobachtete auf einem Parkplatz eines Discounters , dass zwei Fahrzeuge beim ausparken, beide fuhren rückwärts, zusammenschießen und es entstand leichter Blechschaden bzw. Kratzer an einem Fahrzeug. Kann man in einem solchen Fall eindeutig sagen, wer der Schuldige ist? Gibt es da eindeutige Regeln?

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Antworten (5)

  • 6
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Beide haben wenigstens gegen den § 1 der StVO verstossen und deshalb haben auch beide "Schuld".

    Die Kosten dürften sie sich teilen müssen oder, der Einfachheit halber, trägt jeder seine eigenen Kosten.

  • 6
    Antwort von dock69 dock69

    In dieser Konstellation wird am besten jeder seine eigenen Kosten tragen. Es haben ja beide nicht aufgepasst bzw. scheint sich das in diesem Fall nicht rekonstruieren oder beweisen lassen.

  • 5
    Antwort von Schiebedach Schiebedach

    Schaden sollte gegeneinander "aufgehoben" werden. Die Polizei zu rufen ist untunlich, da sich beide verkehrswidrig (unachtsam) verhalten haben, ist auf alle Fälle zweimal ein Bußgeld fällig.

  • 4
    Antwort von Knowledge Knowledge

    Ich weiß nicht, was "Zusammenschießen" ist, aber die eindeutige Regel zur Schadensregulierung besteht darin, dass sie in gegenseitiger Absprache zu vereinbaren ist. Ob man sich den Schaden teilt, jeder seinen eigenen Schaden trägt oder einer der beiden (z. B. bei Vollkasko-Versicherungsschutz) ihn für den anderen "übernimmt", ist egal. Die angesprochene "Übernahme" ist natürlich rechtlich bedenklich...ggg...deshalb habe ich es hier ja auch nicht geschrieben.

    Kommentar von colomba colombacolomba

    "Zusammenschießen" = "Zusammenstießen" Sorry - ist aber ein netter Schreibfehler, oder ;-))

  • 2
    Antwort von andreas48 andreas48

    die Schuld an einem Unfall muss immer ein Gericht feststellen, deshalb ja die grundsätzliche Aussage, dass egeal was und wie es passiert ist, man niemals ein schriftliches Schuldeingeständnis machen soll. Auch die Polizei spricht mit der Vergabe von Strafmandaten an die Beteiligten keinen Schuldspruch.

    Kommentar von DerAufbereiter DerAufbereiterDerAufbereiter

    Sogenannte Bgatellfälle werden allerdings nichtmal gerne von der Polizei aufgenommen, geschweige von einem Gericht bearbeitet.

    Kommentar von gri1su gri1sugri1su

    und wenn es sich um einen Privatparkplatz handelt, kommt nicht einmal die Polizei.

    Kommentar von wolli3454 wolli3454wolli3454

    ...sie machen allenfalls die Personalienfeststellung.

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