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Auf einem Discounter-Parkplatz Blechschaden beim Ausparken

gefragt von colombacolomba am 19.09.2007 um 21:27 Uhr

Ich beobachtete auf einem Parkplatz eines Discounters , dass zwei Fahrzeuge beim ausparken, beide fuhren rückwärts, zusammenschießen und es entstand leichter Blechschaden bzw. Kratzer an einem Fahrzeug. Kann man in einem solchen Fall eindeutig sagen, wer der Schuldige ist? Gibt es da eindeutige Regeln?

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Recht x 35.182 Auto x 23.126 Unfall x 1.208 Schaden x 474 Parkplatz x 127 Blechschaden x 6

demosthenes
beantwortet von demosthenes am 20. September 2007 09:36
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Beide haben wenigstens gegen den § 1 der StVO verstossen und deshalb haben auch beide "Schuld".

Die Kosten dürften sie sich teilen müssen oder, der Einfachheit halber, trägt jeder seine eigenen Kosten.


dock69
beantwortet von dock69 am 19. September 2007 21:43
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In dieser Konstellation wird am besten jeder seine eigenen Kosten tragen. Es haben ja beide nicht aufgepasst bzw. scheint sich das in diesem Fall nicht rekonstruieren oder beweisen lassen.


Schiebedach
beantwortet von Schiebedach am 20. September 2007 00:42
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Schaden sollte gegeneinander "aufgehoben" werden. Die Polizei zu rufen ist untunlich, da sich beide verkehrswidrig (unachtsam) verhalten haben, ist auf alle Fälle zweimal ein Bußgeld fällig.


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 20. September 2007 07:34
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Ich weiß nicht, was "Zusammenschießen" ist, aber die eindeutige Regel zur Schadensregulierung besteht darin, dass sie in gegenseitiger Absprache zu vereinbaren ist. Ob man sich den Schaden teilt, jeder seinen eigenen Schaden trägt oder einer der beiden (z. B. bei Vollkasko-Versicherungsschutz) ihn für den anderen "übernimmt", ist egal. Die angesprochene "Übernahme" ist natürlich rechtlich bedenklich...ggg...deshalb habe ich es hier ja auch nicht geschrieben.

Kommentar von F9e55d68b54cd71650af0698f57f5088smallcolomba am 20. September 2007 10:38

"Zusammenschießen" = "Zusammenstießen" Sorry - ist aber ein netter Schreibfehler, oder ;-))


andreas48
beantwortet von andreas48 am 19. September 2007 21:29
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die Schuld an einem Unfall muss immer ein Gericht feststellen, deshalb ja die grundsätzliche Aussage, dass egeal was und wie es passiert ist, man niemals ein schriftliches Schuldeingeständnis machen soll. Auch die Polizei spricht mit der Vergabe von Strafmandaten an die Beteiligten keinen Schuldspruch.

Kommentar von 4ae650c59942f77da650731471a5d9b5smallDerAufbereiter am 19. September 2007 21:37

Sogenannte Bgatellfälle werden allerdings nichtmal gerne von der Polizei aufgenommen, geschweige von einem Gericht bearbeitet.

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 19. September 2007 21:40

und wenn es sich um einen Privatparkplatz handelt, kommt nicht einmal die Polizei.

Kommentar von Simple_avatar1smallwolli3454 am 20. September 2007 17:16

...sie machen allenfalls die Personalienfeststellung.


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