Es sind also zwei Doppelhaushälften die auf einem gemeinsamen Grundstück stehen. Da gibt es keine offizielle Grenze die mit einem Zaun umfriedet werden könnte. Wenn ein wilkürlicher Zaun gezogen werden soll, dann bedarf es der Einigung aller Miteigentümer. Also ohne Einwilligung geht nix.
In solchen Fällen bietet sich an, das Grundstück offiziel zu teilen. Die Grenze wird in der Regel in Verlängerung der Trennmauer zwischen den Doppelhaushälften gezogen und der weitere Verlauf je nach Gelände und Einigung zwischen den Eigentümern. Die Teilung wird am Vermessungsamt beantragt und bietet den Vorteil, dass jeder mit seinem neuen selbständigen Grundstück machen kann was er will, z. B. ohne Nachfrage beim vormaligen Miteigentümer das Grundstück verkaufen, etc.
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