Ich habe vor kurzem einen Brief bekommen, dass ich wohl auf dem und dem Streckenabschnitt mit 123 km/h zu wenig Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gehalten habe. Weniger als 4/10 des halben Tachowertes stand da. Ich soll jetzt Angaben zur Sache machen. Das ganze war allerdings so, das ich während dieser Messung grade im Überholvorgang war, und das Fahrzeug vor mir einfach ohne erkennbaren Grund plötzlich gebremst hat. Ist ja klar das sich der Abstand dann kurz verringert. Auf den Fotos ist auch zu erkennen das ich grade auf der linken Spur war und neben mir ein Auto fuhr welches ich gerade überholt habe. Wie kann ich jetzt vorgehen? Was soll ich für Angaben machen und was wird mich das ganze kosten?? Gibt es irgendeine Möglichkeit, da ohne Anwalt rauszukommen? Soll man das ganze zugeben oder ankreuzen das ich es nicht zugebe und dann erklären wie sich das ganze verhielt? Haben die Videos davon oder nur die Fotos die sie mir zugeschickt haben? Hat jemand hier Erfahrung damit? Danke schonmal für hilfreiche Antworten...
Antworten (7)
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1hoss431hoss43
Normalerweise haben die ein Video davon. Ich würde an Deiner Stelle den Vorwurf bestreiten und den Sachverhalt so wie hier schildern. Wenn Du keine Angaben dazu machst, wird nach Aktenlage entschieden, was in der Regel teurer wird. Ob es Dir allerdings was hilft, ist zweifelhaft, denn die StVO schreibt vor, daß der Sicherheitsabstand zum Vordermann auch bei einem Überholvorgang eingehalten werden muß. Evtl. Bremsmanöver dessen mußt Du dabei mit einkalkulieren.
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Guppy194Guppy194
es handelt sich um einen Verstoß gegen §§ 4, 49 StVO; bei weniger als 4/10 des halben Tachowertes gibt es aktuell nach bußgeldkatalog 100 euro und zwei Punkte. Einwand "der Vordermann/frau hat plötzloch gebremst" halte ich so gut wie zwecklos.
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Blacky1985Blacky1985
Würde erst mal keine Angaben machen, denn dann kann Dir erst mal kein Nachteil entstehen. Leg aber bitte erst mal rechtzeitig Einspruch gegen Bußgeldbescheid ein, wenn er erlassen und Dir zugestellt wurde. Ich würde mir einen Anwalt nehmen oder selber probieren, eine Kopie aus der Ermittlungsakte zu bekommen, hat bei mir kürzlich geklappt. Wenn Du es selbst probieren willst da rauszukommen, musst Du jeden Satz 10x überdenken den Du schreibst, denn die Behörde könnte ihn zu ihren eigenen Gunstgen positiv auslegen. Und schreib bloß nichts von wegen ich hatte es eilig etc. denn dann hast du fahrlässig gehandelt und Bußgeld erhöht sich. ob es Dir mit dem Überholen geglaubt wird - selbst wenn es stimmte - steht auch noch auf einem anderen Blatt Papier. Habe neulich ähnliche Situation mit angeblicher Geschwindigkeitsüberschreitung erlebt. Also: Vorsicht!!! Wünsche Dir viel Glück!!!
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ReinerUnsinnReinerUnsinn
Aufgrund einer einzgen Messung bekommst Du keinerlei Anhörungsbogen. Einfach aus dem Grunde, was Du geschildert hast: Der vorne hat gebremst.
Die werden mehrere Messungen gemacht haben, um zu sehen, ob das nur kurzzeitig war.
Schreib denen halt, was Du meinst.
Allerdings finde ich lustig, daß Du Dich genau an die Stelle erinnern kannst, wo einer vor Dir gebremst hat. Ich wüßte in dem Fall nicht einmal, wo der genannte Streckenabschnitt wäre.
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Anni1104Anni1104 Ich kann mich deswegen dran erinnern, weil es geblitzt hat als die den Abstand gemessen haben!! Und ich erst dachte es wäre ein ganz normales Geschwindigkeits blitzen. deswegen erinner ich mich daran!!
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rejo52rejo52
Bist du Mitglied in einem Autoclub - ADAC oder so? Da kostet so eine Antwort auf deine Frage nichts.
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Joe17Joe17
Nichts zugeben, nur wenn du magst den Sachverhalt nach deiner Sicht schildern. Anwalt nur wenn es lebenswichtig ist (z.B. wegen Beruf). Widerspruch kannst du erst gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
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xXSadiXxxXSadiXx
wen du nich erwicht wurdestr passirt auch nichts !
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Anni1104Anni1104 oben steht doch das ich einen Brief deswegen bekommen habe ;)
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1hoss431hoss43 Schwachsinn! Das Foto und das Schreiben beweisen, daß er erwischt wurde!
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Joe17Joe17 Mehr aber auch nicht!
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:-)