Das dichte Auffahren des anderen war scheiße! Leider aber manchmal ein typisches Zeichen von Frust, weil die Vordermänner/-frauen es oftmals nicht schaffen, zügig zu überholen und vor allem die Bahn danach zügig wieder frei zu machen.
Nötigung ist es erst, wenn sich der Vordermann in einer Zwangslage befunden hat und keinen anderen Ausweg mehr sieht, auszuweichen. Er sich also in arger Bedrängnis befand.
Versuchte Nötigung kommt in Betracht.
Aber: Wenn Du die Geschwindigkeit des herannahenden Hintermanns falsch eingeschätzt hast oder gar den Blick in den Rückspiegel unterlassen hast, könntest Du selbst eine Nötigung begangen haben. Schonmal darüber nachgedacht?
Grundsatz: Der überholende Verkehr hat Vorfahrt!
Selbst wenn die erlaubte Geschwindigkeit begrenzt sein muss man schnellere Fahrzeuge überholen lassen. Ob sie sich über das Gebot der Höchstgeschwindigkeit hinwegsetzen, ist nicht Dein Problem.
Spätestens dann, wenn man den Herannahenden dazu zwingt, heftig abzubremsen, begeht man selbst einen Fehler.
Unterm Strich sollten wir alle versuchen, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden und unsere eigene Fahrweise den Regeln anpassen. Dazu gehört im Übrigen, dass wir die Verkehrsregeln auch weitestgehend lückenlos beherrschen!
Allzeit gute Fahrt! :)
Außerhalb geschlossener Ortschaften - also auch auf Autobahnen - darf die Lichthupe verwendet werden, um anzuzeigen, dass man überholen möchte. Das wissen anscheinend viele Autofahrer nicht mehr und fühlen sich gleich genötigt, anstelle mal zu hinterfragen, ob sie nicht vielleicht selbst einen Fehler begangen haben oder begehen.