Hallo! Die außergerichtliche Einigung(Vergleich) läuft zur Zeit. Darauf folgt dann irgendwann die PI. Zahlungen an die Banken wurden seit diesem Monat eingestellt. Nun haben wurde uns mitgeteilt, dass die Banken nun die Mahnverfahren einleiten und es nach der 3. Mahnung an ein Inkasso-Unternehmen weiterleiten. Meine Frage lautet nun: Was bedeutet das für uns? Was darf ein Inkasso-Unternehmen und was sind unsere Rechte? Danke für eure Antworten!
Auf dem Weg in die Privatinsolvenz...Was darf ein Inkassounternehmen?
Antworten (3)
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ThomasKellerThomasKeller
Wenn Sie ohnehin in Kürze die private Insolvenz gehen, dann würde ich zum einen keine Zahlungen an die Bank mehr leisten und zum anderen die Mahnungen schlicht ignorieren. Ein Inkassounternehmen kann auch nicht zaubern. Im Zweifel kann es einen Mahnbescheid beantragen oder über einen Anwalt die Forderung klageweise geltend machen. Bis etwas passiert wird das Insolvenzverfahren ohnehin eröffnet sein. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss dann der Gläubiger ohnehin seine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Also keine Panik.
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InkassoInkasso
Da hier wohl tatsächlich die Privatinsolvenz durchgeführt werden soll kann die Bank bis dahin machen was sie will. Entweder selbst titulieren, verkaufen oder einen Dritten mit der Beitreibung beauftragen. Sicherlich wir hier die Forderung noch tituliert da ja noch nicht ganz klar ist wann das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet wird. Ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Insolvenz ist ja sowieso jede Zwangsvollstreckung eines Insolvenzgläubigers einzustellen. D. h. dass die Forderungen die vor dem Insolvenzverfahren aufgelaufen sind, in die Insolvenztabelle eingetragen wurden, nicht mehr vollstreckt werden können. Auch nicht von einem Inkassounternehmen.
Jedoch ist ganz klar zu unterscheiden, dass im außergerichtlichen Einigungsversuch jeder Gläubiger noch Zwangsvollstreckungen durchführen kann. Dieses wären z. B. Lohn- und Gehaltspfändungen, Kontopfändungen, Sachpfändungen. Ob dieses in Ihrer Situation erfolgsversprechend ist mag der Gläubiger wohl selbst ermitteln. Schutz gibt es erst ab Eröffnung des gerichtlichen Insolbenzverfahrens, bzw. des gerichtlichen Einigungsversuches (aber nur bei den Altgläubigern, Insolvenzgläubigern, nicht bei neuen, nach der Eröffnung getätigten Schulden).
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huegelchenhuegelchen
Die Bank verkauft die Forderung an das Inkassounternehmen. Diese treiben dann das Geld ein. Wenn ihr Euch mit denen auf Ratenzahlung einigt, dann ist für sie alles gut. Ich würde euch raten, wenn ihr sehen könnt, selbst mit Ratenzahlung müsstet ihr jahrzehnte daran zahlen, geht zur Schuldnerberatung. Die haben Fachleute dort sitzen und können vielleicht einen Vergleich herausschlagen.
Kommentar von
Marko2010Marko2010 Das war nicht die Frage aber egal.
LG Marko
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So würd ich es auch machen. Bis es zu einer gerichtlichen Mahnung kommt, ist die Sache eh gegessen und das Inkassobüro kann nix machen.
LG Marko