gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Auf dem Motorrad geblitzt...

gefragt von Luctor am 10.03.2009 um 21:46 Uhr

Angenommen man wird auf dem Motorrad geblitzt (auch von hinten), man bekommt Post, fordert das Bild an, darauf ist der Fahrer nicht zu erkennen (getöntes/verspiegeltes Visier). Muss der Fahrzeughalter zahlten oder nicht?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Motorrad x 1.750 Blitzer x 221

Qetan
beantwortet von Qetan am 10. März 2009 21:47
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, wir haben Halterhaftung.

Kommentar von 4bd3c516836d5abb1d5d96f5b78af5f7smallclearsky am 10. März 2009 21:47

Ist ja fies.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 10. März 2009 21:49

ist überhaupt nicht fies, sondern absolut richtig

Kommentar von 1c591d82d8347a171ef1c69a36c44376smallgargamel111 am 11. März 2009 08:50

Nee, gibts in dem Fall nicht. Wie kommste dann da drauf?


Papppi
beantwortet von Papppi am 10. März 2009 21:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Klar zahlt der Halter.


milfontes
beantwortet von milfontes am 10. März 2009 21:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

von hinten wird nicht geblitzt!

und vorne hat ein motorrad kein nummernschild...

kritisch wird es erst, wenn die polizei mit der radarpistole misst und dich "rausziehen"

milfontes

Kommentar von Luctor am 10. März 2009 21:48

natürlich wird auch von hinten geblitzt!! gerade wegen den motorrädern...

Kommentar von Simple_avatar8smallJackRyan am 10. März 2009 21:49

Eben! Ein Kumpel von mir wurde auch von hinten geblitzt!

Kommentar von 244b649b0a5c5aa4206df374b9222f20smallheureka47 am 10. März 2009 21:49

Vorne kein Kennzeichen: Dennoch werden etliche ermittelt.

Kommentar von Luctor am 10. März 2009 21:51

aber es gibt doch dann keinen festen beweis...

Kommentar von Simple_avatar3smallmilfontes am 10. März 2009 21:53

also jetzt fahre ich seit 31 jahren motorrad und habe noch nie gesehen oder gehört wie einer von hinten geblitzt wurde...

?????

Kommentar von Luctor am 10. März 2009 22:00

Glück...?!


anonym
beantwortet von Flashlight420 am 24. Juli 2009 20:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich wurde mit meinem Moped geblizt.

erlaubte 50km/h gefahren 57km/h

Ich fahre eine Cagiva Mito 125ccm. Hier mal ein Bild davon -----> http://www.organspender-md.net/images/shop/artikel/cagiva-mito.jpg

  1. Wie kann man bei einem so runden, schmalen und flachen Moped eine realistische Geschwindigkeitsmessung machen??? Dazu noch in einer Kurve???

  2. Ich hatte ein tiefschwarzes Visier und mir taten nach dem Blitzen die Augen weh!!! Also wirklich wie ein "Schlag in die Fr..."!! Wirklich Buuums!!!! Was hat das mit Sicherheit im Strassenverkehr zu tun, wenn Sie den Leuten die Fähikeit zu sehen, zerstören??? Vielleicht fahren die Leute ja ordentlich, wenn sie nicht mehr richtig gucken können.

  3. Wer hat diese Leute vom Strassenverkehrsamt eigentlich dazu Autorisiert, solche Wegelagereien abzuziehen??? Wenn das Demokratie ist, hab ich da irgendwie kein Mitspracherecht.

Diese Leute blitzen an den steilsten Bergen und am besten noch mit Rückenwind, damit die Kasse stimmt. Das hat mit Verkehrserziehung meistens wenig zu tun.

  1. Welcher Fahrer fährt sicherer durch einen Ort??

Fahrer A, guckt bei genau 50km/h alle 50m für 1 Sekunde auf den Tacho, um auch wirklich 50km/h zu fahren.

Fahrer B, fährt mit geschätzten 50km/h die in Wirklichkeit, zwischen 40 und 60km/h liegen und guckt dabei ständig auf die Strasse.

??????

Ich würd auf Fahrer B tippen.

Ich mein ja nur das dieses ganze Verkehrserziehen, wirklich utopische Ausmasse angenommen hat. Normalerweise fahren Leute 50 in einer 50 Zone, weil sie niemanden verletzen wollen.

UND NICHT WEIL SIE ZUR ANGST AM STEUER ERZOGEN WURDEN,

Ich werde die 15€ natürlich bezahlen, weil es einfach ein Witz ist. Alleine das ich von Verwaltungsfachangestellten und nicht von der Polizei geblitzt wurde, bringt mich so dermassen zum Lachen!!!


gargamel111
beantwortet von gargamel111 am 11. März 2009 08:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sorry an alle, die hier mit Halterhaftung argumentieren. Das ist FALSCH! Die die so genannte Kostentragungspflicht des Halters gemäß § 25a StVG gilt nur ruhenden Verkehr oder Schäden. Kann die Polizei den Fahrer nicht ermitteln, geht sie zunächst leer aus. Aber sie kann dem Fahrer Auflagen erteilen (Fahrtenbuch).


Glatteis
beantwortet von Glatteis am 10. März 2009 21:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Am besten kurz die Straße verlassen, weil die meisten solcher Kameras den Randstreifen nicht erfassen.


RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 10. März 2009 21:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann ist der Halter dran.


flb89
beantwortet von flb89 am 10. März 2009 21:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du musst so schnell fahren dass man das Nummernschild nichtmehr erkennen kann. Dann musst du garnichts zahlen ;-)

Aber von hinten wird normalerweise sowieso nicht geblitzt.


JackRyan
beantwortet von JackRyan am 10. März 2009 21:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

naja du könntest es abstreiten! Aber wenn es nur kleine Beträge sind lohnt es sich nicht! Weil du musst dann ein Fahrtenbuch führen! Das ist ziemlich nervig! Wir müssen das von Berufswegen immer ausfüllen!

Kommentar von Simple_avatar3smallmilfontes am 10. März 2009 21:49

das war früher mal so!

der halter haftet...

Kommentar von Simple_avatar8smallJackRyan am 10. März 2009 21:51

Nein! Ich habe mein Verkehrsrecht Buch leider im Auto draußen sonst hätte ich dir gleich den passenden Paragraphen gesagt!

Kommentar von Simple_avatar8smallJackRyan am 10. März 2009 21:51

Nein! Ich habe mein Verkehrsrecht Buch leider im Auto draußen sonst hätte ich dir gleich den passenden Paragraphen gesagt! Ich kann ja morgen mal schauen!

Kommentar von Luctor am 10. März 2009 21:52

was jetzt....?? halter haftet oder nicht? :-)

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 10. März 2009 21:56

Der Halter muss offenlegen wer das Motorrad zu der fraglichen Zeit benutzt hat. Kann oder will er das nicht dann kann er zum Führen eines Fahrtenbuchs verpflichtet werden.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.