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Auf dem Motorrad geblitzt...

Frage von Luctor Luctor

Angenommen man wird auf dem Motorrad geblitzt (auch von hinten), man bekommt Post, fordert das Bild an, darauf ist der Fahrer nicht zu erkennen (getöntes/verspiegeltes Visier). Muss der Fahrzeughalter zahlten oder nicht?

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Antworten (9)

  • 3
    Antwort von Qetan Qetan

    Ja, wir haben Halterhaftung.

    Kommentar von clearsky clearskyclearsky

    Ist ja fies.

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    ist überhaupt nicht fies, sondern absolut richtig

    Kommentar von gargamel111 gargamel111gargamel111

    Nee, gibts in dem Fall nicht. Wie kommste dann da drauf?

  • 1
    Antwort von Papppi Papppi

    Klar zahlt der Halter.

  • 1
    Antwort von milfontes milfontes

    von hinten wird nicht geblitzt!

    und vorne hat ein motorrad kein nummernschild...

    kritisch wird es erst, wenn die polizei mit der radarpistole misst und dich "rausziehen"

    milfontes

    Kommentar von Luctor Luctor

    natürlich wird auch von hinten geblitzt!! gerade wegen den motorrädern...

    Kommentar von JackRyan JackRyanJackRyan

    Eben! Ein Kumpel von mir wurde auch von hinten geblitzt!

    Kommentar von heureka47 heureka47heureka47

    Vorne kein Kennzeichen: Dennoch werden etliche ermittelt.

    Kommentar von Luctor Luctor

    aber es gibt doch dann keinen festen beweis...

    Kommentar von milfontes milfontesmilfontes

    also jetzt fahre ich seit 31 jahren motorrad und habe noch nie gesehen oder gehört wie einer von hinten geblitzt wurde...

    ?????

    Kommentar von Luctor Luctor

    Glück...?!

  • 0
    Antwort von Flashlight420 Flashlight420

    Ich wurde mit meinem Moped geblizt.

    erlaubte 50km/h gefahren 57km/h

    Ich fahre eine Cagiva Mito 125ccm. Hier mal ein Bild davon -----> http://www.organspender-md.net/images/shop/artikel/cagiva-mito.jpg

    1. Wie kann man bei einem so runden, schmalen und flachen Moped eine realistische Geschwindigkeitsmessung machen??? Dazu noch in einer Kurve???

    2. Ich hatte ein tiefschwarzes Visier und mir taten nach dem Blitzen die Augen weh!!! Also wirklich wie ein "Schlag in die Fr..."!! Wirklich Buuums!!!! Was hat das mit Sicherheit im Strassenverkehr zu tun, wenn Sie den Leuten die Fähikeit zu sehen, zerstören??? Vielleicht fahren die Leute ja ordentlich, wenn sie nicht mehr richtig gucken können.

    3. Wer hat diese Leute vom Strassenverkehrsamt eigentlich dazu Autorisiert, solche Wegelagereien abzuziehen??? Wenn das Demokratie ist, hab ich da irgendwie kein Mitspracherecht.

    Diese Leute blitzen an den steilsten Bergen und am besten noch mit Rückenwind, damit die Kasse stimmt. Das hat mit Verkehrserziehung meistens wenig zu tun.

    1. Welcher Fahrer fährt sicherer durch einen Ort??

    Fahrer A, guckt bei genau 50km/h alle 50m für 1 Sekunde auf den Tacho, um auch wirklich 50km/h zu fahren.

    Fahrer B, fährt mit geschätzten 50km/h die in Wirklichkeit, zwischen 40 und 60km/h liegen und guckt dabei ständig auf die Strasse.

    ??????

    Ich würd auf Fahrer B tippen.

    Ich mein ja nur das dieses ganze Verkehrserziehen, wirklich utopische Ausmasse angenommen hat. Normalerweise fahren Leute 50 in einer 50 Zone, weil sie niemanden verletzen wollen.

    UND NICHT WEIL SIE ZUR ANGST AM STEUER ERZOGEN WURDEN,

    Ich werde die 15€ natürlich bezahlen, weil es einfach ein Witz ist. Alleine das ich von Verwaltungsfachangestellten und nicht von der Polizei geblitzt wurde, bringt mich so dermassen zum Lachen!!!

  • 0
    Antwort von gargamel111 gargamel111

    Sorry an alle, die hier mit Halterhaftung argumentieren. Das ist FALSCH! Die die so genannte Kostentragungspflicht des Halters gemäß § 25a StVG gilt nur ruhenden Verkehr oder Schäden. Kann die Polizei den Fahrer nicht ermitteln, geht sie zunächst leer aus. Aber sie kann dem Fahrer Auflagen erteilen (Fahrtenbuch).

  • 0
    Antwort von Glatteis Glatteis

    Am besten kurz die Straße verlassen, weil die meisten solcher Kameras den Randstreifen nicht erfassen.

  • 0
    Antwort von RedBergfee RedBergfee

    Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann ist der Halter dran.

  • 0
    Antwort von flb89 flb89

    Du musst so schnell fahren dass man das Nummernschild nichtmehr erkennen kann. Dann musst du garnichts zahlen ;-)

    Aber von hinten wird normalerweise sowieso nicht geblitzt.

  • 0
    Antwort von JackRyan JackRyan

    naja du könntest es abstreiten! Aber wenn es nur kleine Beträge sind lohnt es sich nicht! Weil du musst dann ein Fahrtenbuch führen! Das ist ziemlich nervig! Wir müssen das von Berufswegen immer ausfüllen!

    Kommentar von milfontes milfontesmilfontes

    das war früher mal so!

    der halter haftet...

    Kommentar von JackRyan JackRyanJackRyan

    Nein! Ich habe mein Verkehrsrecht Buch leider im Auto draußen sonst hätte ich dir gleich den passenden Paragraphen gesagt!

    Kommentar von JackRyan JackRyanJackRyan

    Nein! Ich habe mein Verkehrsrecht Buch leider im Auto draußen sonst hätte ich dir gleich den passenden Paragraphen gesagt! Ich kann ja morgen mal schauen!

    Kommentar von Luctor Luctor

    was jetzt....?? halter haftet oder nicht? :-)

    Kommentar von Wenne WenneWenne

    Der Halter muss offenlegen wer das Motorrad zu der fraglichen Zeit benutzt hat. Kann oder will er das nicht dann kann er zum Führen eines Fahrtenbuchs verpflichtet werden.

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