Angenommen man wird auf dem Motorrad geblitzt (auch von hinten), man bekommt Post, fordert das Bild an, darauf ist der Fahrer nicht zu erkennen (getöntes/verspiegeltes Visier). Muss der Fahrzeughalter zahlten oder nicht?
von hinten wird nicht geblitzt!
und vorne hat ein motorrad kein nummernschild...
kritisch wird es erst, wenn die polizei mit der radarpistole misst und dich "rausziehen"
milfontes
natürlich wird auch von hinten geblitzt!! gerade wegen den motorrädern...
Eben! Ein Kumpel von mir wurde auch von hinten geblitzt!
Ich wurde mit meinem Moped geblizt.
erlaubte 50km/h gefahren 57km/h
Ich fahre eine Cagiva Mito 125ccm. Hier mal ein Bild davon -----> http://www.organspender-md.net/images/shop/artikel/cagiva-mito.jpg
Wie kann man bei einem so runden, schmalen und flachen Moped eine realistische Geschwindigkeitsmessung machen??? Dazu noch in einer Kurve???
Ich hatte ein tiefschwarzes Visier und mir taten nach dem Blitzen die Augen weh!!! Also wirklich wie ein "Schlag in die Fr..."!! Wirklich Buuums!!!! Was hat das mit Sicherheit im Strassenverkehr zu tun, wenn Sie den Leuten die Fähikeit zu sehen, zerstören??? Vielleicht fahren die Leute ja ordentlich, wenn sie nicht mehr richtig gucken können.
Wer hat diese Leute vom Strassenverkehrsamt eigentlich dazu Autorisiert, solche Wegelagereien abzuziehen??? Wenn das Demokratie ist, hab ich da irgendwie kein Mitspracherecht.
Diese Leute blitzen an den steilsten Bergen und am besten noch mit Rückenwind, damit die Kasse stimmt. Das hat mit Verkehrserziehung meistens wenig zu tun.
Fahrer A, guckt bei genau 50km/h alle 50m für 1 Sekunde auf den Tacho, um auch wirklich 50km/h zu fahren.
Fahrer B, fährt mit geschätzten 50km/h die in Wirklichkeit, zwischen 40 und 60km/h liegen und guckt dabei ständig auf die Strasse.
??????
Ich würd auf Fahrer B tippen.
Ich mein ja nur das dieses ganze Verkehrserziehen, wirklich utopische Ausmasse angenommen hat. Normalerweise fahren Leute 50 in einer 50 Zone, weil sie niemanden verletzen wollen.
UND NICHT WEIL SIE ZUR ANGST AM STEUER ERZOGEN WURDEN,
Ich werde die 15€ natürlich bezahlen, weil es einfach ein Witz ist. Alleine das ich von Verwaltungsfachangestellten und nicht von der Polizei geblitzt wurde, bringt mich so dermassen zum Lachen!!!

Sorry an alle, die hier mit Halterhaftung argumentieren. Das ist FALSCH! Die die so genannte Kostentragungspflicht des Halters gemäß § 25a StVG gilt nur ruhenden Verkehr oder Schäden. Kann die Polizei den Fahrer nicht ermitteln, geht sie zunächst leer aus. Aber sie kann dem Fahrer Auflagen erteilen (Fahrtenbuch).

Am besten kurz die Straße verlassen, weil die meisten solcher Kameras den Randstreifen nicht erfassen.
Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann ist der Halter dran.

Du musst so schnell fahren dass man das Nummernschild nichtmehr erkennen kann. Dann musst du garnichts zahlen ;-)
Aber von hinten wird normalerweise sowieso nicht geblitzt.
naja du könntest es abstreiten! Aber wenn es nur kleine Beträge sind lohnt es sich nicht! Weil du musst dann ein Fahrtenbuch führen! Das ist ziemlich nervig! Wir müssen das von Berufswegen immer ausfüllen!
das war früher mal so!
der halter haftet...
Nein! Ich habe mein Verkehrsrecht Buch leider im Auto draußen sonst hätte ich dir gleich den passenden Paragraphen gesagt!
Nein! Ich habe mein Verkehrsrecht Buch leider im Auto draußen sonst hätte ich dir gleich den passenden Paragraphen gesagt! Ich kann ja morgen mal schauen!
was jetzt....?? halter haftet oder nicht? :-)
Wenne am 10. März 2009 21:56 Der Halter muss offenlegen wer das Motorrad zu der fraglichen Zeit benutzt hat. Kann oder will er das nicht dann kann er zum Führen eines Fahrtenbuchs verpflichtet werden.
Ist ja fies.
ist überhaupt nicht fies, sondern absolut richtig
Nee, gibts in dem Fall nicht. Wie kommste dann da drauf?