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Auf dem Kreisverkehr sitzen verboten?

Frage von wintech wintech

Hallo! Ich habe heute mit ein paar Freunden auf der Insel in der Mitte eines Kreisverkehrs gefrühstückt. An sich kein problem, allerdings kam nach ungefähr 45 Minuten die Polizei, hat uns des Platzes verwiesen und der Herr meinte wir werden wohl noch ein Bußgeld zahlen müssen.

Wir waren nüchtern, haben uns nicht auffällig verhalten , sondern einfach nur Tee / Kaffee getrunken und Brötchen gegessen. Der Kreisverkehr war nicht abgesperrt und es wurde auch nicht darauf hingewiesen, dass man ihn nicht betreten darf. Wir haben den Verkehr auf keine Weise behindert und auch keinen Müll verursacht, den wir nicht weggeräumt haben.

Gibt es irgendeine Getzetzgebung, die den Aufenthalt auf einem Kreisverkehr oder einer anderen Verkehrsinsel unter solchen Umständen verbietet?

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Antworten (10)

  • 2
    Antwort von LondonerNebel LondonerNebel

    Nö. Die Rechtsgrundlage für den Platzverweis würde mich sehr interessieren, erst recht für ein Bußgeld. Vielleicht hatte die Polizei Angst, Ihr könntet Verkehrsteilnehmer ablenken. Aber das wäre ziemlicher Quatsch, die Straßen sind voller Ablenkungen...

    Kommentar von xgcqt6 xgcqt6xgcqt6

    du meinst Frauen?

  • 1
    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87

    Mir persönlich fällt kein Bußgeldtatbestand ein, den ihr erfüllt haben solltet.

    Vorausgesetzt, dass sich die Geschichte wirklich so zugetragen hat, wie du es schilderst. Sollte ein Bußgeldbescheid kommen, so würde ich mir diesen sehr genau anschauen und die Rechtsgrundlage durchlesen. Man könnte auch wegen des Platzverweises auf der Dienststelle nachhaken, aber das ist vermutlich den Aufwand nicht wert. Ich persönlich hätte mich in der konkreten Situation erkundigt, auf welcher angeblich existierenden Grundlage der Verweis erfolgt.

    Nach hessischem Polizeirecht (Hessisches Gesetz über die Sicherheit und Ordnung, HSOG) müsste die Polizei zur Abwehr einer Gefahr oder zur Verhinderung einer Straftat gehandelt haben.

    Kommentar von MrDirekt MrDirektMrDirekt

    G'morje Reiswaffel87,

    ... die Sondernutzung einer öffentlichen Strasse (dazu gehört auch der Kreisel und die mit diesem "Strassenkörper" unmittelbar zusammenhängende begrünte oder sonst gestaltete Kreisfläche) ohne die erforderliche Erlaubnis kann eine Ordnungswidrigkeit sein.

    Entweder eine nach Bundesrecht (bei einer Bundesstrasse das FStrG), oder eine nach Landesrecht (bei einer Land-, Kreis- oder Gemeindestrasse, siehe Link: saarheim.de/Gesetze%20Laender/strg_laender.htm) oder auch "nur" ein Satzungsverstoss einer Stadt oder Gemeinde (z. Bsp. der Stadt FfM unter http://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/satzungsondernutzungenan%C3%B6ffentlichenstra%C3%9Fen.pdf)

    Ein Regelverstoss (Ordnungswidrigkeit) ist nach dem Gefahrenabwehrrecht eines Landes eine "Störung" und kann mit den entsprechenden behördlichen Maßnahmen begegnet werden. Das mildeste Mittel war, wie in obigen Fall angegeben, der "Platzverweis", also die polizeiliche Aufforderung, den Kreisel mit "Sack und Pack" und sauber zu verlassen.

    Das kommende behördliche Schreiben könnte somit ein Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid, oder eine Anhörung zur Ordnungswidrigkeit sein.

    IdS

    MrDirekt

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Danke für deine Ausführungen. Bleibt die Frage, ob es sich dabei überhaupt um eine Sondernutzung handelt, die dann natürlich erlaubnispflichtig wäre. Zumindest die in der Satzung der Stadt Frankfurt genannte Definition von Sondernutzung müsste man bezogen auf den obigen Fall argumentativ doch arg strapazieren.

    Kommentar von MrDirekt MrDirektMrDirekt

    Hi Reiswaffel87,

    ... die Suche nach einem, mir weitläufig bekannten Urteil, welches den Begriff Sondernutzung/Gemeingebrauch im Urteilstenor verwendet und auch im Einzelnen definiert, habe ich mangels Lust an einer "Filigransuche" vorläufig aufgegeben.

    Wikipedia aber definiert es im Link http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeingebrauch genauso: "(Zitat) Die Straßengesetze kennen die Sondernutzung noch als eigenen Tatbestand. Richtig dürfte aber sein, dass die Sondernutzung heute identisch ist mit der, die gesetzlichen Grenzen des Gemeingebrauchs überschreitenden Nutzung. (Zitatende)"

    Und die sogenannte gesetzliche Grenze kann von Land zu Land unterschiedlich begründet sein, je nachdem, welcher Sachbearbeiter den Vorgang letztendlich entscheidet/entscheiden wird.

    Wenn der User wintech mal den Versuch wagen würde, einen Antrag auf "seine beabsichtigte" Sondernutzung bei der für seinen Wohnort zuständigen (Kreisel-)Behörde zu stellen, wird er eine erste, zunächst rechtsverbindliche Antwort erhalten. In dieser Antwort - ich gehe von einer Ablehnung aus - wird ihm dann erläutert werden, warum seine beabsichtigte Nutzung die Grenze des Gemeingebrauchs überschreitet. Doch den Weg der Klarheit zu gehen ... ersparen sich viele Menschen, getreu dem Motto: "Umständlich! Unnütz! Was allen gehört, kann ich nutzen wie ICH will!" Und da liegt die Krux. Der Kreisel ist für einen reibungslosen Verkehrsfluss bestimmt und nicht für Grillfeten!

    IdS

    MrDirekt

    Kommentar von Dabbel DabbelDabbel

    Immer wieder schade, dass man gute Kommentare nicht bewerten darf.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Das stimmt, Dabbel.

    Kommentar von MrDirekt MrDirektMrDirekt

    Allein Dein Kommentar, Dabbel,

    ... ist doch als Bewertung ala DH absolut ausreichend :-)

    Ids

    MrDirekt

    Kommentar von xgcqt6 xgcqt6xgcqt6

    schreib doch nch mal ne eigenständige antwort in die du einfach bitte schreibst kann man ja auch ne HA drauf setzen xD

  • 1
    Antwort von FalkTauberle FalkTauberle

    Wenn diese Verkehrsinsel nicht gerade von Straßen umgeben war, deren Überqueren verboten ist, sehe ich hier keine Rechtsgrundlage für ein Bußgeld.

    Kommentar von Johnnybln JohnnyblnJohnnybln

    @ FalkTauberle; was bezogen auf Straßen kennzeichnet wohl einen Kreisverkehr ???

    MfG.

    Kommentar von FalkTauberle FalkTauberleFalkTauberle

    Habe mal einen Kreisverkehr gesehen, bei dem die Verkehrsinsel sogar mit Zebrastreifen erschlossen war.

  • 1
    Antwort von GarfieldSL GarfieldSL

    Ja, das ist verboten. Begründung: Die Verkehrsteilnehmer werden durch euch abgelenkt und es könnte zu einem Unfall führen.

    Kommentar von wintech wintech

    Durch Werbetafeln wird man auch abgelenkt.

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Oder durch tausende unnötiger Wahlplakate während der Wahlk(r)ämpfe...

    Kommentar von GarfieldSL GarfieldSLGarfieldSL

    Das ist ein anderes Problem. Kannst es ja mal beim zuständigen Ministerium vortragen.

  • 0
    Antwort von se1991 se1991

    die kreisverkehrdeko. dient zur gestaltung des Kreisverkehrsplatzes und Fahrzeuglenker sollten das wissen. Wer unnötig bremst und auf menschen schaut die sich oben befinden, anstatt nach links schauen ob kein verkehrsteilnehmer kommt gilt das als verkehrsbehinderung.

  • 0
    Antwort von BraunerBaer123 BraunerBaer123

    Schreib uns, wenn Du den Bußgeldbescheid hast.

    Grundstücke die nicht eingezäumt sind darfst Du in vielen Bundesländern betreten, auch ohne die Genehmigung des Eigentümers. Bei Verkehrsinseln ist da eher die Frage, ob sie zur Fahrbahn gehören und ob sie nur für einen bestimmten Zweck geschaffen wurden.

  • 0
    Antwort von Johnnybln Johnnybln

    Laß mich raten !

    Der Hintergrund, ein Frühstück in einem Kreisverkehr einnehmen zu wollen, war weniger Appetit oder Hunger (?).

    ... mal sehen, wer sich als erster dagegen ausspricht, dürfte wohl eher eine Triebfeder gewesen sein !

    Wer hat die mit dieser Sinnlosigkeit in Zusammenhang stehenden Wette gewonnen ?

    Ich denke eine Ordnungswidrigkeit ( § 9a Absatz 2 StVO ) wird geahndet werden; leider aber nicht in einer Höhe, die derartige "Späße" ein für alle mal verhindert.

    MfG.

    Kommentar von wintech wintech

    Was heißt hier Sinnlosigkeit? Sinnlos vielleicht für Menschen, wie dich, die den einzigen Sinn in allem in dessen Rationalität finden.

    Es ging uns darum, nicht wahrgenommene, Nieschen im öffentlichen Raum zu besetzen, um andere darauf aufmerksam zu machen, dass man nicht zwingend gesellschaftlich-normativ handeln muss. Warum nicht einfach mal aus Normen ausbrechen?

    Du hattest bestimmt ne' schöne Kindheit in deinem Reihenhaus. :*

    Kommentar von ichweisnix ichweisnixichweisnix

    §9a StVO ist weggefallen.

  • 0
    Antwort von paplos77 paplos77

    bußgeld auf keinen fall

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    Antwort von sharethisroad sharethisroad
  • 0
    Antwort von Prosber Prosber

    Irgendeine Argumentation werden die da leider finden! "unerlaubtes betreten nicht-öffentlicher Flächen" oder sowas in der Art.

    Kommentar von wintech wintech

    Ist ein Kreisverkehr etwa nicht öffentlich?

    Kommentar von Prosber ProsberProsber

    Der Kreisverkehr ansich vllt schon, aber nicht dessen "insel"....

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