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Auf dem Kassenbon steht Umtauschrecht 14 Tage bei dem Pulli geht die naht auf hab ihn 5 wochen!

gefragt von sweety17sweety17 am 27.03.2008 um 19:29 Uhr

verkäuferin meint Pech gehabt ! ist das wirklich so?

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recht x 35.248

anonym
beantwortet von dolabella am 27. März 2008 19:31
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Nein, Du willst ihn ja nicht Umtauschen. Auch für Modeartikel gilt die Gewährleistung von 2 Jahren.

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 27. März 2008 19:33

So ist es. Habe letztes einen Pulli, bei dem ebenfalls die Naht aufging, noch nach 4 Monaten umgetauscht. Ohne Probleme.

Kommentar von A8ff471a2a3e8d09d7a7a92e426cae63smallKajjo am 27. März 2008 19:57

DH!

Umtausch ist eine freiwillige Leistung, z.B. bei Nichtgefallen.

Gewährleistung muß der Händler bieten und die kann er auch nicht ausschließen -- 2 Jahre lang.

Also, einfach hingehen und "wandeln", d.h. zurückgegeben und den Kaufpreis erstattet bekommen.

Kommentar von dolabella am 27. März 2008 19:59

Eher reparieren lassen. So war es zu mindest bei mir bisher.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 27. März 2008 19:31
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hängt davon ab, warum die Naht aufgeht. Wenn du ihn schon oft getragen und gewaschen hast, sind es vielleicht normale Abnutzungserscheinungen eines Kleidungsstückes von nicht sonderlich guter Qualität. Dann hast du keinen Anspruch auf Umtausch (hättest du normaler Weise auch nicht innerhalb von 14 Tagen, wenn sie es dir nicht ausdrücklich anbeboten hätten). Aber wenn ein Produktionsmangel vorliegt, hast du auch jetzt noch ein Recht auf einen Umtausch, nur das mußt du nachweisen. Ansonsten hängt es von der Kulanz des Verkäufers ab.

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 27. März 2008 19:34

DH so ist es... Sie muss sich dann aber an den Hersteller und nicht ans Geschäft wenden! ZB. bei H&M hätten 90% der Einkäufer Reklamationen nach ein paar Wochen...wo würde das hinführen?!

Kommentar von user62 am 27. März 2008 19:41

wer bei h&m einkauft ist selber schuld

Kommentar von mulex am 30. März 2008 22:32

Nicht an den Hersteller ! Vertragspartner ist immer der, der das Produkt verkauft hat! Man darf sich nicht ins Bockshorn jagen lassen, viele Händler versuchen so, unliebsame Arbeit und Kosten abzuwälzen! WICHTIG: Auch anderslautende "Geschäftsbedingungen" o.ä. nutzen dem Verkäufer nichts - nur er ist der Vertragspartner und deshalb im Obligo!


pippi60
beantwortet von pippi60 am 27. März 2008 19:31
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Unsinn! Du willst ihn doch nicht einfach nur Umtauschen, sondern Du hast eine berechtigte Reklamation! Da muß der Händler entweder Ersatz anbieten, ihn kostenlos reparieren oder Dir das Geld zurückgeben. Lasse Dich nicht abwimmeln!

Kommentar von Simple_avatar2smallsweety17 am 27. März 2008 19:47

dh


Zephyros
beantwortet von Zephyros am 27. März 2008 19:40
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Das fällt unter GEWÄHRLEISTUNG für bewegliche Sachen. Diese ist 2 Jahre. WICHTIG ist dass in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr gilt. Es muss der Verkäufer beweisen, dass der Fehler beim Verkauf nicht war. Der Verkäufer ist berechtigt den Pulli 2 mal zu reparieren bevor eine Wandlung möglich ist. Bestehe auf deine Rechte!!

Kommentar von E918684ce5170ab893f8cf3b441d3082smalltinchen44 am 27. März 2008 20:01

Gute Antwort! Doppelt DH :-)))


barbarinchen
beantwortet von barbarinchen am 27. März 2008 19:35
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Ich denke auch, daß ein Umtausch auch rechtlich durchzusetzen wäre. Ich würde noch mal in den LAden, und den Geschäftsführer verlangen. So etwas klärt man mim Schmitt und nicht mit´m Schmittchen!!!

Kommentar von Simple_avatar2smallsweety17 am 27. März 2008 19:47

dh


anna74rg
beantwortet von anna74rg am 27. März 2008 19:33
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normalerweise kannst Du ihn zurückgeben.Ob die Dir einen neuen geben, das Geld zurück oder Ihn in einerSchneiderei nähen ist die Sache des Geschäftes.Umtauschrecht heißt ja nur bei nicht gefallen oder nicht passen.Laut Gesetz müßtest du 2 Jahre Gewährleistung haben aber ob das auch auf Sachen gilt weis ich nicht.Geh in den Laden und verlang einen leitenden.Meine Schuhe hab ich auch bei Reno nach 5 Monaten getauscht.Viel Glück


regideur
beantwortet von regideur am 27. März 2008 19:32
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NEIN! Das ist ja kein Umtausch weil Dir irgendetwas nun nicht mehr gefällt, doppelt gekauft wurde oder Ähnliches. Das ist ein Garantiefall und die solltest Du geltend machen. Strittig wird aber bleiben ob Du den Pulli sachgemäß behandelt hast. Das wird Dir bestimmt als nächstes vorgeworfen werden.

Kommentar von Simple_avatar2smallsweety17 am 27. März 2008 19:33

ich hatt ihn 1 mal an das kann es echtg nicht sein dort war ich das letzte mal einkaufen

Kommentar von user62 am 27. März 2008 19:42

wo warst du einkaufen, mal aus interesse?


tradaix
beantwortet von tradaix am 27. März 2008 22:10
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§ 437 BGB - Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

  1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

  2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

  3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB - Verjährung der Mängelansprüche

(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren

im Übrigen in zwei Jahren.


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 27. März 2008 19:31
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ja ist so...Aber du kannst dich an den Hersteller wenden, wenn sichs lohnt!

Kommentar von Simple_avatar2smallsweety17 am 27. März 2008 19:32

bei ca 60€ denk ich lohnt e schon

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 27. März 2008 19:38

kannste das denn nicht selber nähen wenns die Naht ist?

Kommentar von Simple_avatar2smallsweety17 am 27. März 2008 19:39

ich seh es nicht ein bei 60 euro !

Kommentar von Simple_avatar2smallZephyros am 27. März 2008 19:43

Falsch, der Verkäufer ist erste Ansprechperson. Direkt den Hersteller kontaktieren bringt nicht viel


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