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Auf dem Kassenbon steht Umtauschrecht 14 Tage bei dem Pulli geht die naht auf hab ihn 5 wochen!

Frage von sweety17 sweety17

verkäuferin meint Pech gehabt ! ist das wirklich so?

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Antworten (9)

  • 8
    Antwort von dolabella dolabella

    Nein, Du willst ihn ja nicht Umtauschen. Auch für Modeartikel gilt die Gewährleistung von 2 Jahren.

    Kommentar von butz1510 butz1510butz1510

    So ist es. Habe letztes einen Pulli, bei dem ebenfalls die Naht aufging, noch nach 4 Monaten umgetauscht. Ohne Probleme.

    Kommentar von Kajjo KajjoKajjo

    DH!

    Umtausch ist eine freiwillige Leistung, z.B. bei Nichtgefallen.

    Gewährleistung muß der Händler bieten und die kann er auch nicht ausschließen -- 2 Jahre lang.

    Also, einfach hingehen und "wandeln", d.h. zurückgegeben und den Kaufpreis erstattet bekommen.

    Kommentar von dolabella dolabelladolabella

    Eher reparieren lassen. So war es zu mindest bei mir bisher.

  • 5
    Antwort von DerTroll DerTroll

    hängt davon ab, warum die Naht aufgeht. Wenn du ihn schon oft getragen und gewaschen hast, sind es vielleicht normale Abnutzungserscheinungen eines Kleidungsstückes von nicht sonderlich guter Qualität. Dann hast du keinen Anspruch auf Umtausch (hättest du normaler Weise auch nicht innerhalb von 14 Tagen, wenn sie es dir nicht ausdrücklich anbeboten hätten). Aber wenn ein Produktionsmangel vorliegt, hast du auch jetzt noch ein Recht auf einen Umtausch, nur das mußt du nachweisen. Ansonsten hängt es von der Kulanz des Verkäufers ab.

    Kommentar von fabienne1997 fabienne1997fabienne1997

    DH so ist es... Sie muss sich dann aber an den Hersteller und nicht ans Geschäft wenden! ZB. bei H&M hätten 90% der Einkäufer Reklamationen nach ein paar Wochen...wo würde das hinführen?!

    Kommentar von user62 user62user62

    wer bei h&m einkauft ist selber schuld

    Kommentar von mulex mulex

    Nicht an den Hersteller ! Vertragspartner ist immer der, der das Produkt verkauft hat! Man darf sich nicht ins Bockshorn jagen lassen, viele Händler versuchen so, unliebsame Arbeit und Kosten abzuwälzen! WICHTIG: Auch anderslautende "Geschäftsbedingungen" o.ä. nutzen dem Verkäufer nichts - nur er ist der Vertragspartner und deshalb im Obligo!

  • 5
    Antwort von pippi60 pippi60

    Unsinn! Du willst ihn doch nicht einfach nur Umtauschen, sondern Du hast eine berechtigte Reklamation! Da muß der Händler entweder Ersatz anbieten, ihn kostenlos reparieren oder Dir das Geld zurückgeben. Lasse Dich nicht abwimmeln!

    Kommentar von sweety17 sweety17sweety17

    dh

  • 2
    Antwort von Zephyros Zephyros

    Das fällt unter GEWÄHRLEISTUNG für bewegliche Sachen. Diese ist 2 Jahre. WICHTIG ist dass in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr gilt. Es muss der Verkäufer beweisen, dass der Fehler beim Verkauf nicht war. Der Verkäufer ist berechtigt den Pulli 2 mal zu reparieren bevor eine Wandlung möglich ist. Bestehe auf deine Rechte!!

    Kommentar von tinchen44 tinchen44tinchen44

    Gute Antwort! Doppelt DH :-)))

  • 2
    Antwort von barbarinchen barbarinchen

    Ich denke auch, daß ein Umtausch auch rechtlich durchzusetzen wäre. Ich würde noch mal in den LAden, und den Geschäftsführer verlangen. So etwas klärt man mim Schmitt und nicht mit´m Schmittchen!!!

    Kommentar von sweety17 sweety17sweety17

    dh

  • 2
    Antwort von anna74rg anna74rg

    normalerweise kannst Du ihn zurückgeben.Ob die Dir einen neuen geben, das Geld zurück oder Ihn in einerSchneiderei nähen ist die Sache des Geschäftes.Umtauschrecht heißt ja nur bei nicht gefallen oder nicht passen.Laut Gesetz müßtest du 2 Jahre Gewährleistung haben aber ob das auch auf Sachen gilt weis ich nicht.Geh in den Laden und verlang einen leitenden.Meine Schuhe hab ich auch bei Reno nach 5 Monaten getauscht.Viel Glück

  • 2
    Antwort von regideur regideur

    NEIN! Das ist ja kein Umtausch weil Dir irgendetwas nun nicht mehr gefällt, doppelt gekauft wurde oder Ähnliches. Das ist ein Garantiefall und die solltest Du geltend machen. Strittig wird aber bleiben ob Du den Pulli sachgemäß behandelt hast. Das wird Dir bestimmt als nächstes vorgeworfen werden.

    Kommentar von sweety17 sweety17sweety17

    ich hatt ihn 1 mal an das kann es echtg nicht sein dort war ich das letzte mal einkaufen

    Kommentar von user62 user62user62

    wo warst du einkaufen, mal aus interesse?

  • 1
    Antwort von tradaix tradaix

    § 437 BGB - Rechte des Käufers bei Mängeln

    Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

    1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

    2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

    3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

    § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB - Verjährung der Mängelansprüche

    (1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren

    im Übrigen in zwei Jahren.

  • 0
    Antwort von fabienne1997 fabienne1997

    ja ist so...Aber du kannst dich an den Hersteller wenden, wenn sichs lohnt!

    Kommentar von sweety17 sweety17sweety17

    bei ca 60€ denk ich lohnt e schon

    Kommentar von fabienne1997 fabienne1997fabienne1997

    kannste das denn nicht selber nähen wenns die Naht ist?

    Kommentar von sweety17 sweety17sweety17

    ich seh es nicht ein bei 60 euro !

    Kommentar von Zephyros ZephyrosZephyros

    Falsch, der Verkäufer ist erste Ansprechperson. Direkt den Hersteller kontaktieren bringt nicht viel

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