verkäuferin meint Pech gehabt ! ist das wirklich so?
Auf dem Kassenbon steht Umtauschrecht 14 Tage bei dem Pulli geht die naht auf hab ihn 5 wochen!
Antworten (9)
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8Antwort von
dolabelladolabella
Nein, Du willst ihn ja nicht Umtauschen. Auch für Modeartikel gilt die Gewährleistung von 2 Jahren.
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KajjoKajjo DH!
Umtausch ist eine freiwillige Leistung, z.B. bei Nichtgefallen.
Gewährleistung muß der Händler bieten und die kann er auch nicht ausschließen -- 2 Jahre lang.
Also, einfach hingehen und "wandeln", d.h. zurückgegeben und den Kaufpreis erstattet bekommen.
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dolabelladolabella Eher reparieren lassen. So war es zu mindest bei mir bisher.
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5Antwort von
DerTrollDerTroll
hängt davon ab, warum die Naht aufgeht. Wenn du ihn schon oft getragen und gewaschen hast, sind es vielleicht normale Abnutzungserscheinungen eines Kleidungsstückes von nicht sonderlich guter Qualität. Dann hast du keinen Anspruch auf Umtausch (hättest du normaler Weise auch nicht innerhalb von 14 Tagen, wenn sie es dir nicht ausdrücklich anbeboten hätten). Aber wenn ein Produktionsmangel vorliegt, hast du auch jetzt noch ein Recht auf einen Umtausch, nur das mußt du nachweisen. Ansonsten hängt es von der Kulanz des Verkäufers ab.
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fabienne1997fabienne1997 DH so ist es... Sie muss sich dann aber an den Hersteller und nicht ans Geschäft wenden! ZB. bei H&M hätten 90% der Einkäufer Reklamationen nach ein paar Wochen...wo würde das hinführen?!
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user62user62 wer bei h&m einkauft ist selber schuld
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mulex Nicht an den Hersteller ! Vertragspartner ist immer der, der das Produkt verkauft hat! Man darf sich nicht ins Bockshorn jagen lassen, viele Händler versuchen so, unliebsame Arbeit und Kosten abzuwälzen! WICHTIG: Auch anderslautende "Geschäftsbedingungen" o.ä. nutzen dem Verkäufer nichts - nur er ist der Vertragspartner und deshalb im Obligo!
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5Antwort von
pippi60pippi60
Unsinn! Du willst ihn doch nicht einfach nur Umtauschen, sondern Du hast eine berechtigte Reklamation! Da muß der Händler entweder Ersatz anbieten, ihn kostenlos reparieren oder Dir das Geld zurückgeben. Lasse Dich nicht abwimmeln!
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sweety17sweety17 dh
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2Antwort von
ZephyrosZephyros
Das fällt unter GEWÄHRLEISTUNG für bewegliche Sachen. Diese ist 2 Jahre. WICHTIG ist dass in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr gilt. Es muss der Verkäufer beweisen, dass der Fehler beim Verkauf nicht war. Der Verkäufer ist berechtigt den Pulli 2 mal zu reparieren bevor eine Wandlung möglich ist. Bestehe auf deine Rechte!!
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tinchen44tinchen44 Gute Antwort! Doppelt DH :-)))
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2Antwort von
barbarinchenbarbarinchen
Ich denke auch, daß ein Umtausch auch rechtlich durchzusetzen wäre. Ich würde noch mal in den LAden, und den Geschäftsführer verlangen. So etwas klärt man mim Schmitt und nicht mit´m Schmittchen!!!
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sweety17sweety17 dh
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2Antwort von
anna74rganna74rg
normalerweise kannst Du ihn zurückgeben.Ob die Dir einen neuen geben, das Geld zurück oder Ihn in einerSchneiderei nähen ist die Sache des Geschäftes.Umtauschrecht heißt ja nur bei nicht gefallen oder nicht passen.Laut Gesetz müßtest du 2 Jahre Gewährleistung haben aber ob das auch auf Sachen gilt weis ich nicht.Geh in den Laden und verlang einen leitenden.Meine Schuhe hab ich auch bei Reno nach 5 Monaten getauscht.Viel Glück
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2Antwort von
regideurregideur
NEIN! Das ist ja kein Umtausch weil Dir irgendetwas nun nicht mehr gefällt, doppelt gekauft wurde oder Ähnliches. Das ist ein Garantiefall und die solltest Du geltend machen. Strittig wird aber bleiben ob Du den Pulli sachgemäß behandelt hast. Das wird Dir bestimmt als nächstes vorgeworfen werden.
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sweety17sweety17 ich hatt ihn 1 mal an das kann es echtg nicht sein dort war ich das letzte mal einkaufen
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user62user62 wo warst du einkaufen, mal aus interesse?
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1Antwort von
tradaixtradaix
§ 437 BGB - Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB - Verjährung der Mängelansprüche
(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren
im Übrigen in zwei Jahren.
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fabienne1997fabienne1997
ja ist so...Aber du kannst dich an den Hersteller wenden, wenn sichs lohnt!
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sweety17sweety17 bei ca 60€ denk ich lohnt e schon
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fabienne1997fabienne1997 kannste das denn nicht selber nähen wenns die Naht ist?
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sweety17sweety17 ich seh es nicht ein bei 60 euro !
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ZephyrosZephyros Falsch, der Verkäufer ist erste Ansprechperson. Direkt den Hersteller kontaktieren bringt nicht viel
So ist es. Habe letztes einen Pulli, bei dem ebenfalls die Naht aufging, noch nach 4 Monaten umgetauscht. Ohne Probleme.