verkäuferin meint Pech gehabt ! ist das wirklich so?
Nein, Du willst ihn ja nicht Umtauschen. Auch für Modeartikel gilt die Gewährleistung von 2 Jahren.

hängt davon ab, warum die Naht aufgeht. Wenn du ihn schon oft getragen und gewaschen hast, sind es vielleicht normale Abnutzungserscheinungen eines Kleidungsstückes von nicht sonderlich guter Qualität. Dann hast du keinen Anspruch auf Umtausch (hättest du normaler Weise auch nicht innerhalb von 14 Tagen, wenn sie es dir nicht ausdrücklich anbeboten hätten). Aber wenn ein Produktionsmangel vorliegt, hast du auch jetzt noch ein Recht auf einen Umtausch, nur das mußt du nachweisen. Ansonsten hängt es von der Kulanz des Verkäufers ab.
fabienne1997 am 27. März 2008 19:34 DH so ist es... Sie muss sich dann aber an den Hersteller und nicht ans Geschäft wenden! ZB. bei H&M hätten 90% der Einkäufer Reklamationen nach ein paar Wochen...wo würde das hinführen?!
wer bei h&m einkauft ist selber schuld
Nicht an den Hersteller ! Vertragspartner ist immer der, der das Produkt verkauft hat! Man darf sich nicht ins Bockshorn jagen lassen, viele Händler versuchen so, unliebsame Arbeit und Kosten abzuwälzen! WICHTIG: Auch anderslautende "Geschäftsbedingungen" o.ä. nutzen dem Verkäufer nichts - nur er ist der Vertragspartner und deshalb im Obligo!

Unsinn! Du willst ihn doch nicht einfach nur Umtauschen, sondern Du hast eine berechtigte Reklamation! Da muß der Händler entweder Ersatz anbieten, ihn kostenlos reparieren oder Dir das Geld zurückgeben. Lasse Dich nicht abwimmeln!
dh
Das fällt unter GEWÄHRLEISTUNG für bewegliche Sachen. Diese ist 2 Jahre. WICHTIG ist dass in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr gilt. Es muss der Verkäufer beweisen, dass der Fehler beim Verkauf nicht war. Der Verkäufer ist berechtigt den Pulli 2 mal zu reparieren bevor eine Wandlung möglich ist. Bestehe auf deine Rechte!!
tinchen44 am 27. März 2008 20:01 Gute Antwort! Doppelt DH :-)))

Ich denke auch, daß ein Umtausch auch rechtlich durchzusetzen wäre. Ich würde noch mal in den LAden, und den Geschäftsführer verlangen. So etwas klärt man mim Schmitt und nicht mit´m Schmittchen!!!
dh
normalerweise kannst Du ihn zurückgeben.Ob die Dir einen neuen geben, das Geld zurück oder Ihn in einerSchneiderei nähen ist die Sache des Geschäftes.Umtauschrecht heißt ja nur bei nicht gefallen oder nicht passen.Laut Gesetz müßtest du 2 Jahre Gewährleistung haben aber ob das auch auf Sachen gilt weis ich nicht.Geh in den Laden und verlang einen leitenden.Meine Schuhe hab ich auch bei Reno nach 5 Monaten getauscht.Viel Glück

NEIN! Das ist ja kein Umtausch weil Dir irgendetwas nun nicht mehr gefällt, doppelt gekauft wurde oder Ähnliches. Das ist ein Garantiefall und die solltest Du geltend machen. Strittig wird aber bleiben ob Du den Pulli sachgemäß behandelt hast. Das wird Dir bestimmt als nächstes vorgeworfen werden.

§ 437 BGB - Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB - Verjährung der Mängelansprüche
(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren
im Übrigen in zwei Jahren.

ja ist so...Aber du kannst dich an den Hersteller wenden, wenn sichs lohnt!
bei ca 60€ denk ich lohnt e schon
fabienne1997 am 27. März 2008 19:38 kannste das denn nicht selber nähen wenns die Naht ist?
ich seh es nicht ein bei 60 euro !
Falsch, der Verkäufer ist erste Ansprechperson. Direkt den Hersteller kontaktieren bringt nicht viel
So ist es. Habe letztes einen Pulli, bei dem ebenfalls die Naht aufging, noch nach 4 Monaten umgetauscht. Ohne Probleme.
DH!
Umtausch ist eine freiwillige Leistung, z.B. bei Nichtgefallen.
Gewährleistung muß der Händler bieten und die kann er auch nicht ausschließen -- 2 Jahre lang.
Also, einfach hingehen und "wandeln", d.h. zurückgegeben und den Kaufpreis erstattet bekommen.
Eher reparieren lassen. So war es zu mindest bei mir bisher.