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Auf dem Fahrrad mit Auto zusammengestoßen, das bei Rot über Ampel gefahren ist

Frage von lebasti lebasti

Hallo!

Ich habe da einen sehr ärgerlichen Fall: Ich bin (dummerweise auf der falschen Straßenseite) auf dem Fahrradweg auf eine grüne Ampel zugefahren.Ein Auto von links, das eigentlich gerade rot hatte ist jedoch kurz bevor ich auf der Straße war so vorgefahren, dass es mitten auf dem Fahrradweg stand, weil er einem Feuerwehrfahrzeug, das von hinten kam, Platz machen wollte. So schnell konnte ich nicht reagieren und bin fast ungebremst in die Beifahrertür gefahren. Dazu muss man sagen, dass die Kreuzung recht schlecht einsehbar ist, sodass ich das Auto erst gesehen habe als es plötzlich vor mir stand.Die Versicherung von dem Fahrer will jetzt den Schaden an der Beifahrertür (2700€) von mir ersetzt bekommen.Sicherlich habe ich einen Fehler gemacht, indem ich auf der falschen Seite gefahren bin, aber ich bin doch der Meinung, dass der Fahrer wenn er schon bei rot über eine Ampel fährt (warum auch immer), sich vergewissern muss, ob von links oder rechts jemand kommt und sich vorsichtig nach vorne tasten, gerade bei einer schwer einsichtigen Kreuzung.Darf ich hier wirklich in voller Höhe der Kosten belangt werden?

Mit freundlichen Grüßen, Koch

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Antworten (5)

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    Antwort von user1151 user1151

    Das sieht nicht gut aus für dich. Ich hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall, wo ich mich als Autofahrer in eine schwer einsehbare Kreuzung einfädeln mußte, ganz ohne Blaulicht im Nacken.

    Der Verkehr kommt von links, als die Bahn frei ist gebe ich Gas .......und mir rauscht von rechts nen Radfahrer in den Kotflügel.

    Riesengeschrei, aber zum Glück keine Verletzten. Anwalt, Gericht, monatelang an Zeit, aber der Radfahrer mußte meinen Schaden tragen.

    Die vorgeschriebene Fahrtrichtung ist auch für Radfahrer bindend. Ausnahmen gibt es da recht wenige. Keine Ahnung, ob da die rote Ampel und das Blaulicht für dich sprechen werden. Fakt ist, das der Autofahrer aufgrund einer Notsituation die Kreuzung geräumt hat und aus seiner Sicht ankommenden Gegenverkehr ausgeschlossen hat.

    Du kamst aus der falschen Richtung ! Wie du schon schreibst, weißt du das selber auch. Geh mal davon aus, das ein entsprechender Richterspruch sich hier nach der Strassenverkehrsordnung ausrichtet. Du kannst das über einen Anwalt versuchen, aber große Chancen geb dir ich da nicht.

    Nimm dir ein Beratungsgespräch bei einem Verkehrsrechtsanwalt, kostet dich um die 50 Euro. Und wenn du da ne Absage kriegst, dann akzeptier das. Du schmeißt sonst unnötig Geld raus.

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    Antwort von lebasti lebasti

    Danke für die vielen Antworten!

    Ich habe heute einen Termin bei einem Anwalt für Verkehrsrecht gemacht. Sollte dank ADAC-Mitgliedschaft auch kostenlos sein.Über das Ergebnis des Beratungsgesprächs werde ich natürlich berichten!

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    Antwort von salavina salavina

    Meiner Meinung nach bist du im Recht, wenn er ausweichen muss um der Feuerwehr platz zu machen darf er dabei unter keinen Umständen andere Gefährden! Er hätte nicht in den Radweg fahren dürfen ohne sich zu vergewissern dass er niemand gefährdet!

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    Antwort von Kleobulos Kleobulos

    Wenn eine Gericht entscheidet wird beiden eine Mitschuld gegeben. Ich würde mich mit der Versicherung einigen, das ist einfacher für Dich und letztlich auch billiger als ein Verfahren mit Anwalt- und Gerichtskosten.

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    Antwort von r0x726f6f74 r0x726f6f74

    Ich denke mal, wenn du es drauf anlegst, muss es ein Gericht entscheiden. Ob du gute Chancen hast ka, aber du hast definitiv einen Fehler gemacht. Der "Fehler" des Autofahrers ist "umstritten". wie gesagt, wenndann Gericht.

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