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Auf Bewährung und beim Schwarzfahren erwischt

Frage von RamonaT RamonaT

hallo, also mein freund hat wegen ner sache 18monate auf bewährung bekommen, sein führerschein ist weg und jetzt ist er trotzdem gefahren und das noch mit 1.18promille..kommt er deswegen in knast weil er ja auf bewährung is?

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Antworten (11)

  • 4
    Antwort von mentecaptum mentecaptum

    Unrechtsbewußtsein Fehlanzeige....
    Wer´s anders nicht lernt, muß halt die Konsequenzen tragen!

  • 4
    Antwort von lalebei lalebei

    Hoffentlich JA!!! - Was dieser Typ da getan hat ist mehr als kriminell

    Kommentar von Martina1960 Martina1960Martina1960

    und am besten nicht mehr raus

    Kommentar von alphonso alphonsoalphonso

    Ich dachte ein Stammtisch wäre was für die Herren.

  • 3
    Antwort von ViSo05 ViSo05

    Er ist unverantwortlich!! Und ich hoffe auch JA!!! Überlege Du, ob er länger Dein Freund bleiben soll!!

    Kommentar von Martina1960 Martina1960Martina1960

    Das habe ich mir auch gedacht

    Kommentar von benjiman benjimanbenjiman

    Und ich schließe mich an

  • 3
    Antwort von Krizzie Krizzie

    Sei mir nicht böse, aber es wäre besser er bekäme mal eine Strafe die ihn beeindruckt...er hatte noch glück das nix schlimmeres passiert ist.

  • 2
    Antwort von faband faband

    trenn´ dich von so einem kerl, oder du gehst mit "unter" !

  • 2
    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Schlimm,wenn es nicht so wäre.

  • 2
    Antwort von benjiman benjiman

    Ich würde ihn definitiv in den Bau schicken... so jemand ist ein Risiko für die öffentliche Sicherheit

  • 1
    Antwort von crohnie2 crohnie2

    das scheint mir ein Fall zu sein, bei dem der Verurteilte die Bewährung die er bekommen hat, nicht als Chance für sich gesehen hat, sondern offensichtlich denkt, dass das ein Macke im System ist, die er für sich ausnutzen kann.

  • 1
    Antwort von Warpro Warpro

    auf jeden fall jedes kleine vergehen zählt dazu du kannst auch drei gummibärchen aus dem laden klauen der kommt rein!!!

  • 1
    Antwort von Scorpionin71 Scorpionin71

    Ja. Man muß die Bewährungsstrafe absitzen, wenn man sich während der Bewährung was zu Schulden kommen läßt und bei dem Vergehen handelt es sich ja nicht mal mehr um eine Kleinigkeit.

  • 1
    Antwort von newcomer newcomer

    wenn die "Sache" nichs mit dem Verkehr zu tun hat, wird er eine neue Strafe bekommen aber er braucht deshalb die erste Strafe nicht antreten. Wenn beide Male Alkohol im Spiel war, wird er demnächst im Knast weitertrinken

    Kommentar von benjiman benjimanbenjiman

    Da ihm nach dem ersten Urteil die Fahrerlaubnis entzogen wurde, deutet das darauf hin, dass auch die erste Verurteilung im Zusammenhang mit einem Delikt im Straßenverkehr stand.

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