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Auf betrügerische Internetseite hereingefallen? Widerrufsfrist vorzeitig erloschen?

Frage von Maltman Maltman

Moin Moin. Ich glaube, ich bin auf eine Internetseite hereingefallen, die mir nun eine Rechnung schickt, obwohl ich vom 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen will (es sind erst 9 Tage abgelaufen). Es geht um einen Login zu einer Datenbank. Für den Mitgliedschaft soll man zahlen, es gilt aber ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Nach meiner verhängnisvollen Registrierung habe ich eine Mail geschickt bekommen mit einem Link, durch dessen Anklicken ich meinen Account dort "freischalten" sollte. Ist durch dieses Anklicken jetzt mein Widerrufsrecht erloschen? In den AGB's, die ich natürlich vorher NICHT gelesen habe, steht:

"BESONDERE HINWEISE Bei Fernabsatzgeschäften gem. § 312 d Abs. 1 BGB erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag zwischen Ihnen und der IContent GmbH von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Das vorstehende Widerrufsrecht gilt nicht, sofern das Rechtsgeschäft Ihrer gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann."

Falls hier jemand diese Rechtsphrase deuten kann, wäre ich sehr dankbar.

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Antworten (15)

  • 5
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von binpleite binpleite

    immer locker bleiben und nichts bezahlen: 21.08.2009 Staatsanwaltschaft Düsseldorf

    90 Js 1388/09

    Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen Tomas Franko, geboren am 25.04.1980, wegen Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit der Firma Connects 2 Content GmbH und deren Internetseiten fabriken.de" und rezepte-ideen.de hat das Amtsgericht Düsseldorf, Az.: 152 Gs 950/09, den dinglichen Arrest in Höhe von 1.301.025,90 € gegen den Beschuldigten Franko und die Gesellschaft angeordnet. In Vollstreckung dieses Titels konnten bisher 865.425,80 € auf Konten der Gesellschaft gesichert werden.

    Verletzte aus der vorstehend genannten Straftat möchten sich bitte bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Fritz-Roeber-Str. 2, 40213 Düsseldorf, unter Az.: 90 Js 1388/09 melden.

    Mocken, Staatsanwalt (GL)

    Kommentar von Maltman MaltmanMaltman

    GENAU DER IST DAS!!!!!!

    Kommentar von binpleite binpleitebinpleite

    Weiss ich!

    Kommentar von Maltman MaltmanMaltman

    Eben unter vzhh.de gefunden: "Manchmal wird behauptet, durch die Nutzung des Services sei das Widerrufsrecht erloschen. Das ist falsch. Denn eine Nutzung innerhalb einer „Testzeit“ darf auf keinen Fall zu einem Erlöschen des Widerrufsrechts führen."

    Schon mal vielen Dank an alle!

  • 3
    Antwort von odemtann odemtann

    Druck es aus und geh zur Verbraucherzentrale , die helfen dir weiter

  • 2
    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    cih würde dir auch empfehlen zur verbraucherzentrale zu gehen. ich bezweifele aber, dass das bloße klicken eines freischaltlinks schon eine ausdrückliche willenserklärung hinsichtlich des verzichtes auf widerruf darstellt.

  • 2
    Antwort von Morti Morti

    http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html Hast du die Leistung schon genutzt?

    Kommentar von Morti MortiMorti

    "(6) Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen hat der Verbraucher abweichend von § 357 Abs. 1 Wertersatz für die erbrachte Dienstleistung nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten, wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist und wenn er ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt."

    Kommentar von Maltman MaltmanMaltman

    Ja. Ich habe mich eingeloggt (es ist eine Auflistung von Outlet-Stores) und geschaut, ob es einen in meiner Nähe gibt... (ich ärgere mich gerade ein wenig über mich selber)

    Kommentar von Morti MortiMorti

    Na da hat binpleite doch das Richtige gefunden. Sieht aus als hättest du nochmal Glück gehabt. ;o)

  • 2
    Antwort von bembelkicker bembelkicker

    Ich deute, daß dir die Verbraucherschutzzentrale helfen kann.

  • 1
    Antwort von worfster worfster

    Entweder - wie von anderen schon empfohlen - zur Verbraucherzentrale gehen oder einfach nicht auf das Schreiben der Abzocker reagieren. Du bist auf jeden Fall im Recht; erfahrungsgemäß hören solche dubiosen Anbieter von selbst auf, dich zu belästigen, wenn du sie einfach ignorierst. Bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt's auch ein paar Musterbriefe, die du prophylaktisch an den Online-Abzocker schicken kannst: http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ126043530523761/link300682A....

  • 1
    Antwort von MGMGMG MGMGMG

    Definiere Dir doch selber mal den Begriff "ausdrücklicher Wunsch". Ich denke nicht, dass du den durch anklicken zum Ausdruck bringen wolltest, oder? Die Frage kannst Du Dir aber nur selber beantworten. Halt an Deiner Kündigung fest, aber vorallem, schicke die Kündigung vorsichtshalber noch per Einschreiben dort hin.

    Kommentar von Maltman MaltmanMaltman

    Habe ich heute morgen schon gemacht - per Einschreiben, per Fax und per Email...

    Kommentar von MGMGMG MGMGMGMGMGMG

    Na dann ist gut...

  • 1
    Antwort von anjanni anjanni

    Wenn Du was von ihnen bekommen hast, was Du nicht wieder zurückgeben kannst - dann kannst Du das nicht widerrufen.

    Ich denke, daß das mit dem "Freischalten" nur ein Trick ist.

    Nähere Auskunft erteilt Dir in der Tat die Verbraucherberatung.

  • 0
    Antwort von Chianti Chianti

    Rechtsprechung zu § 312d BGB

    BGH, 19.03.2003 - VIII ZR 295/01

    a) Eine Anfertigung der Ware nach Kundenspezifikation, bei deren Vorliegen das Recht des Verbrauchers zum Widerruf eines Fernabsatzvertrages ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG, jetzt § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB), ist dann nicht gegeben, wenn die zu liefernde Ware auf Bestellung des Verbrauchers aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengefügt wird, die mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden können.

    b) Die Darlegungs- und Beweislast für einen Ausschluß des Widerrufsrechts nach § 3 Abs. 2 FernAbsG (§ 312 d Abs. 4 BGB) liegt bei dem Unternehmer, der sich auf den Ausnahmetatbestand beruft.

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    Antwort von outlawtrail outlawtrail

    Ich kann mir nicht vorstellen, daß das Widerrufsrecht damit erlischt, da der Widerruf gesetzlich geregelt ist, und eindeutige zeitliche Rahmen vorgibt. Ansonsten - Verbraucherschutz.

  • 0
    Antwort von naturfreund100 naturfreund100

    siehe das Video an dort findest du die Antwort: http://www.youtube.com/watch?v=MYHluuaXfpE

  • 0
    Antwort von tinchen44 tinchen44

    Ich GLAUBE, diese Klausel ist ungültig, weil sie dich unzulässig benachteiligt. Aber verlass dich lieber nicht auf mein Urteil, frag im Zweifelsfall lieber einen Anwalt oder die Verbraucherberatung.

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    Antwort von jimpo jimpo

    Es wird immer wieder davor gewarnt,aber mache Menschen lernen es eben nie.

    Kommentar von Maltman MaltmanMaltman

    So ist es.

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    Antwort von chmoti88 chmoti88

    gehe sofort zur verbraucherzentrale und mache dich dort schlau oder stift und warentest bringt auch regelmäßig seiten raus wo sie vor unseriösen anbietern warnen

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