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Auf auswärtiger Montage - Auslöse

Frage von gruenbaer gruenbaer

Moin liebe Mituser,

welches ist das entscheidende Kriterium zum Erhalt der "Auslöse"?

Die Abwesenheit vom Wohnsitz oder die Abwesenheit vom Firmensitz?

LG Gruenbaer

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Antworten (2)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Lea2006 Lea2006

    Die Abwesenheit vom Firmensitz ist ausschlaggebend. Wenn Du mehr als 8 Std. täglich auf wechselnden Einsatzstellen tätig bist kannst Du 6,00 Euro Auslösung täglich geltend machen. Wo der Einsatzort ist spielt hierbei keine Rolle.

  • 1
    Antwort von pegolina pegolina

    Die Abwesenheit vom Firmensitz.

    Kommentar von gruenbaer gruenbaergruenbaer

    das heißt also, wenn der Firmensitz in München ist und ich vor meiner eigenen Haustüre arbeiten würde, erhalte ich Auslöse?

    LG Gruenbaer

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