Moin liebe Mituser,
welches ist das entscheidende Kriterium zum Erhalt der "Auslöse"?
Die Abwesenheit vom Wohnsitz oder die Abwesenheit vom Firmensitz?
LG Gruenbaer
Moin liebe Mituser,
welches ist das entscheidende Kriterium zum Erhalt der "Auslöse"?
Die Abwesenheit vom Wohnsitz oder die Abwesenheit vom Firmensitz?
LG Gruenbaer
Die Abwesenheit vom Firmensitz ist ausschlaggebend. Wenn Du mehr als 8 Std. täglich auf wechselnden Einsatzstellen tätig bist kannst Du 6,00 Euro Auslösung täglich geltend machen. Wo der Einsatzort ist spielt hierbei keine Rolle.
das heißt also, wenn der Firmensitz in München ist und ich vor meiner eigenen Haustüre arbeiten würde, erhalte ich Auslöse?
LG Gruenbaer