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Auf Arbeit unerlaubt im Internet

gefragt von Calimero619 am 04.08.2009 um 18:27 Uhr

Guten Tag ich hab da mal ne Frage

Also ich hab einen 1 Jahre vertrag bei meiner jetzigen Arbeit (Wurde schon einmal verlängert, also jetzt das 2te Jahr da) und war in letzter Zeit doch recht häufig und länger während der Arbeitszeit im Internet unterwegs was eigentlich nicht gestattet ist was ich auch weiß, allerdings hab ich es von Offizieler seite nie zu hören gekriegt nur halt von kollegen und so

Jetzt hab ich heute nen Anruf gekriegt von Filialleiter, war zu der Zeit grad nicht am Platz und hab ihn auch nicht mehr erreicht gekriegt heute. Jetzt hab ich doch so bisschen schieß das er morgen anruft und es genau um diese Sache geht..

Falls es so währe könnte ich dann mit ner Kündigung rechnen oder mehr mit abmahnung? Weil das beschäftigt mich echt...

Wenn jemand noch was gesetzliches dazu hat währe ich dankbar


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Marubeni
beantwortet von Marubeni am 4. August 2009 18:32
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Auf der Arbeit sollte man es tunlichst lassen, denn du wirst nicht fürs Surfen bezahlt, sondern fürs arbeiten. Was würdest du selbst denn davon halten, wenn die von dir bezahlten Leute (z.B. Handwerker bei dir zuhause) lieber faul rumhängen und surfen anstatt zu arbeiten? Im Extremfall kannst du wirklich mit einer Kündigung rechnen. Hängt aber auch davon ab, was man ansurft. Wenn man Seiten aufruft, die irgendwie mit der Arbeit zusammenhängen, könnte man noch ein Auge zudrücken. Wenn es aber um Adult-Seiten geht, ist Schicht im Schacht. Die Regeln macht der Arbeitgeber.

Kommentar von Calimero619 am 4. August 2009 18:38

Nene Adult-Seiten waren es nicht. Aber halt auch nicht wirklich Arbeitsbedingt... halt hier und dort mal Aktuelle Werbung geguckt vom Supermarkt wenns nach der Arbeit noch zum Einkaufen gehen sollte oder sowas wie MeinVZ ab und zu gegooglt da ich zu der zeit gesundheitlich Prob's hatte halt dannach bisschen erkundigt etc.


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anonym
beantwortet von Eulade am 4. August 2009 18:28
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Du kannst mindestens mit einer Abmahnung rechnen. Unter Umständen kann dir auch gekündigt werden.


QuestionIt
beantwortet von QuestionIt am 4. August 2009 18:27
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Wenn du Glück hat verwarnt er dich nur. Sowas ist aber auch ein Kündigungsgrund...


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 4. August 2009 18:28
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Das könnte eine Abmahnung werden.

Kommentar von Bb84f5d68364c72dace64f2070616ab6smallTwilightHeinz81 am 4. August 2009 18:31

Jawohl, erst die Abmahnung. Kündigen darf er verhaltensbedingt erst bei einem Verstoß. So sieht's die Rechtsprechung.


Simba1972
beantwortet von Simba1972 am 4. August 2009 18:29
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Wenns nicht erlaubt ist und du es sogar weisst bist du selbst schuld, eine abmahnung hättest du schon verdient dafür!


gerhass
beantwortet von gerhass am 4. August 2009 21:25
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem aktuellen Fall entschieden (Az.: 2 AZR 200/06, Urteil vom 31.05.2007), dass eine Kündigung des Arbeitsvertrages wegen des Surfens im Internet während der Arbeitszeit gerechtfertigt sein kann. Dies ist aus verhaltensbedingten Gründen nach § 1 Abs. 2 KSchG dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer durch die Internet-Nutzung seine arbeitsvertraglichen Pflichten erheblich verletzt. Unabhängig davon ist mir Dein Verhalten vollkommen unverständlich. Abgesehen davon, dass Du ja während dieser Zeit nicht die von Dir geschuldete Leistung erbringst, ist es unverantwortlich, Dein ohnehin ungesichertes Arbeitsverhältnis durch solche Spielereien zu gefährden. Etwas mehr Vernunft und Anstand sollte man in der heutigen schwierigen Zeit schon haben. Vielleicht kannst Du ja dem Arbeitgeber, wenn die Sache herauskommt, anbieten, ein paar Überstunden zu machen. Ich weiß, dass die Versuchung, während der Arbeit privat ins Internet zu gehen, durchaus besteht, aber ehrlicherweise musst Du zugeben, dass dieses Verhalten nicht in Ordnung ist.

Kommentar von Calimero619 am 5. August 2009 06:49

Ja sowas ähnliches hab ich auch gedacht nur wollte ich vorschlagen dafür paar urlaubstage oder so weniger


anonym
beantwortet von chicaBlue am 4. August 2009 18:28
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Denke mehr Abmahnung, aber es gefährdet deine Festeinstellung.


curafe
beantwortet von curafe am 4. August 2009 18:29
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mit einer abmahnung, erst denken bevor man was macht, am besten surffrei bleiben


SuseS
beantwortet von SuseS am 4. August 2009 18:29
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gesetzlich weiß ich nicht, aber wenn ein offizielles Verbot besteht, dann bekommt man vielleicht eine Ermahnung. Kündigung halte ich für unwahrscheinlich. Im schlimmesten Fall ne Abmahnung.


Jaunty
beantwortet von Jaunty am 4. August 2009 18:31
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Die Arbeitgeber kündigen ja heutzutage wegen jedem Mist. Heute hab ich erst im Inet gelesen daß es sogar verboten ist sein Handy in der Firma aufzuladen, also den Akku. Ist doch ein Witz. Falls es morgen darum gehen sollte wünsch ich Dir daß es maximal nur bei einer Aussprache bleibt. Viel Glück.

Kommentar von Buhuuu am 5. August 2009 00:41

Das ist eben Stromklau ;-)


mineiro
beantwortet von mineiro am 4. August 2009 18:32
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Das ist ein Grund für eine fristlose Kündigung - hoffe, dass du nur eine Abmahnung bekommst!


anonym
beantwortet von Calimero619 am 4. August 2009 18:34
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Naja das es nicht das beste ist, ist mir schon klar deswegen hab ich letzendlich ja auch aufgehört damit.

War halt ne Phase 1 max. 2 Wochen länger nicht. Allerdings muss ich dazu noch sagen das ich aufgrund der Arbeit auch das ein oder andere mal ins Internet muss (dafür ist das Inetverbot halt aufgehoben, private nutzung verboten).

Weiß nur halt eben nicht ob die jetzt bei uns sehen können wer wie lange im Internet war oder auch auf welchen seiten. aber das gehört ja nu nicht hierher

Vielleicht noch zu erwähnen das wir nur zu Zweit in der Abteilung sind und hinterherhängen wie sonst was aufgrund der arbeit...

Aufjedenfall danke für die ganze antworten


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 4. August 2009 18:38
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Eine Abmahnung ist schlimmstenfalls drin, mehr aber auch nicht. Ohne vorherige Abmahnung kommt man bei einer solchen Bagatelle mit einer Kündigung vor keinem Arbeitsgericht durch.


Phunkydata
beantwortet von Phunkydata am 4. August 2009 21:43
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Absoluter Kündigungsgrund !


anonym
beantwortet von Buhuuu am 5. August 2009 00:43
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Also, abmahnen kann er dich auf jeden Fall. Kündigen darf er nicht sofort, bei solchen Sachen muss erst abgemahnt werden und wenn du wieder dagegen verstoßen solltest, darf er kündigen. Lass es dir eine Lehre sein...


anonym
beantwortet von Calimero619 am 5. August 2009 13:48
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Naja hab mir wohl umsonst sorgen gemacht denn es kam noch kein Anruf obwohl er im Haus ist und auch als ich ihm über den weg gelaufen bin kam nichts außer einem grüßen


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