Auf Arbeit ein Gerät defekt, Mitarbeiter sollen zahlen!?! Wie verhalte ich mich?

21 Antworten

Alles was auf Arbeit passiert ist wie eine "Gefälligkeit" zu betrachten. Denn alles was man auf Arbeit tut, tut man für den Chef, dem das auch hätte passieren könen.

Der Chef muss versichert sein gegen sowas.

Euer Chef darf euch das Gerät nicht "in Rechnung stellen". Wenn Arbeitsgerät kaputt geht, ist das sein Risiko als Unternehmer. Wie du dich persönlich verhalten sollst, musst du allein entscheiden. Die Haftpflichtversicherung scheidet in meinen Augen aus.

Deine Frage wirft mehr Fragen auf, als Antworten möglich sind.

Zunächst einmal frage ich mich, was das für ein komisches Gerät ist, dass in einer Firma steht, von den Mitarbeitern gekauft wurde, teuer ist, einige Mitarbeiter nicht kennen, plötzlich beschädigt ist, keine Garantie hat, usw.

Klar ist lediglich, dass das Gerät einen oder mehrere Eigentümer hat, der oder die das Schadenrisiko tragen müssen.

Klar ist weiter, das der Eigentümer, wenn der den Schadenverursacher kennt, diesen zur Schadenbeseitigung heranziehen kann.

Klar ist auch, dass Deine Haftpflichtversicherung den Schaden nicht bezahlen wird, wenn Du ihn nicht verursacht hast.

Weshalb müßt Ihr Euch überhaupt an der Bezahlung schon beim Kauf beteiligen?? Finde ich ehrlich gesagt eine unmöglich Handhabung von Seiten des Chefs. Ihr solltet Euch zusammentun und gemeinsam dagegen wehren

Du musst das sicher nicht bezahlen, die Firma ist gegen Schäden versichert, lass Dich darauf nicht ein und wenn dir aufgrund dessen etwas vom Gehalt gekürzt wird, kannst du das zur Anzeige bringen, wenn du dich wehren willst!

Genau das ist ja das Problem, ich habe eine Gehalt + Leistungszulage wenn er was abzieht zieht er es mir nicht vom Gehalt ab sondern von der Leistungszulage und Leistungszulage bedeutet nach meinen Kennnissen ja eine freiwillige Leistung also muss er das nicht bezahlen.

@Yonela

Es wird aber eine Vereinbarung über die Leistungszulage geben? Entweder im Arbeitsvertrage oder per Betriebsvereinbarung. Da stellt sich die Frage, ob der Chef einseitig davon abweichen kann.

@PeterSchu

Bei Leistungszulagen scheuen die meisten Arbeitgeber allzu exakte Formulierungen. Da besteht leider eine Lücke, die Dein Chef evtl. ausnützen könnte.

@mwiemeikel

das stimmt nur teilweise, auch eine mündliche Vereinbarung ist eine gültige Vereinbarung - das lässt sich (vor Gericht, wenn es soweit käme) ganz leicht nachvollziehen! Es müssen keine schriftlichen Einträge darüber vorhanden sein!