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auf anderen Leuten Fahrkarten mitfahren - illegal oder nicht?

Frage von salatsniper salatsniper

Hallo liebe Community, Mit einer Berliner Monatskarte kann man Mo-Fr ab 20 Uhr, sowie am Wochenende ja zu zweit drauf fahren.

Folgende Situation. Fahre ich legal, wenn ich am Bahnsteig jemanden Frage, ob ich auf seiner Monatskarte mitfahren kann, oder ist das illegal?

Danke! Das wär echt wichtig zu wissen, weil ich wurde kontrolliert und der Penner (Fahrkartenkontrolleur) meinte ich würde betrügen und jetzt soll ich 40€ zahlen.

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Antworten (2)

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    Antwort von Rolf42 Rolf42

    Wenn die Fahrkarte dafür gültig ist und man sich vor der Fahrt darauf einigt, ist es legal.

    Allerdings sollte man dann sinnvollerweise auch beieinander sitzen, und nicht bei der Kontrolle sagen "Ich fahr auf der Fahrkarte von dem Herrn da hinten mit.".

    Was hat denn der Besitzer der Fahrkarte dazu gesagt?

    Kommentar von salatsniper salatsniper

    Naja, um ehrlich zu sein hab ich die Frau erst gefragt, nachdem der Kontrolleur meinte, "Fahrkarten Bitte!". Das war n junges, nettes Mädel, die meinte natürlich gleich, "klar, kein Problem". Aber irgendwie muss der Kontrolleur das mitbekommen haben. Ich kauf mir ja normalerweise auch Fahrkarten, aber diesmal hab ichs einfach nicht eingesehen. Auf der Strecke auf der ich gefahren bin wurden 50% der Züge wegen Fahrermangel gestrichen, da hab ichs einfach nicht eingesehen den vollen Fahrpreis für 50% Leistung zu zahlen. Aber die Provisionsgeilen, aggressien ehemaligen dauer-Hartzis, die in den Bahnen kontrollieren kennen da nix.

    Kommentar von Rolf42 Rolf42Rolf42

    Tja, das ist dann wohl dumm gelaufen, und um die 40 Euro kommst du nicht herum.

    Was die "50% Leistung" betrifft: Für Züge, die nicht fahren, brauchst du ja auch keine Fahrkarte. Aber für die Züge, die fahren...

    Kommentar von salatsniper salatsniper

    Ich find das ist abzocke. Ist doch egal, wann ich wen frage. Fakt ist, ich hatte ne gültige Fahrkarte bei der Kontrolle. Soll mir die abzocker S-Bahn erstmal nachweisen, dass ich sie nicht schon vorher kannte.

    Kommentar von Rolf42 Rolf42Rolf42

    Ein Schnorrer schimpft über angebliche Abzocker - lustig... ;-)

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    Antwort von gregorys gregorys

    Ja, wenn vorher das Einverständnis des Karteninhabers gegeben ist. Aber um Irritationen vorzubeugen: Wenn die "Penner" (?) kontrollieren und dann stellt sich so eine ad-hoc-Situation heraus ("ja, mit dem Mädel da vorne"), dann wirst Du um die 40€ tatsächlich nicht herumkommen (+ ggf. Strafanzeige wegen Erschleichen von Leistungen). Das ist bei praktisch allen handelsüblichen Amtsgerichten schon durch, also dieses erstmal nichts haben und dann doch mit X, Y, Z mitfahren (wollen). Kurzer Sinn: Die BVG wird höchstwahrscheinlich nicht auf das Erhöhte Beförderungsentgelt (scheinbar zurecht) verzichten wollen und Du solltest in den Beförderungsbedingungen (AGB's der BVG) mal nachschauen, was da genau vorgesehen ist, bei Fahrten mit einem Dritten. Und nur mal so am Rande: Trotz aller, aller, aller und aller anderslautenden Meinungen, "Wissen" und Hören-Sagen: Ich habe aus keiner Stadt, aus keiner Verkehrsgesellschaft und von keinem Fahrscheinkontrolleur (und deren etlichen Vorgesetzen!) jemals irgend auch nur einen Ansatz des Verdachts von Provisionen gehört oder gar belegt bekommen! Es ist unstrittig, das die "schreiben sollen", aber wenn Fahrgast X im Besitz einer gültigen Fahrkarte ist, gibt es für die eben nichts zu schreiben. Da kann man auch nichts hineininterpretieren! Normalerweise sind -egal aus welcher Stadt- Kontrolleure für ihr Fach gut ausgebildet und wissen genau, wann sie jemanden aufschreiben und wann nicht. Jemand, der eine Fehlerquote von 50% hat, wird sicherlich nicht eine lange Zeit bei denen bleiben...

    Und zu dem Mädchen: Die BVG hat das Hausrecht. Wenn die BVG ihr theoretisch (nur erstmal rein theoretisch!) unterstellt, die Karte missbräuchlich verwendet zu haben oder zu verwenden, dann kann die BVG natürlich die Karte einziehen. Und sofern die BVG dann noch draufsetzen will: Strafanzeige gegen Dich wg. Erschleichen von Leistungen und gegen sie wegen Beihilfe.

    Kommentar von salatsniper salatsniper

    mag sein, dass es da wo du herkommst anders ist. Aber hier in Berlin ist es nach gewalttätigen Ausschreitungen von Kontrolleuren an die Öffentlichkeit geraten, dass Provisionen gezahlt werden.

    siehe auch hier: http://de.indymedia.org/2005/10/130813.shtml

    Kommentar von gregorys gregorys

    Ja, die BVG-Menschen sind sicher nicht für ihre kundenfreundliche und nette Art bekannt und da treiben sich sicherlich viele merkwürdige Typen herum, aber "Indymedia" (diesen Artikel kannte ich bislang nicht) ist jetzt auch nicht die seriöseste Quelle schlechthin! Die BVG beauftragt etliche Fremdunternehmen, die wiederum teils Mini-Unternehmen sind, die ihre Haupteinnahmequelle in der BVG haben. Da will man dann natürlich auch nicht mit schlecht(eren) "Quoten" als die Konkurrenz aufwarten. Nur: Ich hab diese Diskussionen öfter mit Bürgern gehabt, als es um Personalienfeststellungen wegen "angeblichem Fahrens ohne Fahrausweis" ging: Die sind alle meist eben nicht dumm: Jemanden zu beschuldigen, aber ohne das da eine Klarheit vorliegt, das habe(n) ich/wir noch nie erlebt! Zu 95% sind es entweder strenge Auslegungen der Beförderungsbedingungen durch die Kontrolleure oder schlichte Missverständnisse "ich dachte, hier darf ich auch noch fahren" od. Ähnl. Allerdings andersrum: Aus der gesamten gesammelten Erfahrung: 99% der Kontrolleure lassen eben aufgrund der Anweisungen ihrer Verkehrsbetriebe kein Auge zu, sondern greifen knallhart durch und machen keinerlei Ausnahmen! Und mal am Rande: Das ist in Frankfurt beispielhaft (bzgl. Gewalt): Der Bahn-Wachdienst und der Wachdienst der U-Bahn (und natürlich die Kontrolleure als Betriebspersonal: Die haben die gleichen Hausrechte wie die Wachdienstleute!) ziehen ihre Hausrechtsmaßnahmen gnadenlos -unter Zuschauen der Polizei- durch! Wenn denen Fahrgast X nicht passt, dann verweisen sie ihn -ob mit oder ohne Fahrschein- des Bahngeländes. Und kommt er nicht nach, wird ihm nachgeholfen. Und großartig machen tut da a) keiner weiß und b) kann man auch nicht, weil das Hausrecht bei (in Deinem Fall) der BVG liegt. Nur um eine Sache noch zu erwähnen: Es gab mal hier in der Gegend eine mittelgroße Stadt (Verkehrsgesellschaft), die projektweise (ob sie's noch machen, weiß ich nicht) Beförderungsverbote ausgesprochen hat! Hat der Fahrgast die zivilrechtliche Forderung von 40€ nicht gezahlt, gab's ein volles Jahr Haus- bzw. Beförderungsverbot. Das wurde sogar bei Schülern ausgesprochen. (Ich meine, irgendwo hab ich von damals noch Zeitungsartikel, ist so ca. 10 Jahre her) Und dann passierte Folgendes (Und das könnte die BVG theoretisch auch machen): Der 18-Jährige Fahrgast X ist ein Mal (!) mit einer ungültigen Fahrkarte gefahren, die Eltern und der Betroffene zahlten anscheinend nicht, die Verkehrsgesellschaft sprach dann schriftlich das Hausverbot (Beförderungsverbot) aus. Der Betroffene fuhr trotzdem (zur Schule). Eines Morgens standen Kontrolleure an einer Haltestelle, an der zufällig der Bus mit dem Betroffenen hielt. Diese erkannten ihn, stiegen ein und forderten ihn auf, auszusteigen (er besaß da sogar einen Fahrschein). Er weigerte sich. Der Bus fuhr nicht weiter. Die Polizei wurde informiert. "Die Polizei" kam. Ergebnis war: Es war nichts möglich! Das Hausrecht in den Bussen und Bahnen hat das Betriebspersonal, damit (auch) die Kontrolleure. Diese erklärten, der Betroffene hätte ein Hausverbot und "die Polizei" solle das jetzt durchsetzen. Nach einigen Schlichtungstelefonaten und Erfahrungsaustausch, blieb es dabei: Die Verkehrsgesellschaft beharrte auf dem Hausverbot und dem Betroffenen wurde gesagt, er müsse den Bus verlassen und erhielte zusätzlich (auf Antrag der Verkehrsgesellschaft Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs!). Die anderen Schüler sahen das mit ihrem Kumpel natürlich auch nicht ein und er erst recht nicht. Die Kontrolleure hätten ihn "nicht rausgeschmissen", weil sie nicht gewollt hatten, das die anderen Schüler sich einmischen und Bürger das sehen, also solle die Polizei das machen. Er weigerte sich freiwillig auszusteigen und schlussendlich wurde er mit Gewalt aus dem Bus gezerrt/gezogen, herausgeholt! Und es kam zur Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs, was mit dem Widerstand war weiß ich nicht mehr und das Hausverbot behielten sie bei mit dem Kommentar: "Wenn wir sie nochmal im Bus sehen, kriegen sie das gleiche Programm!" Mittlerweile waren schon 10 andere Busse derselben Linie an dieser Haltestelle vorbeigefahren...

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