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Auf 2spuriger Bundesstraße darf nicht rechts überholt werden?

Frage von gelisse gelisse

Stimmt das? Das wär ja Quatsch - auf der B1 in Berlin, falls jemand die Verkehrssituation dort kennt, fahren ständig irgendwelche Opas auf der linken Spur - rechts ist meist frei, und ich fahr halt dann rechts rüber und vorbei anstatt mich da noch hinten anzustellen. 

Ein bekannter meinte neulich, das sei rechts überholen. Find ich nicht - zumal es doch ne 2 spurige Bundesstraße ist und dort m.E. die Spuren gleichberechtigt sind?

 

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Nils2 Nils2

    Die verkehrsrechtlichen Definitionen lauten:

    Überholen: Es überholt, wer von hinten nach vorne an einem auf derselben Fahrbahn befindlichen, sich in derselben Richtung bewegenden oder mit Rücksicht auf die Verkehrslage wartenden Verkehrsteilnehmer vorbeifährt.

    Vorbeifahren: jede Richtungsänderung aufgrund eines stehenden Hindernisses

    Gemäß § 7 StVO gilt außerdem:

    Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.

    Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

    Innerhalb geschlossener Ortschaften [...] dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5  t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung [...] den Fahrstreifen frei wählen [...]. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

     

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    Antwort von CamelSpence CamelSpence

    Das ist rechts übeholen und verboten. Weil : hier herrscht Rechtsfahrgebot.

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    Antwort von schmidm1985 schmidm1985

    Es muss ganz klar zwischen "rechts überholen" und "vorbeifahren" unterschieden werden.

    Rechts überholen wäre: Du fährst links hinter personX, weichst nach rechts aus, und scherst vor ihm wieder nach links ein. (z.b. um an personY auf der rechten Spur vorbei zu kommen)

    Das ist verboten.

     

    Auf der rechten Spur vorbeizufahren, weil sich rechts nummal gerade ein schnellerer Verkehrsfluss ergibt (z.B. innerorts), ist völlig OK.

     

    Die genannte Straße kenn ich selbst nicht.

     
    Kommentar von gelisse gelissegelisse

    jep genau wegen dem schnelleren verkehrsfluss mache ich es - so "überholt" man ja eine ganze schlange von autos und kann eigentlich nix dafür?

    Kommentar von Mehli85 Mehli85Mehli85

    aber selbst das ist von der gefahrenen Geschwindigkeit und Geschwindigkeitdifferenz abhängig. Im Stau auf der Autobahn rechts an anderen vorbeizufahren ist durchaus rechtens, aber mit 110km/h rechts an jmd. vorbeizufahren der links nur 100 fährt ist genauso verboten

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    Antwort von crazyrat crazyrat

    Nein, auch auf der B1 gilt das Verbot für rechts überholen. Un das ist schon der Fall, so wie du es beschreibst. Du brauchst dafür nicht wieder linke einscheren, um den Überholvorgang zu beenden.

    Einzige Ausnahme dabei ist ein zu dichter Verkehr,  wo dann die linke Spur zu voll ist und rechts der Fluss besser läuft. Dann darfst Du in der Schlage dran vorbeischleichen.

     

    Kommentar von gelisse gelissegelisse

    naja auf der b1 ist eigentlich nur dichter verkehr

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    Antwort von Trilobit Trilobit

    Selbstverständlich ist das rechts überholen. Wie würdest du den Begriff denn sonst definieren?

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    Antwort von neca86 neca86

    gleichberechtigte fahrbahnen gibt es nur innerorts! ansonsten gilt das rechtsfahrgebot (auch wenns teilwweise nervig ist) aber btw ich kenne die straße nicht von der du sprichst sondern beschreibe die regeln nur allgemein

    Kommentar von crazyrat crazyratcrazyrat

    Auf der B1 in Dortmund und Unna z.B. gilt diese Regeleung auf den mehrspurigen Strecken nicht. Da sind die Spuren zwar innerorts, aber dort ist auch Rechts vorbeifahren oft genug bestraft worden als Rechts überholen. Und auch innerorts, wie gesagt, darfst Du nicht ohne weiteres bei freier Fahrt rechts vorbeiziehen oder/und überholen.

    Und ich denke, das gilt auch so in Berlin!

    Und wer die B1 nicht kennt, ist weltfremd.

    Kommentar von neca86 neca86neca86

    tut mir ja leid, dass ich in berlin nooch kein auto gefahren bin aber ich komm aus köln...gab für mich bis jetzt keinen grund mal die b1 mit dem auto zu nutzen...(wenn man bei uns irgendwo hin will, gibts da ne autobahn^^)

    oder kennst du die kölner stadtautobahn, nord-süd-fahrt, zoobrücke, ...?

     

    was ist denn für dich eine freie fahrt, bei der man noch überholen möchte/muss?

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Da sind die Spuren zwar innerorts, aber dort ist auch Rechts vorbeifahren oft genug bestraft worden als Rechts überholen. Und auch innerorts, wie gesagt, darfst Du nicht ohne weiteres bei freier Fahrt rechts vorbeiziehen oder/und überholen.

    "Zickzack" fahren ist ja da auch nicht unbedingt erlaubt (Rechts rüber, vorbei, wieder links usw.)

    Ansonsten ist § 7 Absatz 3 doch eindeutig:

    (3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen  dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

    Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_07.php

    Und wenn ich rechts schneller als links fahren darf, darf ich somit eben rechts überholen.

    Stellt sich halt die Frage wo dort auf der B 1 in DO abkassiert wurde und wenn ja, ob es innerorts war und die Fahrzeugführer durch "Zickzack" aufgefallen sind. Wichtig ist, das auf dieser Straße dann auch ein Ortsschild passiert wurde.

    Liegt so ein Verhalten des Fahrers nicht vor und es wurde tatsächlich innerorts abkassiert, dann sind entweder die Beamten unwissend, oder die Unwissenheit der Autofahrer wird ausgenutzt, wass ich alles eher nicht glaube.

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    RatgeberHelden Antwort von Eichbaum1963 Eichbaum1963

    § 7 Absatz 3 sagt es soch eindeutig, dass innerorts rechts schneller als links gefahren werden darf. Da dies auch als überholen gilt, darf eben rechts überholt werden. "Slalom" oder "Zickzack" fahren ist aber auch nicht erlaubt.

    Wichtige Voraussetzung: Ein Ortschild was auf den Beginn der geschlossenen Ortschaft hinweist. Erst ab da ist es erlaubt. Gerade in Großstädten wie Berlin könnte man anhand der Bebauung vermuten innerorts zu sein - was aber gar nicht der Fall sein muss.

    Vor allem aber: es muss auch mindestens 2 markierte Fahrstreifen geben.

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    Antwort von suncekret1 suncekret1

    Wenn man die zulässige Höchstgeschwiedigkeit nicht überschreiten kann man li.überholen.

    Kommentar von suncekret1 suncekret1

    ich meinte re.überholen

     

    Kommentar von lupfi lupfilupfi

    falsch ! Rechts überholen ist grundsätzlich verboten !!

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    So grundsätzlich wohl doch nicht.

    Z. B. Innerorts und auch auf Einfädelspuren darf rechts schneller als links gefahren werden. Und wie nennt man dies? Genau: überholen. Die Definition "vorbeifahren" gibts nicht im fließenden Verkehr.

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    Antwort von Mehli85 Mehli85

    Grundsätzlich ist rechts Überholen verboten, auch in dem o.g. Fall. Ausnahmen bilden Fahrstreifen die in andere Richtungen gehen (Z.b. am Autobahnkreuz ab dem Punkt wo die Markierungen "dick und kurz" werden...)

     

    Ob diese Regelung immer Sinn macht braucht man nicht diskutieren.

    Hhältst du dich nicht an das Überholverbot und es kommt zum Unfall ist dir eine Teilschuld sicher (wenn Nachweisbar...)

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