Die verkehrsrechtlichen Definitionen lauten:
Überholen: Es überholt, wer von hinten nach vorne an einem auf derselben Fahrbahn befindlichen, sich in derselben Richtung bewegenden oder mit Rücksicht auf die Verkehrslage wartenden Verkehrsteilnehmer vorbeifährt.
Vorbeifahren: jede Richtungsänderung aufgrund eines stehenden Hindernisses
Gemäß § 7 StVO gilt außerdem:
Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.
Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.
Innerhalb geschlossener Ortschaften [...] dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung [...] den Fahrstreifen frei wählen [...]. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
jep genau wegen dem schnelleren verkehrsfluss mache ich es - so "überholt" man ja eine ganze schlange von autos und kann eigentlich nix dafür?