Ich habe gehört, dass Pflegebedürftige von ihrer Krankenkasse Geld für die Pflege bekommen können, wenn die Pflegekasse nicht zahlt. Ist das tatsächlich so, und für welchen Zeitraum gilt das?
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Auch von der Krankenkasse Geld für die Pflege bekommen?
Frage von
herrentorte
Antworten (3)
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2Antwort von
1hoss431hoss43
Ja! Alles wissenswerte dazu erfährst Du hier:
http://www.ratgeber-pflegegeld.de/denemte_in_die_pflegestufe.html
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0Antwort von
IgittaIgitta
Wie mir bekannt ist, muss die KK 720 Tage lang Pflegegeld zahlen, wenn dies so versichert war??!!
Kommentar von
ReginaNaujoks Diese Antwort ist leider falsch
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Diese Frage
http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc~E3DA650B864154C0C93E4AC02C4EA2473~ATpl~Ecommon~Scontent.html
http://www.med-kolleg.de/news/n2751079957.html
Wenn Angehörige selbst pflegen, dann zahlt die Pflegekasse ein so genanntes Pflegegeld. Dessen Höhe wiederum abhängig ist von der Pflegestufe, die der MDK ermittelt hat. Das reicht pro Monat bei Pflegestufe 1 von ungefähr 205 Euro bis 665 Euro bei Pflegestufe 3. Wenn der Pflegedienst die Pflege übernimmt, dann werden Sachleistungen bezahlt. Wobei die Sätze doppelt so hoch liegen, also zwischen 384 und 1.432 Euro im Monat.
Entscheidend ist die Pflegestufe: Je höher, desto mehr Geld gibt die Pflegekasse, also die jeweilige Krankenkasse. In Stufe 1 fällt, wer 90 Minuten am Tag Hilfe bei »regelmäßig wiederkehrenden täglichen Verrichtungen« braucht, davon mindestens 46 Minuten für Körperpflege, Ernährung und Mobilität. In Stufe 2 umfasst die Hilfe drei Stunden, in Stufe 3 fünf und in Stufe 4 (Härtefall) sieben. Wer in welche Stufe kommt, legt der Medizinische Dienst der Krankenkassen bei einem Hausbesuch fest. Ihm sollte man nichts beschönigen, da das die Stufe herabsetzen würde, und den Bedarf mit einem Pflegetagebuch untermauern. Den Antrag stellt man früh, das Geld kommt rückwirkend ab Antragstellung.
Pflege zu Hause
Wer seine Eltern zu Hause pflegt, bekommt je nach Stufe 205, 410 oder 665 Euro - steuerfrei. Die Pflegeversicherung zahlt den Angehörigen außerdem Renten- und Unfallversicherung. Alle drei Monate berät ein Pflegedienst die Angehörigen. Außerdem bieten die Kassen Gratis-Kurse an.
http://www.main-netz.de/nachrichten/serien/pfelegefall/art11669,305204
Mein Vater ist pflegebedürftig,kann ich meine Kosten auf das Finanzamt abwälzen?
http://www.cecu.de/1635+M582a4ac4fbe.html
Die wichtigsten Steuertipps zum Steuern und Geld sparen... gesetzlichen Vorschrift ist ab dem Jahr 2006 erweitert worden um Pflege- und Betreuungsleistungen... Damit soll das Engagement von Angehörigen anerkannt werden,...Er erhält somit vom Finanzamt eine Steuerermäßigung von 20 % von 3.600 Euro = 720 Euro...
Auch diese Antwort beantwortet nicht die Frage nach den Leistungen der Krankenkasse wenn die Pflegekasse NICHT zahlt.