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Auch nach Einführung der Abgeltungssteuer Kursgewinne aus Fonds steuerfrei kassieren?

Frage von cliffhanger cliffhanger

Können auch nach Einführung der Abgeltungssteuer in einem Fonds enthaltene Kursgewinne über den Anteilsverkauf steuerfrei kassiert werden, sofern sie vor 2009 angeschafft wurden?

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Antworten (5)

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    Antwort von ErwinHuber ErwinHuber

    Wertsteigerungen bei Fondsanteilen, die vor dem 01.01.2009 angeschafft werden, unterfallen nicht der Abgeltungsteuer. Bei all dem Getöse wird aber oft die Frage vernachlässigt, ob es überhaupt Sinn macht, sich nur wegen der Steuerersparnis für eine bestimmte Kapitalanlage zu entscheiden. Aus der Vergangenheit weiß man (Stichworte: Bauherrenmodelle, Ostimmobilien usw.), dass solches Unterfangen oft schief geht. Die Kapitalanlage muss sich auch ohne Steuerersparnis rechnen. Exakt zu diesem Thema gibt es zahlreiche gute Artikel renommierter Autoren auf der Website http://www.abgeltungsteuer.de

    K. Schmid

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    Antwort von 1738297 1738297

    Nach der derzeitigen Gesetzeslage bleiben die Investmentfonds von der Abgeltungssteuer befreit, die vor dem 1.1.2009 gekauft werden. Im Internet gibt es verschiedene Web-Seiten, wo man sich über die Abgeltungssteuer informieren kann. Beispielsweise auf der Seite http://www.abgeltungssteuer2009.net/

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    Antwort von Niklaus Niklaus

    Nur die Fonds, die du noch in 2008 erwirbst.

    http://www.meine-finanzseite.de/Abgeltungssteuer.asp

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    Antwort von FordPrefect FordPrefect

    Bei Anschaffung bis 31.12.2008, ja. Es ist allerdings ratsam, dafür ein eigenes Depot zu führen, da man sonst beim Nachkauf/Verkauf von Anteilen vor dem Problem steht, gegenüber dem FA nachzuweisen, dass man nur solche Anteile verkauft hat, die bereits unter die Abgeltungssteuer fallen, und keine, die man schon länger hält.

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    Antwort von oarhellger oarhellger

    Spätestens in 2008 erworbene Fonds unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Auch auf Jahrzehnte hinaus können sich so steuerfreie Kursgewinne gesichert werden, wenn sich der Finanzminister nicht wieder was neues einfallen lässt.

    Kommentar von LittleArrow LittleArrowLittleArrow

    Satz eins ist nur in Bezug auf die realisierten Kursgewinne richtig, aber falsch in Bezug auf die Wertpapiererträge, denn letztere unterliegen ab dem 01.01.2009 der Abgeltungssteuer (abgesehen von den Sonderfällen Nichtveranlagungsbescheinigung oder zu versteuerndes Einkommen unter € 15.000 bei Ledigen bzw. € 30.000 bei Verheirateten).

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