Freunde haben sich einen Alterssitz in Spanien gekauft, in dem sie mehrre Wochen im Jahr verbringen. Im Moment fallen dort ein paar kleinere Renovierungsarbeiten an. Sind die beim deutschen Finanzamt als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerbegünstigt? Oder gilt das nur für in Deutschland ausgeführte Arbeiten?
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Warum sollte das deutsche Finazsystem für Arbeiten von spanischen Handwerkern aufkommen?
Der Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen soll auch für Haushalte in anderen Staaten der Europäischen Union (EU) oder genauer des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelten – sowohl für die Zukunft als auch rückwirkend. Dies geht aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 hervor, den das Bundeskabinett kürzlich beschloss.
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Steuerrecht findet auch in der Eu in dem Land an wo sie entstehen, können also auch nur in Spanien geltend gemacht werden, so da dort Steuer anfallen, aber nur wenn Einkommensteuer bezahlt wird.Können jedoch auch in der deutschen Steuerklärung benannt werden.
Samml am 7. Oktober 2008 11:52 Korrektur, gilt jetzt auch in Deutschland !Sorry !
DH