1

AU trotzdem schon verlängern?

Frage von Yirasmina Yirasmina

Hallo Ihr :)

Also, ich bin seit Montag bis einschließlich morgen krank geschrieben (Brechdurchfall-.-)... seit heut Nacht hab ich jetzt aber noch Fiber dazu bekommen und auch sonst hat sich nichts verbessert... Nun wollte ich fragen, ob ich HEUTE schon zum Arzt gehen kann zwecks Verlängerung der Krankmeldung, da ich sicherlich NICHT bis übermorgen vollkommen gesund sein werde (39,1 Fiber) - (AU-Schein geht ja noch bis morgen).. Mein Hintergedanke dabei ist eher, dass ich so, wenn ich weiterhin krankgeschrieben werde, meinen Arbeitskollegen früher Bescheid geben kann, damit sie für mich leichter einen Ersatz finden (Arbeite in der Pflege)... Kann der Arzt die AU verlängern, auch wenn die Erstbescheinigung noch nicht abgelaufen ist? oder geht das erst ab morgen? Liebe Grüße, Mina

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Natürlich kannst du das. Der Arzt hat mit der AU von Mo-Do nur seine voraussichtliche Einschätzung über die Dauer der Krankheit angegeben und wenn du heute kommst und sagst, dass es sich verschlimmert hat kann er die AU auch jetzt schon verlängern.

  • 0
    Antwort von kapfliigel kapfliigel

    Hallo, erst mal gute Besserung. Ich glaube nicht, dass ein Arzt eine AU verlängern kann, während eine andere AU noch läuft. Aber ich täte einfach mal in der Arztpraxis anrufen und nachfragen. Und auch wenn das dann nicht möglich ist, solltest du trotzdem deinen Kollegen schon Bescheid sagen, dass sich deine Krankheit noch verschlimmert hat und du vllt nicht bis übermorgen wieder einsatzfähig bist.

    Kommentar von Yirasmina Yirasmina

    danke... mh, das doofe is, dass man bei uns scho schnell wissen muss, wie lange genau die AU geht... der gesammte dienstplan muss geändert werden, wenn jemand auch nur 1 Tag fehlt.. kollegen müssen einspringen, ihre dienste müssen dann abgedeckt werden, damit sie nicht zu viele tage am Stück arbeiten... drum wollt ichs heute schon.. wenn morgen erst, haben sie ggenau 1 tag, um alles weiter zu ändern.. bei 2 Tagen isses wahrscheinlicher andere Mitarbeiter telefonisch (oder im dienst - die meisten gehen ja bei "Arbeit" ned ans telefon) zu erreichen -.-

    Kommentar von kapfliigel kapfliigel

    ich an deiner Stelle würde einfach in der Arbeit Bescheid geben, dass sich eine Verschlimmerung eingestellt hat und dass du glaubst übermorgen sicher noch nicht so gesund bist um arbeiten zu können. Du kannst ja deiner Chefin die Sache schildern. Sie wird dann schon wissen, dass sie dich erst die nächste Woche wieder einsetzen kann. Vllt solltest du heute trotzdem deinen Arzt noch aufsuchen, weil eben eine Verschlimmerung eingetreten ist und mit ihm zusammen das* Problem AU* durchbesprechen.

  • 0
    Antwort von MrMcFly MrMcFly

    das kommt auf deinen arbeitgeber an... sind deine kollegen nett und kompetent, dann verstehen sie es... hast du gehässige kollegen, die einem was böses wollen, würde ich mich erst morgen drum kümmern... die au kannst du auch so schon verlängern...

    welche branche?

    Kommentar von Yirasmina Yirasmina

    Altenpflege.. denke, meine Kollegen sind mir eher dankbar, wenn sie früh genug bescheid wissen (meine chefin hat mich selbst heimgeschickt und gesagt, sie will mich in der arbeit erst wieder sehen, wenn ich wieder gesund bin) :) wusste nur ned, ob der arzt das so ausstellen kann (erste AU 11. - 15. und 2te AU 14 - ???) weiß nur ned, ob das klappt, wenn sich die letzten tage überschneiden! (wg. Krankenkasse oder so, ...)

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.