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AU-Prüfung: Muss ich für die Schlamperei der Werkstatt geradestehen?

gefragt von Guiseppe1960Guiseppe1960 am 27.02.2008 um 15:09 Uhr

Ich hatte im September 2007 die vorgeschriebene Abgas-Untersuchung durchführen lassen. Aus Schlamperei wurde vergessen, die Plakette anzubringen, was ich (leider) damals nicht überprüft hatte, als ich meinen Wagen aus der Werkstatt abgeholt hatte.

Nun bekam ich einen Strafzettel und soll 15,- € zahlen, was ich aber irgendwie nicht einsehe. Die Werkstatt hielt sich verdeckt ("Das kann ja mal im Stress passieren..."), und hat jetzt die Plakette nachträglich angebracht.

Wie soll ich nun reagieren, wenn in ein paar Tagen der Bußgeldbescheid kommt?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 27. Februar 2008 15:16
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Du hast ja den Wagen nach der AU abgenommen. Dabei hättest Du feststellen können, dass die Arbeit nicht komplett (Plakette) ausgeführt ist. Weder die Werkstatt noch die Polizei wird Dir entgegenkommen. Du bist der Halter und damit dafür verantwortlich. Leider wirst Du zahlen müssen.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 27. Februar 2008 15:18

genau so ist es DH !


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 27. Februar 2008 15:54
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Du hast doch den AU-Bericht. Wenn die Zahlungsaufforderung kommt Widerspruch einlegen und Kopie der AU mit einreichen. Solltest Du dennoch bezahlen müssen, sollte die Werkstatt das schon ausgleichen bei Dir. Ansonsten ruhig die Werkstatt wechseln und das nächste Mal bei Abholung des Wagens nachsehen.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 27. Februar 2008 15:26
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Wieso sollte nach einem Strafzettel noch ein Bußgeldbescheid kommen? Außerdem sind das zwei Sachen. Wenn du den Strafzettel nicht zahlst und daurch eine höhere Strafe riskierst, ist das keinesfalls etwas, was Du später auf die Werkstatt abwälzen kannst! Der Behörde ist es egal, warum Du keine Plakette hast. Die Werkstatt hat ja den Fehler indirekt schon eingestanden, auch indem sie nachträglich eine Plakette angebracht hat, ohne neuerliche Untersuchung! Rede mit den Leuten! Die 15,- Euro sollten sie schon aus Kulanz übernehmen. Oder ist es ihnen egal, evtl. einen Kunden zu verlieren?


dragon100
beantwortet von dragon100 am 27. Februar 2008 15:12
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Du hast doch sicher eine Rechnung.Versuch Widerspruch einzulegen,ansonsten würde ich die 15 € der Werkstatt in Rechnung stellen.


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