Guiseppe1960 am 27.02.2008 um 15:09 Uhr
Ich hatte im September 2007 die vorgeschriebene Abgas-Untersuchung durchführen lassen. Aus Schlamperei wurde vergessen, die Plakette anzubringen, was ich (leider) damals nicht überprüft hatte, als ich meinen Wagen aus der Werkstatt abgeholt hatte.
Nun bekam ich einen Strafzettel und soll 15,- € zahlen, was ich aber irgendwie nicht einsehe. Die Werkstatt hielt sich verdeckt ("Das kann ja mal im Stress passieren..."), und hat jetzt die Plakette nachträglich angebracht.
Wie soll ich nun reagieren, wenn in ein paar Tagen der Bußgeldbescheid kommt?

Du hast ja den Wagen nach der AU abgenommen. Dabei hättest Du feststellen können, dass die Arbeit nicht komplett (Plakette) ausgeführt ist. Weder die Werkstatt noch die Polizei wird Dir entgegenkommen. Du bist der Halter und damit dafür verantwortlich. Leider wirst Du zahlen müssen.

Du hast doch den AU-Bericht. Wenn die Zahlungsaufforderung kommt Widerspruch einlegen und Kopie der AU mit einreichen. Solltest Du dennoch bezahlen müssen, sollte die Werkstatt das schon ausgleichen bei Dir. Ansonsten ruhig die Werkstatt wechseln und das nächste Mal bei Abholung des Wagens nachsehen.

Wieso sollte nach einem Strafzettel noch ein Bußgeldbescheid kommen? Außerdem sind das zwei Sachen. Wenn du den Strafzettel nicht zahlst und daurch eine höhere Strafe riskierst, ist das keinesfalls etwas, was Du später auf die Werkstatt abwälzen kannst! Der Behörde ist es egal, warum Du keine Plakette hast. Die Werkstatt hat ja den Fehler indirekt schon eingestanden, auch indem sie nachträglich eine Plakette angebracht hat, ohne neuerliche Untersuchung! Rede mit den Leuten! Die 15,- Euro sollten sie schon aus Kulanz übernehmen. Oder ist es ihnen egal, evtl. einen Kunden zu verlieren?

Du hast doch sicher eine Rechnung.Versuch Widerspruch einzulegen,ansonsten würde ich die 15 € der Werkstatt in Rechnung stellen.
genau so ist es DH !