Ein befreundetes Ehepaar hat zwei Kinder im Kindergartenalter. Weil beide Elternteile berufstätig sind, wollen sie gerne eine ganztägige Betreuung für ihre Kinder und haben deshalb darüber nachgedacht, sich ein Au-pair Mädchen ins Haus zu holen. Normalerweise sind Kosten für Kindererziehung ja steuerlich absetzbar, aber gilt das auch für Au-pairs? Schließlich sind die ja nicht nur für die Kinderbetreuung zuständig, sondern würden auch im Haushalt arbeiten.

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