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Au-Pair Krankenversicherung - was ist die Selbstbeteiligung im Versicherungsfall?

Frage von AnnaLuise174 AnnaLuise174

Hi,

Also ich bin im Moment als Au-Pair in Irland, und bei meiner Krankenversicherung die ich habe steht, dass die Selbstbeteiligung im Versicherungsfall 50 € beträgt. Da gabs dann noch diese Erklärung zu:

"Unter Selbstbeteiligung versteht man den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (besipielsweise pro Schadensfall). Der Betrag der Selbstbeteiligung wird als absoluter oder prozentualer Anteil vertraglich vereinbart. Über den Betrag der Selbstbeteiligung hinausgehende Summen werden von der Versicherung bezahlt. Dadurch kann die Versicherung mit einer günstigeren Prämie angeboten werden. "

Versteh ich leider immer noch nicht.. Was ist denn ein Versicherungsfall? Muss ich schon 50 € zahlen wenn ich zum Arzt gehe? Oder nur wenn ich ins Krankenhaus eingeliefert werde?

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Peter96 Peter96

    Das bedeutet, dass Du pro Schadenfall 50 € aus eigener Tasche bezahlen mußt. Wenn Du also wegen Rückenschmerzen zum Arzt gehst, mußt Du 50 € bezahlen. Eingeschlossen sind alle weiteren Behandlungen wegen der Rückenschmerzen. Gehst Du später wieder zum Arzt wegen eines Beinbruchs, mußt Du wieder 50 € bezahlen, egal wielange Du z. B. im Krankenhaus bist usw. Diese 50 € fallen für jede neue Krankheit nur einmal an. Also nicht für jeden Arztbesuch.

    Kommentar von AnnaLuise174 AnnaLuise174

    Aber wenn ich 20 mal wegen meines Handgelenkes zum Arzt gehe muss ich dann nicht mehr zahlen?

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    Es steht da ja "pro Schadenfall". Das Handgelenk wäre ein Schadensfall. Hättest Du jetzt auch noch etwas am anderen Handgelenk, wäre das ein neuer Schadensfall. Jetzt müßtest Du wieder 50 € bezahlen. Was die Begleichung der Arztberechnung betrifft, so könnte es sein, dass der Arzt direkt mit der Versicherung abrechnet. Das müßte aber auch in Deinem Vertrag drinstehen.

    Kommentar von AnnaLuise174 AnnaLuise174

    Ok danke :)

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    gern geschehen.

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    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    noch eine Ergänzung zu der guten Antwaort von Peter96:

    Es kann sehr sinnvoll sein, im Vertrag nachzulesen, welche Leistungen genau abgesichert sind. Bei folgenden Leistungen gibt es oft große Unterschiede:

    • Heilmittel (z.B. Krankengymnastik)

    • Krankenwagen/Taxi

    • Rücktransport nach Deutschland

    • Hilfsmittel (welche Arten?)

    In Deutschland sind diese Hilfsmittel abgesichert:

    http://db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS

    • Anschlussreha nach Krankenhausbehandlung

    Am besten auch mit der deutschen gesetzlichen Krankenkasse klären, ob die Versicherung in D in dieser Zeit weiterläuft. Wenn ja, dann bestände wie bei Urlaubern ein Leistungsanspruch gegenüber der irischen Krankenkasse (man benötigt dann aber die Europäische Versicherungskarte EHIC von der dt. Krankenkasse):

    .dvka.de/oeffentlicheSeiten/UrlaubAusland/MerkblaetterUrlaub.htm

    Gruß

    RHW

  • 1
    Antwort von blackcat007 blackcat007

    es spielt keine Rolle,ob Du zum Arzt gehst oder ins Krankenhaus musst.Kosten hast Du so oder so.D.h.pro Arztbesuch usw.musst Du 50,-Euro selber bezahlen,den Rest bezahlt die Krankenversicherung.

    Kommentar von AnnaLuise174 AnnaLuise174

    Kostet ein Arztbesuch denn 50 €? Und weißt du zufällig ob ich das vor Ort bezahle oder ob meine KV das dann später von mir zurückfordert?

    Kommentar von blackcat007 blackcat007blackcat007

    wie teuer ein Arztbesuch ist,kann ich Dir nicht sagen.Du solltest mal eine Mail zu Deiner Krankenkasse schicken,ob Du es vor Ort bezahlen musst oder ob sie es später zurückfordern.Alternativ kannst Du auch mal in den Vertrag sehen,ob da etwas erklärt ist.

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