Mein problem ist ich habe mir ein Auto gekauft und habe alle Unterlagen bis auf das AU Protokoll. Im Fahrzeugschein und TÜV-Protokol ist aber angegeben das der Wagen noch 2 Monate TÜV hat. Meine Frage ist jetzt kann ich das Auto nächste Woche zulassen ohne die AU-Bescheinigung???
AU-Bescheinigung bei Zulassung
Antworten (5)
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GruftelfeGruftelfe
Seit einiger Zeit wird die AU im Rahmen der TÜV-Untersuchung durchgeführt, so dass es kein Extra-AU-Protokoll mehr gibt. Die Plakette fällt ja auch weg. Guck' einmal auf den TÜV-Bericht, ob etwas d'raus hervorgeht.
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jetztgehtslosjetztgehtslos Warum bekommt eine FALSCHE Antwort ein Sternchen ????
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Winni86 sorry ich war zu voreilig^^ asche über mein haupt
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5Antwort von
jetztgehtslosjetztgehtslos
In diesem Fall musst Du die AU noch vorlegen. Alternativ wäre die Möglichkeit, dass Du jetzt vor der Zulassung noch HU und AU neu machst.
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hallole zusammen Da ist der Verkäufer in der Pflicht diesen zu beschaffen. ggf weis er ja wo diese AU gemacht wurde denn die Betriebe müßen diese als Copy dokumentieren es sei denn es ist eine ..... besonder Prüfung gekauft oder gemacht worden. Zulassung wirst du ohen vermutlich nicht bekonmmen, hängt auch von der größzügigkeit des Beamten der zulassungsstelle ab ob er ggf das alte kennzeichen mitPlakette anerkennt was ja möglich ist. Joachim
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Winni86 das alte kennzeichen hab ich nicht da der Wagen abgemeldet ist.
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jloethejloethe Das entbindet den verkäufer nicht diese Info ggf vom Vorbesitzer zu erfragen und dort ggf zu beschaffen. Joachim
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1Antwort von
Leon97531Leon97531
Du benötigst die AU Bescheinigung wenn diese auf der Zulassungsstelle verlangt wird, siehe StVZO §47a Absatz 4:
4) Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat die Prüfbescheinigung der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen. Kann die Prüfbescheinigung nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift von der untersuchenden Stelle zu beschaffen oder eine Abgasuntersuchung durchführen zu lassen.
Die letzte HU war aber 2008 und im Bericht steht nur das der Wagen bestanden hat.
Dies ist so nicht ganz richtig.
Es gibt auch weiterhin ein Prüfprotokoll der AU, nur weil eine aktuelle AU zum Bestandteil einer zu bestehenden HU gehört, und es keine Extra Plakette mehr gibt, fällt die AU und deren Bescheinigung nicht weg.
Eine bestandene AU geht weiterhin aus dem Prüfbericht der AU hervor. Die AU darf nur nicht mehr wie 4 Wochen zurückliegen um eine HU zu bestehen, die AU selbst kannst du machen lassen wo du willst, auch separat und nicht zwingend mit der HU zusammen.