1

AU-Bescheinigung bei Zulassung

Frage von Winni86 Winni86

Mein problem ist ich habe mir ein Auto gekauft und habe alle Unterlagen bis auf das AU Protokoll. Im Fahrzeugschein und TÜV-Protokol ist aber angegeben das der Wagen noch 2 Monate TÜV hat. Meine Frage ist jetzt kann ich das Auto nächste Woche zulassen ohne die AU-Bescheinigung???

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Gruftelfe Gruftelfe

    Seit einiger Zeit wird die AU im Rahmen der TÜV-Untersuchung durchgeführt, so dass es kein Extra-AU-Protokoll mehr gibt. Die Plakette fällt ja auch weg. Guck' einmal auf den TÜV-Bericht, ob etwas d'raus hervorgeht.

    Kommentar von Winni86 Winni86

    Die letzte HU war aber 2008 und im Bericht steht nur das der Wagen bestanden hat.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Dies ist so nicht ganz richtig.
    Es gibt auch weiterhin ein Prüfprotokoll der AU, nur weil eine aktuelle AU zum Bestandteil einer zu bestehenden HU gehört, und es keine Extra Plakette mehr gibt, fällt die AU und deren Bescheinigung nicht weg.
    Eine bestandene AU geht weiterhin aus dem Prüfbericht der AU hervor. Die AU darf nur nicht mehr wie 4 Wochen zurückliegen um eine HU zu bestehen, die AU selbst kannst du machen lassen wo du willst, auch separat und nicht zwingend mit der HU zusammen.

    Kommentar von jetztgehtslos jetztgehtslosjetztgehtslos

    Warum bekommt eine FALSCHE Antwort ein Sternchen ????

    Kommentar von Winni86 Winni86

    sorry ich war zu voreilig^^ asche über mein haupt

  • 5
    Antwort von jetztgehtslos jetztgehtslos

    In diesem Fall musst Du die AU noch vorlegen. Alternativ wäre die Möglichkeit, dass Du jetzt vor der Zulassung noch HU und AU neu machst.

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von jloethe jloethe

    hallole zusammen Da ist der Verkäufer in der Pflicht diesen zu beschaffen. ggf weis er ja wo diese AU gemacht wurde denn die Betriebe müßen diese als Copy dokumentieren es sei denn es ist eine ..... besonder Prüfung gekauft oder gemacht worden. Zulassung wirst du ohen vermutlich nicht bekonmmen, hängt auch von der größzügigkeit des Beamten der zulassungsstelle ab ob er ggf das alte kennzeichen mitPlakette anerkennt was ja möglich ist. Joachim

    Kommentar von Winni86 Winni86

    das alte kennzeichen hab ich nicht da der Wagen abgemeldet ist.

    Kommentar von jloethe jloethejloethe

    Das entbindet den verkäufer nicht diese Info ggf vom Vorbesitzer zu erfragen und dort ggf zu beschaffen. Joachim

  • 1
    Antwort von Leon97531 Leon97531

    Du benötigst die AU Bescheinigung wenn diese auf der Zulassungsstelle verlangt wird, siehe StVZO §47a Absatz 4:
    4) Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat die Prüfbescheinigung der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen. Kann die Prüfbescheinigung nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift von der untersuchenden Stelle zu beschaffen oder eine Abgasuntersuchung durchführen zu lassen.

  • 0
    Antwort von Maruby Maruby

    Nein, meiner Erfahrung nach, wird Dir das nichts nützen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.