atypisch stiller gesellschafter...wie in die Einkommensteuer einbauen?
hallo leute, wie baue ich einen atypischen stillen gesellschafter in die einkommensteuer ein? zu welchen einkünften gehört der ? (eink. aus gewerbebetrieb?) und was ist zu beachten?
wäre euch echt dankbar wenn ihr helfen könntet...
liebe grüße
=)))
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Atypisch stiller Gesellschafter:
Dieser ist nicht nur mit einer Kapitaleinlage gegen Verzinsung beteiligt (still), sondern zusätzlich noch an den stillen Reserven des Unternehmens.
Dies macht ihn zum Mitunternehmer und aus diesem Grund hat er auch Einkünfte aus Gewerbebertrieb.
Diese werden nach § 180 AO gesondert festgestellt und zwar durch den Betriebsinhaber. Er muß also eine sog. gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellungserklärung anfertigen.
Du mußt in Deiner Est-Erklärung nur die Anlage G dort ab Zeile 8? (als Mitunternehmer) den Namen der Gesellschaft mit Steuer-Nr. u Finanzamt machen. Dein Wohnsitzfinanzamt wird dann das Ergebnis automatisch nach § 175 AO in Deinem ESt-Bescheid berücksichtigen, falls das Ergebnis erst nachträglich bekannt wird. (also Du erstellst in diesem Fall Deine Erklärung früher, als der Betrieb, dann wird der Bescheid automatisch geändert, sobald das Ergebnis bekannt wird).
Wenn Du das Ergebnis schon kennst kannst Du dann natürlich dieses eintragen.
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Hallo,
solche Fragen kann dir dein Finanzamt beantworten, ruf einfach an.
Kommentar von RautenMiroRautenMiro 04.10.2010Die haben ja auch sonst nix zu tun, wer gibt für so was DH?
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 04.10.2010Nur welche, die ebenfalls glauben, das Finanzamt würde in Steuersachen beraten anstatt Steuern zu verwalten.
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Typisch stiller Gesellschafter: Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Atypisch stiller Gesellschafter: Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
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Der gehört sozusagen zu den Sponsoren. Wenn immer er ein Einlage oder Entnahme über Barkasse, Banküberweisung tätigt ist das dem Finanzamt mitzuteilen und beim Umsatzsteuerausgleich mit anzugeben!
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Ein "stiller Gesellschafter" ist doch nur im Aussenauftritt der Firma "still" = unsichtbar.
Aber nicht für das Finanzamt ! Da muss Alles offengelegt werden; sogar der Gesellschafter-Vertrag.
Und daraus ergeben sich dann auch alle Antworten zu Deiner Frage.
Kommentar von jockljockl 04.10.2010Leider kann nur 1x DH vergeben werden :-((( DH
Kommentar von RautenMiroRautenMiro 04.10.2010Kann ich leider nicht bestätigen!!!! kein Daumen hoch, es ist zwar nicht ganz so falsch, aber die Grundproblematik ist überhaupt nicht angesprochen worden!!!!!
Kommentar von OnkelBerniOnkelBerni 04.10.2010An Rauten Miro
Sie kritisieren nur herum, ohne selbst Lösungsvorschläge zu geben.
Meine Darstellung ist RICHTIG !!!!
Kommentar von RautenMiroRautenMiro 04.10.2010Dann lies jetzt mal. Ausführliche Lösungen benötigen schon mal ein paar Minuten
Kommentar von RautenMiroRautenMiro 04.10.2010Er muss überhaupt keine Verträge vorlegen im übrigen... Er kann in seiner ESt-Erklärung NICHTS aber auch gar NICHTS selbst erklären, weil es DAS FALSCHE Verfahren ist.... Sie sprechen von still.. er ist aber nicht still sondern atypisch still. Die Erklärung wird von der Gesellschaft erstellt und nicht vom Mitunternehmer
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Hallo Zero1988,
Man O Man, da könnte ich was lernen, Zero1988, Du mußt mir erstmal erklären, was ein atypisch stiller Gesellschafter ist! Sind es die toten Gesellschafter etwa?...
Gruß. Emmi
Ok, ausführlicher kann´s nur noch sein Steuerberater...
Warum fragt er den eigentlich nicht ??
DH
OK Friede, ausführlicher kann ich es auch, aber ich denke es war für Sache dienlich und er weiß jetzt Bescheid
Aber lieber RautenMiro, du BIST ja Steuerberater...
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Super Antwort!