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Attrappen zur Abschreckung - Legal ?

Frage von MaxMoll95 MaxMoll95

Ist es legal, zb. eine Schwert-/ Dolch-/ etc.-attrappe zu besitzen (Stumpf geschliffen; ungefährlich; nicht kampftauglich) mit sich zu führen, um z.B. bei einer Schlägerei, welche man beobachtet den Angreifer abzuschrecken/zu verjagen und somit das Opfer zu schützen ?????

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Antworten (10)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Nunuhueper Nunuhueper

    Abschreckung? Lass Dir was einfallen, zum Beispiel benutze eine Trillerpfeife, die ist lauter als ein Hilferuf. Solltest Du selber angegriffen werden, mime einen epileptischen Anfall...

  • 3
    Antwort von hgwiegers hgwiegers

    wie wäre es mit neuen turnschuhe damit du schneller laufen kannst

    Kommentar von Haarerauf HaareraufHaarerauf

    ... um z.B. bei einer Schlägerei, welche man beobachtet den Angreifer abzuschrecken/zu verjagen und somit das Opfer zu schützen ...

    ich finde es vorbildlich , nicht weg zu laufen !!! :-) Hut ab !!

    Kommentar von hgwiegers hgwiegershgwiegers

    du armer

    Kommentar von Haarerauf HaareraufHaarerauf

    erkläre mir deinen Kommentar bite mal näher :-)

    Kommentar von hgwiegers hgwiegershgwiegers

    helfen tut man in dem man die polizei ruft oder andere leute holt

    Kommentar von ImJustAnonym ImJustAnonymImJustAnonym

    Ne eben nicht. Wenn man wegrennt, merken sich die Angreifer das du Schwach bist, und greifen dich evtl nochmal an, wenn sie dich sehen. Wenn du sie aber verjagst z.B mit Scheinwaffen, denn überlegen sie es sich 2 mal ob sie das nochmal versuchen.

  • 2
    Antwort von Haarerauf Haarerauf

    Höchswahrscheinlich nicht ! Wegen der Provokation , oder so ..

    Es ist ja auch verboten , Paintballpistiolen, Softairwaffen oder Messer ab einer bestimmten Kingenlänge öffentlich ( sichtbar ) mit zuführen ! Wenn Du mit einem solchen Teil zum Training oder so gehst, muss es in einer fest verschlossenen Tasche sein. Sonst kannste ordentlich Äger kriegen !

    Kommentar von zonk1234 zonk1234zonk1234

    Nicht nur höchstwahrscheinlich, sondern nach §42a WaffG nicht erlaubt!

    Kommentar von MaxMoll95 MaxMoll95MaxMoll95

    Ich hab mir das mal durchgelesen, unter den Anscheinswaffen sind nur Attrappen von Schusswaffen und unter den "verbleibenden" steht nur was von welchen, welche Menschen Schaden zufügen können.........

    Kommentar von MaxMoll95 MaxMoll95MaxMoll95

    Habe jetzt nach längerem suchen folgendes zitat im netz gefunden :

    "So ich habe gerade mit dem Bundesinnenministerium telefoniert: Historische Waffen werden nicht als Bedrohung angesehen! ! ! Der zuständige Beamte meinte: Wenn sie mit einer Steinschloßpistole in eine Bank gehen um diese zu überfallen, würden die dortigen Angestellten sie eher auslachen, als eine Bedrohungslage zu spüren. Na den Göttern sei dank!!!"

  • 2
    Antwort von Amoebe Amoebe

    Und woher soll die Polizei dann wissen, dass die Waffe nicht echt ist ? Und deine Gegner ?

    Wenn die dann echte Stichwaffen dabei haben, siehst du alt aus.

    Lass den Quatsch lieber sein und ruf die Polizei wenn es ernst wird.

    Kommentar von Haarerauf HaareraufHaarerauf

    ...Und woher soll die Polizei dann wissen, dass die Waffe nicht echt ist ? Und deine Gegner ?...

    Jepp! DH !

    Kommentar von Meandor MeandorMeandor

    Die Polizei weis das, weil sie die Waffen anschließend einsacken.

  • 1
    Antwort von veraeva12 veraeva12

    auch wenn du schon bewertet hast : schnelles weglaufen ist besser, als ein holzschwert.

    alles andere wäre bedrohlich.

  • 0
    Antwort von wueselduesel wueselduesel

    Anscheinwaffen können zu Problemen führen. Lass das besser.

    Besitzen darfst du die Schwerter zwar, aber nicht mitführen.

  • 0
    Antwort von whitshark whitshark

    Hey da gibt's ganz strenge Regeln. N Händler sollte dir das sagen und ut machen können. Das ist verdammt streng. Rasiertklingenbesitzer wurden von Israel auch schon wegen "versuchten Attentat" verhaftet. Ist ev. ned ganz das selbe xD

  • 0
    Antwort von dachschalker dachschalker

    das ist sogar strafbar....laß dich damit nicht erwischen...

  • 0
    Antwort von zonk1234 zonk1234

    Zu besitzen ist legal.

    Nach §42 StGb ist das Führen von Anscheinwaffen in der Öffentlichkeit verboten!

    Kommentar von zonk1234 zonk1234zonk1234

    Meinte natürlich §42 und 42a Waffengesetz

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    Antwort von carina007 carina007

    ich meine sogar das es legal ist ein 8mm Knarre bei sich zu tragen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Schreckschusspistole

    Kommentar von zonk1234 zonk1234zonk1234

    Nein du brauchst dazu eine Bescheinigung, die der Fragesteller sicher nicht hat.

    Kommentar von MaxMoll95 MaxMoll95MaxMoll95

    Da liegst du richtig :D

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