Ist es legal, zb. eine Schwert-/ Dolch-/ etc.-attrappe zu besitzen (Stumpf geschliffen; ungefährlich; nicht kampftauglich) mit sich zu führen, um z.B. bei einer Schlägerei, welche man beobachtet den Angreifer abzuschrecken/zu verjagen und somit das Opfer zu schützen ?????
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NunuhueperNunuhueper
Abschreckung? Lass Dir was einfallen, zum Beispiel benutze eine Trillerpfeife, die ist lauter als ein Hilferuf. Solltest Du selber angegriffen werden, mime einen epileptischen Anfall...
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2Antwort von
HaareraufHaarerauf
Höchswahrscheinlich nicht ! Wegen der Provokation , oder so ..
Es ist ja auch verboten , Paintballpistiolen, Softairwaffen oder Messer ab einer bestimmten Kingenlänge öffentlich ( sichtbar ) mit zuführen ! Wenn Du mit einem solchen Teil zum Training oder so gehst, muss es in einer fest verschlossenen Tasche sein. Sonst kannste ordentlich Äger kriegen !
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zonk1234zonk1234 Nicht nur höchstwahrscheinlich, sondern nach §42a WaffG nicht erlaubt!
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MaxMoll95MaxMoll95 Ich hab mir das mal durchgelesen, unter den Anscheinswaffen sind nur Attrappen von Schusswaffen und unter den "verbleibenden" steht nur was von welchen, welche Menschen Schaden zufügen können.........
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MaxMoll95MaxMoll95 Habe jetzt nach längerem suchen folgendes zitat im netz gefunden :
"So ich habe gerade mit dem Bundesinnenministerium telefoniert: Historische Waffen werden nicht als Bedrohung angesehen! ! ! Der zuständige Beamte meinte: Wenn sie mit einer Steinschloßpistole in eine Bank gehen um diese zu überfallen, würden die dortigen Angestellten sie eher auslachen, als eine Bedrohungslage zu spüren. Na den Göttern sei dank!!!"
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2Antwort von
AmoebeAmoebe
Und woher soll die Polizei dann wissen, dass die Waffe nicht echt ist ? Und deine Gegner ?
Wenn die dann echte Stichwaffen dabei haben, siehst du alt aus.
Lass den Quatsch lieber sein und ruf die Polizei wenn es ernst wird.
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HaareraufHaarerauf ...Und woher soll die Polizei dann wissen, dass die Waffe nicht echt ist ? Und deine Gegner ?...
Jepp! DH !
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MeandorMeandor Die Polizei weis das, weil sie die Waffen anschließend einsacken.
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1Antwort von
veraeva12veraeva12
auch wenn du schon bewertet hast : schnelles weglaufen ist besser, als ein holzschwert.
alles andere wäre bedrohlich.
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wueseldueselwueselduesel
Anscheinwaffen können zu Problemen führen. Lass das besser.
Besitzen darfst du die Schwerter zwar, aber nicht mitführen.
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whitsharkwhitshark
Hey da gibt's ganz strenge Regeln. N Händler sollte dir das sagen und ut machen können. Das ist verdammt streng. Rasiertklingenbesitzer wurden von Israel auch schon wegen "versuchten Attentat" verhaftet. Ist ev. ned ganz das selbe xD
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zonk1234zonk1234
Zu besitzen ist legal.
Nach §42 StGb ist das Führen von Anscheinwaffen in der Öffentlichkeit verboten!
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zonk1234zonk1234 Meinte natürlich §42 und 42a Waffengesetz
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carina007carina007
ich meine sogar das es legal ist ein 8mm Knarre bei sich zu tragen.
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zonk1234zonk1234 Nein du brauchst dazu eine Bescheinigung, die der Fragesteller sicher nicht hat.
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MaxMoll95MaxMoll95 Da liegst du richtig :D
... um z.B. bei einer Schlägerei, welche man beobachtet den Angreifer abzuschrecken/zu verjagen und somit das Opfer zu schützen ...
ich finde es vorbildlich , nicht weg zu laufen !!! :-) Hut ab !!
du armer
erkläre mir deinen Kommentar bite mal näher :-)
helfen tut man in dem man die polizei ruft oder andere leute holt
Ne eben nicht. Wenn man wegrennt, merken sich die Angreifer das du Schwach bist, und greifen dich evtl nochmal an, wenn sie dich sehen. Wenn du sie aber verjagst z.B mit Scheinwaffen, denn überlegen sie es sich 2 mal ob sie das nochmal versuchen.