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Attestpflicht ohne bescheid??

Frage von kleine0202 kleine0202

Hallo, meine Schwester hat folgendes Problem und ich wollte mal nachfragen ob das wirklich so einfach ist? Meine Schwerster war vor kurzem krank und hat auch eine entschuldigung von meiner Mutter abgegeben. Die Lehrerin hat diese aber nicht angenommen und meinte dass eine Attestpflicht bei ihr besteht. Weder meine Mutter noch meine Schwester wussten davon! Kann das die Lehrerin einfach so machen? Muss man dafür nicht eigentlich die Erziehungsberechtigte verständigen, in welcher Form auch immer?? Sprich Klassenkonferenz oder Elternbrief? Falls diese Informationen Wichtig sind. Meine Schwester ist 17 Jahre alt und besucht eine Gesamtschule in NRW.

Bis dann kleine0202

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Antworten (7)

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    Antwort von kleine0202 kleine0202

    also, bis jetzt hat immer eine entschuldigung von meiner Mutter ausgereicht. Und eine Klasur hat sie an diesem Tag auch nicht geschrieben. Sie geht in die 10 Klasse, ist einmal sitzen geblieben. Ich find das nur komisch, dass vorher nie was davon gesagt wurde, erst als sie die entschuldigung abgeben wollte. Muss man vorher nicht bescheid sagen?? Wie soll man denn sonst wissen, dass eine Attestpflich besteht??

    Bis dann kleine0202

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    Antwort von kleine0202 kleine0202

    Also bis jetzt war es immer so, dass eine entschuldigung von meiner Mutter ausgereicht hat. Sie hat an diesem Tag auch keine Klasur geschrieben. Sie geht in die 10 Klasse, verlässt also die Schule im Juli. Ich find es nur komisch, dass vorher nie was davon erwähnt wurde, sondern erst als sie die entschuldigung abgeben wollte. Man müsste doch wenigstens vorher wissen, dass eine Attestpflicht besteht oder nicht???

    Bis dann kleine0202

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    Antwort von altermann58 altermann58

    Die Art der Entschuldigung kann eine Schulkonferenz bestimmen - das ist eine Gruppe von Eltern, Schülern und Lehrern, die gewählt worden sind.

    Üblich ist allgemein, dass am zweiten Tag die Schule informiert werden muss, bei Klausuren oder Arbeiten ist oft eine Information am betroffenen Tag sinnvoll, damit sich der Lehrer keine Sorgen machen muss (geschwänzt vor Angst...).

    Sobald der Schüler wieder in der Schule ist, hat er sich - auch wenn zuvor telefonisch Mitteilung gemacht worden ist - immer schriftlich zu entschuldigen. Die Angabe der Krankheit ist nicht verlangt.

    Es reicht: "Wegen Erkrankung konnte ... , Schüler(in) der Klasse ..., am ... den Unterricht nicht besuchen. - Unterschrift, Datum"

    Die Schulordnung sieht aber auch vor, dass in begründeten Fällen (häufiges Fehlen, unentschuldigtes Fehlen) ein Attest verlangt werden kann. (Schulgesetz-SG und allgemeine Schulordnung-ASchO findest du im Internet)

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    Antwort von Klassehenne Klassehenne

    auf ein Attest hat die Schule immer ein Recht, auch wenn es eine Entschuldigung von Seiten der Eltern gibt. U.a., da deine Schwester nicht mehr schulpflichtig ist (ich nehme an, dass sie mit 17 Jahren in der 10. oder 11. Klasse ist und somit den Hauptschulabschluss in der Tasche hat). So kann dem evtl. Schwänzen vorgebeugt werden. Am besten ist es immer, ein Attest ab zu geben. Dieses kann sie sicherlich vom eurem Hausarzt noch bekommen, wenn sie ihm die Lange erklärt. Oder mit der Lehrerin sprechen, dass es in Zukunft Atteste gibt.

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    Antwort von teufeline25 teufeline25

    bei uns ist es schon ab der 1. klasse das man für die kids eine krankenschein braucht vom kinderarzt

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    Antwort von Vamplina Vamplina

    also eigentlich kann mna das attest nur verlangen wenn man etwas hatte wo man zu artzt muss,also etwas schwerwiegendes.sonst kann einen ein elternteil mit einer schriftlichen entschuldigung mit unterschrift entschudigen.

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    Antwort von ManSlayeR ManSlayeR

    Bei uns darf keine Lehrerin das verlangen, außer man hat bei einer Klausur gefehlt. Hat das deine Schwester? Oder hat sie mehrere Tage gefehlt?

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