Attestpflicht bei Fehlstunden im bayrischen Gymnasium

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja das kann man einfach so machen. geh einfach zum Arzt und sag dass es dir nicht gut ging und du deshalb ein Attest für die Schule brauchst.

mich kann heute niemand fahren. Unmöglich, echt!

@neuqwer

du musst dich ja nicht morgen schon entschuldigen...

@masterNNI

attest nachträglich ausstellen ? is das mgl ?

@neuqwer

Es muss ja möglich sein, man kann ja nicht wegen nen paar Kopfschmerzen direkt zum Arzt rennen (macht ja auch keiner) und wenn die Schule dann nen Attest sehen will muss das ja irgendwo her kommen.

Das darf er natürlich machen. Wenn du jetzt an kein Attest rankommst erscheinen die Stunden als unentschuldigt auf deinem Zeugnis.

Ja, das darf er.

Rechtsgrundlage ist § 37 Abs. II Satz 2 Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO)

(2) 1 Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder bei Erkrankung am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. 2 Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen. 3 Das Zeugnis ist der Schule innerhalb von zehn Tagen, nachdem es verlangt wurde, vorzulegen; anderenfalls gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.

Ja das darf der Direktor machen.

Zudem steht es evtl. auch in der Schulordnung drinnen.

D.h. für dich, dass du zum Arzt fahren musst dun du dir ein Attest ausstellen lassen must. Ansonsten bekommst du von dem Direktor Ärger, was du sicherlich nicht möchtest.