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Attestkosten Leistungsprüfung BU-Versicherung

Frage von lisa2 lisa2

Können Kosten für ärztliche Atteste, die von einer Berufsunfähigkeits-Versicherung verlangt werden, dem Versicherten in Rechnung gestellt werden?

Der Vertrag sagt hierzu nichts. Das Attest wurde von der Versicherung in Auftrag gegeben und auch der ärztliche Gutachter von der Versicherung ausgewählt.

Ich bin der Meinung, dass die Versicherung zahlen muss, weil sie den Auftrag erteilt hat und der Vertrag nichts gegenteiliges besagt.

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Versicherter muss Gutachten/Attest bezahlen 0
Versicherung muss Gutachten/Attest bezahlen 2
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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Schokolade Schokolade

    Hallo!

    Das ist immer dumm, wenn in den allgemeinen Tarifbedingungen derartiges nicht geklärt ist. Und ich muss auch ehrlich sagen, dass ich nicht weiß, ob es der Versicherer zahlen muss oder nicht. Ich kann mir allerdings durchaus vorstellen, dass es ggf. sinnvoller ist ein Attest selbst zu zahlen und dann mit dem Arzt das auch alles entsprechend durch zu sprechen, als sich etwas vom Versicherer zahlen zu lassen, was dann entsprechend ausfällt.

    Andere Frage – steht in den Bedingungen, dass man den Arzt, den die Versicherung vorgibt, tatsächlich nehmen muss. Wenn einen der nicht gefällt, so denk ich, kann man sich auf den Besuch einer Uniklinik einigen. Soweit ich weiß, gelten da die Ärzte als recht neutral. Und soweit ich weiß, werden Gutachten von Hausärzten z.B. nicht anerkannt.

    Zwei Tipps noch: Das eine wäre folgende Website: www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de und das andere, sich unter Umständen zu überlegen, ob man sich noch professionelle Hilfe ins Boot holt. Wenn es um das Beantragen einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht, müssen umfangreiche Unterlagen bei der Leistungsprüfung eingereicht werden. Die können „besser“ oder auch „schlechter“ ausgefüllt sein.

    Kommentar von lisa2 lisa2lisa2

    Der Gutachter war ein Medizin-Professor der nächsten Uni-Klinik. Daher war das Gutachten auch - der gehobenen Stellung entsprechend - sehr teuer. Nun soll ich dafür zahlen. Obwohl ich es nicht in Auftrag gegeben habe.

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    Antwort von PlayaNr1 PlayaNr1
    Abgestimmt für: Versicherung muss Gutachten/Attest bezahlen

    im normalfall, außer es steht anders in den bedingungen

    Kommentar von lisa2 lisa2lisa2

    Gibt es villeicht diesbezüglich irgendeine Quelle?

    Kommentar von Anjosh Anjosh

    Hallo, ärztliche Atteste etc. müssen dem Versicherer vorgelegt werden, damit dieser auch einen Nachweis hat. Diese Kosten werden i.d.R. vom Versicherungsnehmer getragen. (Allgemeine Bedingungen). Die Kosten für den Gutachter muss der Versicherer zahlen, da der ihn beauftragt hat. Hast du denn die Vertragsbedingungen? In den Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung findest du es unter § 11 (1) + (2). Viele Grüße

    Kommentar von lisa2 lisa2lisa2

    Danke!

    Ich werde die Versicherung einmal anschreiben und sie darauf aufmerksam machen!

  • 0
    Antwort von malli malli
    Abgestimmt für: Versicherung muss Gutachten/Attest bezahlen

    lg malli

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