Hallo!
Das ist immer dumm, wenn in den allgemeinen Tarifbedingungen derartiges nicht geklärt ist. Und ich muss auch ehrlich sagen, dass ich nicht weiß, ob es der Versicherer zahlen muss oder nicht. Ich kann mir allerdings durchaus vorstellen, dass es ggf. sinnvoller ist ein Attest selbst zu zahlen und dann mit dem Arzt das auch alles entsprechend durch zu sprechen, als sich etwas vom Versicherer zahlen zu lassen, was dann entsprechend ausfällt.
Andere Frage – steht in den Bedingungen, dass man den Arzt, den die Versicherung vorgibt, tatsächlich nehmen muss. Wenn einen der nicht gefällt, so denk ich, kann man sich auf den Besuch einer Uniklinik einigen. Soweit ich weiß, gelten da die Ärzte als recht neutral. Und soweit ich weiß, werden Gutachten von Hausärzten z.B. nicht anerkannt.
Zwei Tipps noch:
Das eine wäre folgende Website: www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de und das andere, sich unter Umständen zu überlegen, ob man sich noch professionelle Hilfe ins Boot holt. Wenn es um das Beantragen einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht, müssen umfangreiche Unterlagen bei der Leistungsprüfung eingereicht werden. Die können „besser“ oder auch „schlechter“ ausgefüllt sein.
Der Gutachter war ein Medizin-Professor der nächsten Uni-Klinik. Daher war das Gutachten auch - der gehobenen Stellung entsprechend - sehr teuer. Nun soll ich dafür zahlen. Obwohl ich es nicht in Auftrag gegeben habe.