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Attest vom Arzt teurer als abgesprochen - muss ich zahlen?

Frage von ArianeHD ArianeHD

Hallöchen, vor kurzem beauftragte ich meinen Hausarzt, mir ein Attest für den medizinischen Dienst zu schreiben. Ich wußte, dieses ist keine Leistung, die von den Krankenkassen übernommen wird, jedoch fragte ich ihn nach dem ungefähren Preis. Er nannte mir 30 Euro, war für mich eine Art Kostenvoranschlag. Einige Wochen später informierte mich die Sprechstundenhilfe, das Attest könne abgeholt werden und schlage mit 48 Euro zu buche. Mein Einwand, das läge ja 60 Prozent über die Aussage, interessierte nicht. Nun rief mich die Ehefrau des Arztes an, sehr barsch formulierte sie, ich solle es abholen, sie würde mit mir nicht diskutieren, entweder ich zahl oder das Ganze geht per Anwalt weiter. Ich formulierte mich sachlich freundlich mit dem Argument der 60 %igen Überteuerung, interessiert nicht. Ich würd gern wissen, ob ich nun verpflichtet bin, die 48 Euro zu zahlen.

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Antworten (11)

  • 2
    Antwort von soedergren soedergren

    "fragte ich ihn nach dem ungefähren Preis" - die 30 EUR waren zum einen wohl nur ein ungefährer Anhaltspunkt, zum anderen kommen häufig noch Zusatzkosten (Auslagen, Steuern) hinzu, so dass die 48 EUR sich im Rahmen bewegen. Und ich denke mal, es macht wenig Sinn, sich wegen 18 EUR vor Gericht zu streiten. Bezahle, und geh nächstes mal zu einem anderen Arzt...

  • 2
    Antwort von igormil igormil

    das war doch nur kostenvoranschlag vorher, trotzdem wirklich viel zu teuer. Bitte das Personal, dir zu erklären, wie die Kosten entstanden sind. Vielleicht kannst du es später nachvollziehen, wie der Preis entstanden ist.

    Kommentar von Isartaucher IsartaucherIsartaucher

    Das kannst du doch gar nicht beurteilen, ob es zu teuer ist. Je nachdem, kann so ein Attest/Gutachten auch eine stundenlange Arbeit bedeuten. Dann wären 48 € eher geschenkt.

  • 2
    Antwort von claudia3474 claudia3474

    rufe bei der krankenkasse an.

    Kommentar von ArianeHD ArianeHDArianeHD

    Das ist doch echt mal ne Idee..danke

    Kommentar von Isartaucher IsartaucherIsartaucher

    Da die Kasse für die Kosten nicht aufkommt, ist eine Beschwerde dort vollkommen sinnlos.

    Kommentar von ArianeHD ArianeHDArianeHD

    Beschweren nicht, aber ich glaub ich ruf mal bei der Verbraucherzentrale an, inwieweit das legitim ist

  • 1
    Antwort von bitmap bitmap

    Gibts ne Rechnung dazu? Eigentlich kostet ein Gutachten 40,23 lt. GOÄ. http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm


    ''für den medizinischen Dienst''

    Aber nicht den der Krankenkasse(?)

    Kommentar von ArianeHD ArianeHDArianeHD

    Ja, der MDK der Kasse, es handelt sich jedoch um ein Attest für eine Leistung, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkasse aufgeführt ist.

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    Antwort von Carlotta2009 Carlotta2009

    Ja, musst bezahlen. Vielleicht hat er länger gebraucht als er dachte und es war doch arbeitsintensiver als zunächst angenommen. Außerdem habt ihr ja vorher nicht Schriftlich festgehalten.

  • 1
    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    such dir einen anderen Doc...

  • 0
    Antwort von Isartaucher Isartaucher

    Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sieht zwar für eine schriftliche gutachterliche Äußerung ein Honorar von € 40,23 vor (GOP 80) und für eine Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand ein Honorar von € 67,02 (GOP 85), jeweils bei einem Faktor von 2,3. Da der Faktor jedoch je nach Aufwand verändert werden darf, kann es auch mal 48 € kosten.

    Kommentar von Isartaucher IsartaucherIsartaucher

    Für den Fall, dass du dich wg. der 18€ wirklich streiten willst:

    Hierbei handelt es sich um eine private ärztliche Leistung, über die normalerweise vorher eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen werden muss. Da dies offenbar nicht geschehen ist, musst du das geforderte Honorar natürlich nicht bezahlen. Die Drohung mit dem Anwalt kannst du daher vernachlässigen, sofern du vorher keine Vereinbarung unterschrieben hast. Doch wenn du das geforderte Honorar nicht bezahlst, bekommst du natürlich auch kein Attest, denn der Arzt ist nicht verpflichtet, es dir auszuhändigen.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Es wäre erst mal zu beantworten (vom Fragesteller!!!), welchen medizinischen Dienst er meint. Denn eigentlich kenne ich nur den MDK der Krankenkassen und da zahlt irgendwelche Gutachten die Krankenkasse und nicht der Patient.

    Aber das wird - wie so oft hier - im dunkeln bleiben, weil der Fragesteller gar nicht reagiert.

  • 0
    Antwort von chmoti88 chmoti88

    ja das musst du bezahlen der arzt wird das nur geschätzt haben als er es dann aber diktiert hat sieht man erst das ausmaß und es wird ja nicht einfach die 48 Euro verlangt die sind ja aus einem Gebührenkatalog und da hat der Doc bestimmt nicht ganau im Kopf gehabt wie dort die "Preise" sind

  • 0
    Antwort von anjanni anjanni

    30 Euro - plus "Auslagen" (keine Ahnung, ob der Arzt die berechnen kann), plus Märchensteuer.

    Guck Dir mal erst die Rechnung an.

    Und das Attest brauchst Du ja offenbar.

    Und "30 Euro" hast Du nur telefonisch, nicht schriftlich, oder? Was willst Du dann im Ernst beweisen?

    Aber merken würde ich mir das für'S nächste Mal...

    Kommentar von Husband HusbandHusband

    Endkunden gegenüber ist immer der Preis mit MwSt zu nennen. Aber wegen 18 Euro...würde ich nehmen und den Arzt wechseln.

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    Antwort von Volker13 Volker13

    zahlen.

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    Antwort von Praline Praline

    Ja, mußte...

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