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Attest für's Fitnessstudio - muss ich trotzdem zahlen?

Frage von Engelsmaus Engelsmaus

Kurz zur Erläuterung der Situation: Im August 08 hatte ich einen Autounfall und habe deshalb meinen Vetrag beim Fitnessstudio für 6 Monate pausiert. Ein Attest vom Arzt lag vor, und ich konnte beitragsfrei pausieren. Die pausierte Zeit wird hinten an die Erstlaufzeit angehängt. Da sich meine Gesundheitssituation nicht gebessert hat und dass vermutlich noch eine Weile so bleiben wird, hat mein Arzt mir empfohlen die Mitgliedschaft zu kündigen und folgendes ins Attest geschrieben: "bis auf weiteres sportunfähig".

Kündigen konnte ich nicht, da ich nicht dauerhaft sportufähig bin, was auch i. O. ist, ich will ja wieder hingehen sobald das möglich ist. Nun sagt mir die GL des Studios aber, ich könne nur für 2 Monate pausieren, und müsse aber trotzdem den Monatsbeitrag bezahlen - die zwei Monate werden dann beitragsfrei an die Erstlaufzeit angehängt. ( in einem Jahr!)

Mir kommt das alles irgendwie komisch vor... Kennt sich jemand damit aus, ob ich mir das gefallen lassen muss?

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Sachse1 Sachse1

    Hallo, unter Deinen genannten Umständen würde ich versuchen zu kündigen. Neu einsteigen kannst Du immer wieder. Vielleicht nicht unbedingt mit einem Jahresabo. Es gibt auch kürze Zeiten, die sind auch nicht viel teurer. Nun zu Deinem Problem, vielleicht hilft Dir dies weiter: Können Sie den Fitnessvertrag vorzeitig kündigen?

    Grundsatz Vertrag ist Vertrag, mit anderen Worten, er kann nur unter den im Vertrag genannten Regeln gekündigt werden, soweit die Vereinbarungen nicht gegen gesetzliche Grundsätze verstoßen.

    Ausnahme Nach § 314 BGB kann ein „Dauerschuldverhältnis“ (um ein solches handelt es sich bei einem Fitnessvertrag) „aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist“ gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, so sagt es das Gesetz, „wenn dem kündigendem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung... nicht zugemutet werden kann.“

    Ein in der Rechtsprechung anerkannter wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung ist das Vorliegen einer Erkrankung, die dem Fitness-Mitglied die Teilnahme am Sport nicht nur vorübergehend unmöglich macht. Dazu muss der Erkrankte seine Sportunfähigkeit durch Vorlage eines Attestes nachweisen. Es sollte sich aus dem Attest mindesten ergeben:

    * die Diagnose,
    
    * die nicht nur vorübergehende Sportunfähigkeit und
    
    * Anhaltspunkte dafür, warum der Erkrankte die Sporteinrichtung nicht mehr nutzen kann.
    

    Anforderungen an die Kündigung

    In die Kündigung schreiben Sie dann unter Vorlage des Attestes, dass Sie den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Wichtig ist, dass Sie den Zugang der Kündigung beweisen können, soweit es nämlich im Nachhinein Streit gibt. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

    Sie können das Kündigungsschreiben persönlich abgeben, dann lassen Sie sich aber auf einer Kopie des Schreibens den Empfang mit einer leserlichen Unterschrift bestätigen. Sollte eine solche verweigert werden, überreichen Sie das Schreiben mit einem neutralen Zeugen und notieren sich den Namen Ihres Ansprechpartners im Fitnesscenter.

    Sie können die Kündigung vorab faxen (und dann noch mit der Post nachschicken). Verwenden Sie nach Möglichkeit ein Faxgerät, das im Sendeprotokoll das gesendete Dokument anzeigt und heben Sie das Protokoll auf.

    Bei einer Kündigung auf dem Postwege verwenden Sie ein Einschreiben mit Rückschein oder mindestens eine Einwurfeinschreiben.

    Bestehen Sie in jedem Fall auf einer Kündigungsbestätigung (die man allerdings rechtlich nicht durchsetzen kann).

    Tipp

    Widerrufen Sie mit dem Kündigungsschreiben auch eine erteilte Bankeinzugsermächtigungen. Dann dürfen die Beiträge nicht mehr von Ihrem Konto abgebucht werden.

    Beispiel: Um den mit Ihnen geschlossenen Fitnessvertrag außerordentlich kündigen zu können, muss ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegen. Das Amtsgericht Frankfurt (AZ: 32 C 3558/96-19) hat entschieden, dass Mitglieder eines Sportstudios, die auf ärztlichen Rat nicht weiter trainieren sollen, fristlos kündigen dürfen und keine weiteren Beiträge mehr zu zahlen brauchen. Das Gericht hatte dabei im Fall einer Kundin entschieden, die nach zwei Jahren im Fitnessstudio Gesundheitsprobleme bekommen und den Vertrag gekündigt hatte.

    Wenn Du nur pausieren "kannst", sieh Dir die AGB'S Deines Studios an. Schau Dir auch im BGB folgende §§ zum Vertragsrecht an:§§ 305(1); 308; 309; 314(1)

    Ich drücke Dir die Daumen!

    Kommentar von Engelsmaus EngelsmausEngelsmaus

    Wow, das ist echt ne riesige Hilfe. Vielen Dank für die super ausführliche Antwort! DH dafür!

  • 3
    Antwort von KriLu KriLu

    Wenn du sportunfähig bist und dein Arzt das auch noch bestätigt, dann musst du solange keinen Beitrag zahlen, bis du wieder Sport treiben kannst (anschließend geht der Vertrag normal weiter). Das ist bei Schwangeren ja nicht anders. Wenn diese über ihre 9 Mon. hinaus kommen, kann das Fitnessstudio ja auch nicht auf der Matte stehen und sagen: die 9 Monate sind rum, das Kind müsste eigentlich schon da sein

  • 3
    Antwort von bigfoot76 bigfoot76

    Lese dir mal deinen Vertrag genau durch, dass kann man so nicht beurteilen

    Kommentar von Engelsmaus EngelsmausEngelsmaus

    War natürlich das erste, was ich gemacht habe - allerdings wird man daraus nicht richtig schlau. Da steht quasi, dass es im Ermessen der GL liegt, wann pausieren möglich ist und wann nicht. Ich dachte aber, dass da möglicherweise das Recht auf meiner Seite ist...

    Kommentar von bigfoot76 bigfoot76bigfoot76

    ok danke ich denke wenn es im Ermessen der GL liegt sieht es wohl eher schlecht für dich aus

  • 2
    Antwort von svanny svanny

    Das mit dem Pausieren ist schon Kulanz. Einen Anspruch auf eine fristlose Kündigung dürftest du nicht haben.

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    Antwort von Krabbenkutter Krabbenkutter

    Nuja, Du hast einen Vertrag unterschrieben, das Fitness-Studio lebt von solchen. Die Gerätschaften und das Personal sind nicht unbeding billig.
    Werd doch einfach mal beim Geschäftsführer vorstellig und rede mit ihm. Für Deinen Unfall kann er nichts, Du auch nicht, is' halt einfach Fakt. Vielleicht kannst Du Dich ja mit ihm einigen oder den Vertrag auf einen Bekannten übertragen.

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    Antwort von annyka annyka

    du hast den vertrag unterschrieben also solltest du dass am ehsten wissen..

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    Antwort von o0bey o0bey

    hatte ähnliche situation. aber normalerweise brauchst du auch kein attest um den vertrag zu pausieren.

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