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Atom-/Kohlestrom durch Handel mit Ökozertifikaten in Ökoenergie umetikettierbar. Lösungsmöglichkeit?

Frage von tradaix tradaix

"Reiner Verschiebebahnhof" - Etikettentricks bei Ökostrom | n-tv.de 06.01.2008

Die Verbraucherzentralen und führende Energie-Experten haben die Praxis kritisiert, Atom- oder Kohlestrom durch den Handel mit Ökozertifikaten in Ökoenergie umzuetikettieren. (...)

http://www.n-tv.de/900128.html

Welche Lösungsmöglichkeit ist sinnvoll?

8 Abstimmungen
Abstimmungen
EU-Richtlinie erwirken 5
Nationales Gesetz verabschieden 2
Herkunftsnachweis freiwillig (Versorger) 1
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Antworten (8)

  • 5
    Antwort von Knowledge Knowledge
    Abgestimmt für: EU-Richtlinie erwirken

    Heutzutage kann man kaum ohne eine EU-Angleichung ein umsetzbares Gesetz erwirken.

  • 2
    Antwort von Hannibal1970 Hannibal1970
    Abgestimmt für: Nationales Gesetz verabschieden

    Aber eigentlich, dürften die jetzt schon nicht schummeln. Aber es ist schwer exact nachzuweisen, und Auswirkungen hatte es in solchen Fällen bisher doch eh nie.

  • 2
    Antwort von user1175 user1175
    Abgestimmt für: EU-Richtlinie erwirken

    Kann mich nicht entscheiden... mit einem Herkunftsnachweis, der jedoch regelmäßig abgegeben/ bestätigt wird, wäre es jedenfalls auch abgesichert.

    Echten Ökostrom bieten bisher nur 4 Gesellschaften an. http://www.oekostrom-vergleich.com/online-oekostrom-vergleich-uebersicht.php

  • 2
    Antwort von krauthexe krauthexe
    Abgestimmt für: Herkunftsnachweis freiwillig (Versorger)
  • 1
    Antwort von Elster79 Elster79
    Abgestimmt für: EU-Richtlinie erwirken

    ich hab zwar was gegen die reglementierungswut der eu, aber in diesem fall wäre es sinnvoll

  • 1
    Antwort von Qetan Qetan
    Abgestimmt für: Nationales Gesetz verabschieden

    Allerdings liegen die Schwierigkeiten immer in der Kontrolle der Einhaltung.

  • 0
    Antwort von medic medic
    Abgestimmt für: EU-Richtlinie erwirken
  • 0
    Antwort von Eppendorf Eppendorf
    Abgestimmt für: EU-Richtlinie erwirken
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  • absatzwirtschaft - Zeitschrift für Marketing

    Mit „100 Prozent Ökostrom“ darf geworben werden

    Selbst wenn im Öko-Tarif teilweise Atomenergie aus der Dose fließt, ist es Stromversorgern erlaubt, mit Ökostrom zu werben. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) begründet seine Entscheidung damit, dass durch Öko-Tarife die Nachfrage nach erneuerbaren Energien gestärkt werde.

    Wörtlich genommen werde die Werbung der wahren Sachlage zwar nicht gerecht, da ins Netz sowohl Strom aus Kernkraft, fossilen Energieträgern, Wasser, Windkraft sowie Photovoltaik eingespeist würde. Infolge der ausführlichen Berichterstattung über die Liberalisierung des Strommarktes und die damit verbundene Möglichkeit des Stromversorgers einerseits sowie über den Klimawandel und die damit einhergehende Diskussion über die verschiedenen Energiequellen andererseits, würden Werbeaussagen zu „Ökostrom“ durchschnittlich informierte Verbraucher aber nicht irreführen.

    Lesen Sie bitte hier weiter: Absatzwirtschaft - Mit „100 Prozent Ökostrom“ darf geworben werden

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