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Atom-/Kohlestrom durch Handel mit Ökozertifikaten in Ökoenergie umetikettierbar. Lösungsmöglichkeit?

gefragt von tradaixtradaix am 06.01.2008 um 21:27 Uhr

"Reiner Verschiebebahnhof" - Etikettentricks bei Ökostrom | n-tv.de 06.01.2008

Die Verbraucherzentralen und führende Energie-Experten haben die Praxis kritisiert, Atom- oder Kohlestrom durch den Handel mit Ökozertifikaten in Ökoenergie umzuetikettieren. (...)

http://www.n-tv.de/900128.html

Welche Lösungsmöglichkeit ist sinnvoll?

8 Stimmen : EU-Richtlinie erwirken (5) ; Nationales Gesetz verabschieden (2) ; Herkunftsnachweis freiwillig (Versorger) (1)
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Atom x 107 Kohle x 92 Ökostrom x 43

Knowledge
beantwortet von Knowledge am 7. Januar 2008 09:43
5x
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Heutzutage kann man kaum ohne eine EU-Angleichung ein umsetzbares Gesetz erwirken.

abgestimmt für: EU-Richtlinie erwirken

Hannibal1970
beantwortet von Hannibal1970 am 7. Januar 2008 00:49
2x
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Aber eigentlich, dürften die jetzt schon nicht schummeln. Aber es ist schwer exact nachzuweisen, und Auswirkungen hatte es in solchen Fällen bisher doch eh nie.

abgestimmt für: Nationales Gesetz verabschieden

Minax
beantwortet von Minax am 6. Januar 2008 23:49
2x
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Kann mich nicht entscheiden... mit einem Herkunftsnachweis, der jedoch regelmäßig abgegeben/ bestätigt wird, wäre es jedenfalls auch abgesichert.

Echten Ökostrom bieten bisher nur 4 Gesellschaften an. http://www.oekostrom-vergleich.com/online-oekostrom-vergleich-uebersicht.php

abgestimmt für: EU-Richtlinie erwirken

krauthexe
beantwortet von krauthexe am 6. Januar 2008 21:31
2x
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abgestimmt für: Herkunftsnachweis freiwillig (Versorger)

Elster79
beantwortet von Elster79 am 6. Januar 2008 21:44
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ich hab zwar was gegen die reglementierungswut der eu, aber in diesem fall wäre es sinnvoll

abgestimmt für: EU-Richtlinie erwirken

Qetan
beantwortet von Qetan am 6. Januar 2008 21:31
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Allerdings liegen die Schwierigkeiten immer in der Kontrolle der Einhaltung.

abgestimmt für: Nationales Gesetz verabschieden

medic
beantwortet von medic am 2. Dezember 2008 16:32
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abgestimmt für: EU-Richtlinie erwirken

Eppendorf
beantwortet von Eppendorf am 2. Dezember 2008 09:49
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abgestimmt für: EU-Richtlinie erwirken

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Mit „100 Prozent Ökostrom“ darf geworben werden
Selbst wenn im Öko-Tarif teilweise Atomenergie aus der Dose fließt, ist es Stromversorgern erlaubt, mit Ökostrom zu werben. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) begründet seine Entscheidung damit, dass durch Öko-Tarife die Nachfrage nach erneuerbaren Energien gestärkt werde.

Wörtlich genommen werde die Werbung der wahren Sachlage zwar nicht gerecht, da ins Netz sowohl Strom aus Kernkraft, fossilen Energieträgern, Wasser, Windkraft sowie Photovoltaik eingespeist würde. Infolge der ausführlichen Berichterstattung über die Liberalisierung des Strommarktes und die damit verbundene Möglichkeit des Stromversorgers einerseits sowie über den Klimawandel und die damit einhergehende Diskussion über die verschiedenen Energiequellen andererseits, würden Werbeaussagen zu „Ökostrom“ durchschnittlich informierte Verbraucher aber nicht irreführen.




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