Hallo!
Ich habe eine Frage. Mir wurde von einem Personenschützer und Eventsicherheitsbeamten mitgeteilt, dass wenn man hier bei uns (Österreich!) statt dem Bundesheer den Zivildienst wählt, bei der Stellung jedoch den Dienst an der Waffe NICHT verweigert, trotzdem eine Waffe nach Prüfung und Anordnung der Sicherheitsfirma führen darf. Ist das richtig so? Angeblich sogar in der Öffentlichkeit, außerhalb vom Dienst nach einer weiteren psychologischen Überprüfung bzw. irgendeines anderen Tests.
Stimmt das so?
Danke!
ok, danke. es geht mir eigentlich nur um das tragen der waffe und ggf. das verwenden im dienst. Ich werde allerdings noch bei der Justizanstalt anrufen und dort mal nachfragen.. Geht immerhin um einiges - ich will zwar Zivildienst machen, jedoch ist eine Waffe erforderlich bzw. ich will die Zusatzausbildung machen...
was meinst du mit ballermax?
Ballermax = Waffe XD