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AT: Waffe führen als Personenschützer trotz Grundwehrdienstverweigerung?

Frage von Dr1Kralle Dr1Kralle

Hallo!

Ich habe eine Frage. Mir wurde von einem Personenschützer und Eventsicherheitsbeamten mitgeteilt, dass wenn man hier bei uns (Österreich!) statt dem Bundesheer den Zivildienst wählt, bei der Stellung jedoch den Dienst an der Waffe NICHT verweigert, trotzdem eine Waffe nach Prüfung und Anordnung der Sicherheitsfirma führen darf. Ist das richtig so? Angeblich sogar in der Öffentlichkeit, außerhalb vom Dienst nach einer weiteren psychologischen Überprüfung bzw. irgendeines anderen Tests.

Stimmt das so?

Danke!

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Antworten (2)

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    Antwort von KeindlH KeindlH

    Ich bin selbst Waffenbesitzer soviel ich weis benötigt man den Wehrdienst um eine Waffenbesitzkarte bzw einen Waffenpass zu beantragen ... immerhin muss man ja auch den Bescheid bei der BH vorzeigen das man den Grundwehrdienst abgeleistet hat

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    Antwort von Benni112 Benni112

    Ich denke mal wenn du nichts mit Wehrdienst zu tun hast darfst auch keine tragen außer du musst die zu Verteidigung führen wenn es dein Job erfordert, sonst nicht. PS: kannst mir son Ballermax besorgen?

    Kommentar von Dr1Kralle Dr1Kralle

    ok, danke. es geht mir eigentlich nur um das tragen der waffe und ggf. das verwenden im dienst. Ich werde allerdings noch bei der Justizanstalt anrufen und dort mal nachfragen.. Geht immerhin um einiges - ich will zwar Zivildienst machen, jedoch ist eine Waffe erforderlich bzw. ich will die Zusatzausbildung machen...

    was meinst du mit ballermax?

    Kommentar von Benni112 Benni112Benni112

    Ballermax = Waffe XD

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