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Asylbewerber die Sozialleistungen beziehen - Autokauf

Frage von MaddGun1 MaddGun1

Hallo, ich habe eine Frage, ich will einfach wissen ob Asylbewerber die nur Sozialleistungen beziehen

Es ist so das Asylbewerber dauerhaft beim Sozialamt Leistungen beziehen MÜSSEN und nicht auf den Jobcenter übergehen können, wenn sie keine Arbeit finden Aber man ist vermittelbar und braucht natürlich ein Auto um Arbeit zu finden, deswegen wollte ich wissen ob solche Asylbewerber ein Auto kaufen dürfen oder gebts da Regelungen in den Preisunterschieden ??? z.b bis 1000 euro, oder ist das ganz verboten.

Würde mich mal so interessieren

Danke im Voraus

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Antworten (5)

  • 2
    Antwort von Odo1974 Odo1974

    Während das Asylverfahren läuft, DÜRFEN Asylbewerber gar nicht arbeiten, weil sie keinen definierten Aufenthaltsstatus haben und so keine Arbeitserlaubnis bekommen können. Deswegen beziehen sie ja auch Leistungen vom Sozialamt, wenn auch nicht dauerhaft, sondern "nur" so lange, bis über ihren Asylantrag entschieden ist. Ayslbewerber dürfen in der Regel auch den Kreis nicht verlassen, in dem ihr Asylverfahren anhängig ist.

    Von Sozialhilfe sollte sich weder der Kaufpreis für ein Auto ersparen noch gar der Unterhalt dafür aufwenden lassen, schon deswegen erübrigt sich die Frage.

    ... aber verboten ist es nicht ...

    Kommentar von MaddGun1 MaddGun1MaddGun1

    und wenn das Asylverfahren abgeschlossen ist und man eine Aufenthaltserlaubnis hat und eine Arbeitserlaubnis besitzt

    Kommentar von Odo1974 Odo1974

    Für den Fall gibt es - bei Vorliegen eines konkreten Job-Angebots, für das ein Führerschein notwendig ist - gelegentlich finanzielle Unterstützung beim Erwerb eines Führerscheins, das ist aber eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters beim Job-Center. Geld für ein Auto gibt's aber mit Sicherheit nicht.

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    Antwort von Terezza Terezza

    asylbewerber haben/bekommen keine arbeitserlaubnis und haben somit gar keinen kontakt zum arbeitsamt. du weißt nicht, wovon du redest.

    Kommentar von MaddGun1 MaddGun1MaddGun1

    doch hat man

    Kommentar von Terezza TerezzaTerezza

    Asylbewerber dürfen für die ersten 12 Monate überhaupt nicht arbeiten (§ 61 Abs. 2 AsylVfG), anschließend gilt ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang nach der BeschVerfV (siehe oben).

    Ausländer mit Duldung dürfen ebenfalls für die ersten 12 Monate nicht arbeiten (§ 10 BeschVerfV), anschließend gilt ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang (wikipedia)

    du hast recht aber mit einschränkungen und faktisch bedeutet das, daß nur wenige einen job finden konnen. aber ein auto dürfen sie sicher kaufen. warum nicht.? wo sie das geld herbekommen ist eine andere sache.

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    Antwort von user1192 user1192

    Kannst dir n Auto kaufen, wenn du n Job hast.

    Kommentar von MaddGun1 MaddGun1MaddGun1

    frage war , wenn man arbeit sucht

    Kommentar von user1192 user1192user1192

    Ja, aber dann kannst du es nicht begründen! Du kannst es erst begründen, wenn du ein Jobangebot hast.

    Kommentar von MaddGun1 MaddGun1MaddGun1

    ja dann habe ich das schon gefunden -ist denke ich logisch zu verstehen

  • 0
    Antwort von maikel196 maikel196

    Hallo

    Wozu kaufen ? Kann eh nicht zugelassen werden , ohne Status .

    Außerdem wissen wir ja alle wie manche an Fahrzeuge kommen

    Gruß Mike

  • 0
    Antwort von jochenprivat jochenprivat

    Sorry......diese Frage passt hier nicht her.

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